Verpachtung des Patienten- und Besuchercafés Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-017-GF
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Bremserstr. 79
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67063
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klilu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verpachtung des Patienten- und Besuchercafés
Verpachtung des Besucher- und Patientenkiosks des Krankenhauses als hochwertige Cafeteria mit Café- und Bistro-Ambiente mit einer Laufzeit von mindestens 10 Jahren.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Der Auftraggeber betreibt neben einer Mitarbeiterkantine einen Patienten- und Besucherkiosk ohne besonderes gestalterisches Konzept mit beschränktem Speiseangebot. Mitarbeiterkantine und Kiosk sind sieben Tage die Woche geöffnet, letzterer derzeit von 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr.
Der vorhandene Patienten- und Besucherkiosk soll sowohl gestalterisch, als auch in Bezug auf das Speisenangebot in eine hochwertige Cafeteria mit Café- und Bistro-Ambiente aufgewertet werden. Zu diesem Zweck ist geplant, den derzeitigen Patienten- und Besucherkiosk inklusive zugehörigen Aufenthaltsraum zu verpachten.
Als Betreiber wünscht der Auftraggeber einen Pächter, der sowohl hochwertige Backwaren als auch kleine Mahlzeiten in einem gestalterisch anspruchsvollen Café & Bistro-Ambiente zu mindestens den o. g. Öffnungszeiten vertreibt. Ausdrücklich nicht erwünscht ist ein Gastronomiemodell und -Design im Sinne eines Schnellimbisses. Die Mindestöffnungszeiten sollen in der Zeit von 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr liegen. Es wird Wert auf ein angenehmes und gemütliches Ambiente sowie auf ein Angebot von hochwertigen, nachhaltigen, gesunden und leichten Speisen und Backwaren mit Zutaten und Herstellungsverfahren im Sinne des Ökologischen Grundgedankens gelegt.
Der Pächter soll weiterhin die Frühstücks- und Wochenendzeiten der Mitarbeiterkantine abdecken und durch ein entsprechendes Speisenangebot die Mitarbeiter, zu reduzierten Preisen, zu diesen Zeiten versorgen. Im Falle von Engpässen in der übrigen Speisenversorgung der Mitarbeiterkantine ist zudem eine beschränkte Versorgung der Mitarbeiter erwünscht.
Beabsichtigt ist, den Cafébetrieb im 1. Quartal 2021 an den Pächter zu übergeben. Die erforderlichen baulichen Maßnahmen obliegen dem Pächter. Spätester Pachtbeginn ist der 1.5.2021.
Die Pachtflächen befinden sich im Erdgeschoss des Hauptgebäudes des Klinikums in zentraler Lage. Es stehen 2 derzeit offen gehaltene Räume von insgesamt 210-220 m2 zur Verfügung, die der Pächter nach seinen eigenen Vorstellungen unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen gestalten soll. Bei der Gestaltung ist zu berücksichtigen, dass diese barrierefrei für mobilitätseingeschränkte Kunden/ Patienten erfolgt.
Angrenzend an die Räumlichkeiten für das Besucher-Café liegt die Mitarbeitercafeteria mit einem Zugang zur Außenterrasse. Die Terrasse kann der Pächter Werktags von 15.00 bis 18.00 Uhr und an den Wochenenden sowie Feiertagen ganztägig bis maximal 18.00 Uhr in sein Konzept einbinden.
Eine weitere Option der Außenbestuhlung befindet sich auf dem Freigelände des Klinikums am Haus E in ca. 200 m Entfernung. Diese kann durch den Pächter ebenfalls betrieben werden. Die dortige Terrasse kann in der Sommersaison ebenfalls ganztägig bis maximal 18.00 Uhr bewirtschaftet werden.
Dem Pächter werden keine Möbel, Geräte oder sonstige Betriebsmittel gestellt; die Gestaltung, Ausstattung und Möblierung trägt der Pächter auf eigene Kosten. Dabei ist er frei, seine Corporate Identity hervorzuheben.
