Klinik Viktoriastift, Bad Kreuznach, Umstrukturierung Cecilienhaus - Gussasphaltestrich Referenznummer der Bekanntmachung: B 5.321
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Cecilienhöhe 3
Ort: Bad Kreuznach
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Postleitzahl: 55543
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klinik Viktoriastift, Bad Kreuznach, Umstrukturierung Cecilienhaus - Gussasphaltestrich
Klinik Viktoriastift, Cecilienhöhe 3, 55543 Bad Kreuznach: Umstrukturierung Cecilienhauses: komplette Sanierung des historischen Gebäudes (Baujahr 1913) mit tlw. Erneuerung der Dachflächen. Der Betrieb wird während der Bauphase eingestellt.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Höhennivellment, 100 m2 Dickbett 2-4 cm abbrechen und entsorgen, 970 m2 Trennschicht Glasvlies, 970 m2 Gussasphaltestrich DIN 18560 AS IC10 S 40 + Absandung, 30 m2 Zulage für Gussasphaltestrich im Bereich Rampen, 970 m2 Absandung entfernen, 3 Arbeitsabschnitte, 4 Arbeitsbereiche, diese befinden sich im Erdgeschoss und Untergeschoss eines Klinikgebäudes.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle geforderten Erklärungen und zugehörige Bescheinigungen/Nachweise sind anzugeben
Alle geforderten Erklärungen und zugehörige Bescheinigungen/Nachweise sind anzugeben
Alle geforderten Erklärungen und zugehörige Bescheinigungen/Nachweise sind anzugeben
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronisch, Teilnahme nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.