Verlängerung Einzelvertrag Unterhaltsreinigung zu gebündelter Ausschreibung (2015/S 162-297050) und Mantelverträgen Referenznummer der Bekanntmachung: 2016/S048-080368
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ackermannweg 10
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55128
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpip-mainz.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verlängerung Einzelvertrag Unterhaltsreinigung zu gebündelter Ausschreibung (2015/S [removed]) und Mantelverträgen
Verlängerung Unterhaltsreinigung für das Max-Planck-Institut für Polymerforschung, Mainz
Zeitraum: 1.1.2021 bis 31.8.2021.
Verlängerung des Vertrages Unterhaltsreinigung für das Max-Planck-Institut für Polymerforschung, Mainz.
Zeitraum: 1.1.2021 bis 31.8.2021
Reinigung von Laborräumen, Büroräumen, Reinraum, Werkstätten, Sanitärräumen, Lagerräumen, Hörsälen, Cafeteria, Flure und Treppen und Appartments.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Der ursprüngliche Leistungszeitraum endet zum 31. Dezember 2020. Der geplante Veröffentlichungstermin eines neuen Vergabeverfahrens im Mai 2020 konnte bedingt durch sich stetig verändernde Gegebenheiten auf Grund der Corona Pandemie nicht beibehalten werden. Es kommt § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zur Anwendung und der bestehende Vertrag wurde mit dem bisherigen Auftragnehmer bis zum 31. August 2021 verlängert. Geplant ist nun der Start eines neuen Vergabeverfahrens für Dezember 2020.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einzelvertrag Unterhaltsreinigung nach gebündelter Ausschreibung (2015/S [removed]) und Mantelvertrag
Postanschrift: Oderstraße 21-23
Ort: Stadtallendorf
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35260
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.giesdl.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]