Der Auftraggeber räumt dem Pächter das Recht auf Nutzung und Verwertung der vertragsgegenständlichen Dienstleistung ein. Der Pächter erhält, abgesehen von einer umsatzabhängigen variablen Pacht, die alleinigen Verwertungsrechte seiner Einnahmen aus dem Café-Betrieb. Er wird auf eigene Kosten das Café herrichten, möblieren, ausstatten und instand halten. Das wirtschaftliche Risiko liegt allein bei dem Pächter, dem die erwirtschafteten Umsätze zufließen.
Aufgrund des Umsatzes aus den zurückliegenden Jahren, der Lage des Cafés innerhalb des Klinikumsgeländes, der Kundenklientel, die sich aus einem großen Anteil an wechselnder Laufkundschaft (Besucher, Patienten) und einem Teil Stammkundschaft (Mitarbeiter, regelmäßig wiederkehrende Patienten) zusammensetzt, sowie der beim Konzessionsgeber angedachten Konzeptidee, geht der Konzessionsgeber unter normalen Umständen, d.h. bei Normalbestuhlung und Normalbetrieb, von einer Umsatzprognose in Höhe von geschätzt 1,08 Mio. EUR brutto für den Pächter aus (also von einem durchschnittlichen Tagesumsatz in Höhe von knapp [Betrag gelöscht] EUR brutto).
Der Pächter zahlt dem Auftraggeber eine Grundpacht in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr.
Der Bieter zahlt dem Konzessionsgeber darüber hinaus eine umsatzabhängige variable Pacht mindestens in Höhe von 5 % auf den Nettojahresumsatz. Die variable Pacht ist wesentliches preisbildendes Bewertungskriterium.
Für Pandemie-Situationen können Sondervereinbarungen, wie z. B. eine Stundungsvereinbarung getroffen werden.
Die Laufzeit beträgt 10 Jahre mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils 6 Jahren, gesamt als maximal 16 Jahre.
Der Bieter reicht dem Konzessionsgeber mit dem Angebot ein Pachtkonzept, aus dem sich die in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Aspekte ergeben sollen.
Der Auftraggeber betreibt neben einer Mitarbeiterkantine einen Patienten- und Besucherkiosk ohne besonderes gestalterisches Konzept mit beschränktem Speiseangebot. Die Mitarbeiterkantine ist an 5 Tagen die Woche, der Kiosk an 7 Tage die Woche geöffnet, letzterer von derzeit 07.30 Uhr bis 18.00 Uhr.
Der vorhandene Patienten- und Besucherkiosk soll sowohl gestalterisch, als auch in Bezug auf das Speisenangebot in eine hochwertige Cafeteria/Bistro mit entsprechendem-Ambiente in der Art eines Bäcker-Bistros aufgewertet werden. Zu diesem Zweck ist geplant, den derzeitigen Patienten- und Besucherkiosk inklusive zugehörigen Aufenthaltsraum zu verpachten.
Als Betreiber möchte der Konzessionsgeber einen Pächter, der sowohl hochwertige Backwaren als auch kleine Mahlzeiten in einem gestalterisch anspruchsvollen Café & Bistro-Ambiente in der Art eines Bäcker-Bistros vertreibt. Ausdrücklich nicht erwünscht ist ein Gastronomiemodell und -Design im Sinne und Stil eines Schnellimbisses. Die Mindestöffnungszeiten sollen in der Zeit von 06.00 Uhr bis 17.00 Uhr liegen. An Feiertagen und ggf. an Wochenenden sind abweichende Öffnungszeiten unter Berücksichtigung der Kernöffnungszeiten (9.00 bis 15.00 Uhr) möglich. Es wird Wert auf ein angenehmes und gemütliches Ambiente sowie auf ein Angebot von hochwertigen, nachhaltigen, gesunden und leichten Speisen und Backwaren mit Zutaten und Herstellungsverfahren im Sinne des Ökologischen Grundgedankens gelegt.
