Klinik Viktoriastift, Bad Kreuznach, Umstrukturierung Cecilienhaus – Putzarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: B 5.308
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Cecilienhöhe 3
Ort: Bad Kreuznach
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Postleitzahl: 55543
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klinik Viktoriastift, Bad Kreuznach, Umstrukturierung Cecilienhaus – Putzarbeiten
Klinik Viktoriastift, Cecilienhöhe 3, 55543 Bad Kreuznach: Umstrukturierung Cecilienhauses: komplette Sanierung des historischen Gebäudes (Baujahr 1913) mit tlw. Erneuerung der Dachflächen. Der Betrieb wird währende der Bauphase eingestellt.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
— 800 m2 + 500 m2 Abbruch Wandputz Bestand,
— 280 m2 Putz in Brüstungen und Leibungen abbrechen,
— 2 600 m2 + 700 m2 Innenputz 2lg. PII und Gips-Putzmörtel B1,
— 340 m2 + 120 m2 Kalkzement-Putzmörtel PII,
— 500 m2 Sanierputz,
— 150 m2 Außenputz in Kleinflächen inkl. Schlussbeschichtung, Brandschutz Drahtputz F90 Rippenstreckmetall,
— 1 720 m + 430 m Abschlussprofile + Kantenschutz
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle geforderten Erklärungen und zugehörige Bescheinigungen/Nachweise sind anzugeben
Alle geforderten Erklärungen und zugehörige Bescheinigungen/Nachweise sind anzugeben
Alle geforderten Erklärungen und zugehörige Bescheinigungen/Nachweise sind anzugeben
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronisch, Teilnahme nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.