Der Pächter soll weiterhin die Frühstücks- und Wochenendzeiten der Mitarbeiterkantine abdecken und durch ein entsprechendes Speisenangebot die Mitarbeiter, optimaler Weise zu reduzierten Preisen, zu diesen Zeiten versorgen. Im Falle von Engpässen in der übrigen Speisenversorgung der Mitarbeiterkantine ist zudem eine beschränkte Versorgung der Mitarbeiter erwünscht.
Beabsichtigt ist, den Cafébetrieb im 2. Quartal 2021 an den Pächter zu übergeben. Die erforderlichen baulichen Maßnahmen obliegen dem Pächter. Spätester Pachtbeginn ist der 1.7.2021.
Die Pachtflächen befinden sich im Erdgeschoss des Hauptgebäudes des Klinikums in zentraler Lage. Es stehen 2 derzeit offen gehaltene Räume von insgesamt 210-220 m2 zur Verfügung, die der Pächter nach seinen eigenen Vorstellungen unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen gestalten soll. Bei der Gestaltung ist zu berücksichtigen, dass diese barrierefrei für mobilitätseingeschränkte Kunden/ Patienten erfolgt.
Angrenzend an die Räumlichkeiten für das Besucher-Café liegt die Mitarbeitercafeteria mit einem Zugang zur Außenterrasse. Die Terrasse kann der Pächter Werktags von 15.00 bis 18.00 Uhr und an den Wochenenden sowie Feiertagen ganztägig bis maximal 18.00 Uhr in sein Konzept einbinden.
Dem Pächter werden keine Möbel, Geräte oder sonstige Betriebsmittel gestellt; die Gestaltung, Ausstattung und Möblierung trägt der Pächter auf eigene Kosten. Dabei ist er frei, seine Corporate Identity hervorzuheben.
Der Auftraggeber räumt dem Pächter das Recht auf Nutzung und Verwertung der vertragsgegenständlichen Dienstleistung ein. Der Pächter erhält, abgesehen von einer umsatzabhängigen variablen Pacht, die alleinigen Verwertungsrechte seiner Einnahmen aus dem Café-Betrieb. Er wird auf eigene Kosten das Café herrichten, möblieren, ausstatten und instand halten. Das wirtschaftliche Risiko liegt allein bei dem Pächter, dem die erwirtschafteten Umsätze zufließen.
Aufgrund des Umsatzes aus den zurückliegenden Jahren, der Lage des Cafés innerhalb des Klinikumsgeländes, der Kundenklientel, die sich aus einem großen Anteil an wechselnder Laufkundschaft (Besucher, Patienten) und einem Teil Stammkundschaft (Mitarbeiter, regelmäßig wiederkehrende Patienten) zusammensetzt, sowie der beim Konzessionsgeber angedachten Konzeptidee, geht der Konzessionsgeber unter normalen Umständen, d. h. bei Normalbestuhlung und Normalbetrieb, von einer Umsatzprognose in Höhe von geschätzt [Betrag gelöscht] EUR brutto für den Pächter aus (also von einem durchschnittlichen Tagesumsatz in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto).
Der Pächter zahlt dem Auftraggeber eine noch zu verhandelnde Grundpacht pro Jahr.
Der Bieter zahlt dem Konzessionsgeber darüber hinaus eine noch zu verhandelnde umsatzabhängige variable Pacht. Die variable Pacht ist wesentliches preisbildendes Bewertungskriterium.
Für Pandemie-Situationen können Sondervereinbarungen, wie z. B. eine Stundungsvereinbarung getroffen werden.
Für das Jahr 2020 ist aufgrund der Corona-Pandemie von einem verminderten Umsatz bedingt durch eine Besuchersperre hochgerechnet von ca. [Betrag gelöscht] EUR netto auszugehen.
Die Laufzeit beträgt 10 Jahre mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils 6 Jahren, gesamt als maximal 16 Jahre.
Der Bieter reicht dem Konzessionsgeber mit dem Angebot ein Pachtkonzept, aus dem sich die in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Aspekte ergeben sollen.
8. Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit erwartet der Auftraggeber den Nachweis vergleichbarer Referenzen. Der Auftraggeber behält sich den unangekündigten Besuch von Referenzobjekten vor. Mindestanforderungen an die Referenzen:
a) 2 Referenzen mit folgenden Kriterien sind zu erfüllen:
— Als vergleichbar wird eine Referenz erachtet, wenn es sich bei dem Referenzobjekt um ein Café handelt, das eine Fläche zwischen 150 und 300 m2 umfasst mit nachweislich positiver Umsatzentwicklung; als nicht vergleichbar werden gastronomische Objekte im Stile und Designs eines Schnellimbisses angesehen.
b) 2 Referenzen mit folgenden Kriterien sind zu erfüllen:
— Als vergleichbar wird eine Referenz erachtet, wenn zumindest 60 % des Umsatzes des ausgeschriebenen Projekts pro Jahr erreicht wird mit nachweislich positiver Umsatzentwicklung; als nicht vergleichbar werden gastronomische Objekte im Stile und Designs eines Schnellimbisses angesehen. Referenzgröße für den Umsatz: [Betrag gelöscht] EUR brutto.
Sofern eine Referenz beide vorgenannten Kriterien erfüllt, ist diese Referenz für beide Kriterien ausreichend.
c) Mindestens eines der vorgenannten Referenzobjekte muss zwingend in einem Krankenhaus oder in einer geschlossenen Laden-/Einkaufspassage betrieben werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Details zu den Eignungsnachweisen und den Referenzanforderungen sind in den Vergabeunterlagen beschrieben.
8. Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit erwartet der Auftraggeber den Nachweis vergleichbarer Referenzen. Der Auftraggeber behält sich den unangekündigten Besuch von Referenzobjekten vor. Mindestanforderungen an die Referenzen:
a) 2 Referenzen mit folgenden Kriterien sind zu erfüllen:
— Als vergleichbar wird eine Referenz erachtet, wenn es sich bei dem Referenzobjekt um ein Café handelt, das eine Fläche zwischen 150 und 300 m2 umfasst mit nachweislich positiver Umsatzentwicklung; als nicht vergleichbar werden gastronomische Objekte im Stile und Designs eines Schnellimbisses angesehen.
b) 2 Referenzen mit folgenden Kriterien sind zu erfüllen:
— Als vergleichbar wird eine Referenz erachtet, wenn zumindest 60 % des Umsatzes des ausgeschriebenen Projekts pro Jahr erreicht wird mit nachweislich positiver Umsatzentwicklung; als nicht vergleichbar werden gastronomische Objekte im Stile und Designs eines Schnellimbisses angesehen. Referenzgröße für den Umsatz: [Betrag gelöscht] EUR brutto.
Sofern eine Referenz beide vorgenannten Kriterien erfüllt, ist diese Referenz für beide Kriterien ausreichend.
c) Mindestens eines der vorgenannten Referenzobjekte muss zwingend in einem Krankenhaus oder in einer geschlossenen Laden-/Einkaufspassage betrieben werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Details zu den Eignungsnachweisen und den Referenzanforderungen sind in den Vergabeunterlagen beschrieben.
Da der ursprüngliche Projektraum des Teilnahmewettbewerbs im e-Vergabetool bereits geschlossen ist, findet die Rückversetzung im noch offenen Projektraum der 1. Verhandlungsrunde statt. Dieser hat die Projekt-ID: CXP6YYMYHNN
Die ursprünglichen Interessenten, die sich im Rahmen des ersten Teilnahmewettbewerbs registriert hatten, werden vom Auftraggeber direkt eingeladen, am zurückversetzten Teilnahmewettbewerb erneut teilzunehmen.
Darüber hinausgehende Interessenten wenden sich bitte per E-Mail an die Vergabestelle ([removed]). Diese wird dem Interessenten dann eine Einladung / Registrierungsaufforderung aus dem aktiven Projektraum zusenden.