Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL), Ingenieurleistungen Kanalbaumaßnahme Erneuerung der Hochstraße Nord – City West Referenznummer der Bekanntmachung: 20/00111
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Unteres Rheinufer 47
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67061
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wbl-ludwigshafen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL), Ingenieurleistungen Kanalbaumaßnahme Erneuerung der Hochstraße Nord – City West
Ingenieurleistungen Kanalbaumaßnahme im Zuge der Erneuerung der Hochstraße Nord – City West.
Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) – Stadtentwässerung und Straßenunterhalt, Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein Unteres Rheinufer 47 67061 Ludwigshafen
Im Zuge der Erneuerung der Hochstraße Nord in Ludwigshafen wird die bestehende Straßenführung im betroffenen Bereich grundlegend geändert. Dies betrifft sowohl die Straße für den KFZ-Verkehr als auch die Straßenbahnlinie.
Aufgrund dieser geänderten Verkehrsführungen entstehen unter anderem folgende Konfliktpunkte mit dem öffentlichen Kanalnetz des Wirtschaftsbetriebs Ludwigshafens (WBL):
— Die neu geplante, tiefliegende Straßenbahn kreuzt einen bestehenden Abwasserkanal,
— Die neu zu bauenden Brückenwiderlager erfordern die Verlängerung eines bestehenden Dükers,
— Mehrere Schachtbauwerke liegen im Bereich der neu geplanten Straßenbahngleise.
Um diese Konfliktpunkte zu beseitigen sind folgende Kanalbaumaßnahmen vorgesehen:
— Planung und Bau eines neuen Kanals 2 x ca. DN 1000 (Durchmesser muss noch genau ermittelt werden) in einer neuen Trasse auf eine Gesamtlänge von ca. 640 m. Der Einbau erfolgt z.T. im Vortrieb im Grundwasser, in offener Bauweise im Grundwasser und in einem bestehenden, stillgelegten Straßenbahntunnel. Planung und Bau mehrerer Bauwerke in wasserdichter Baugrube. Die Tiefe des Kanals beträgt ca. 6 m,
— Planung und Bau eines neuen Kanals ca. DN 1500 in einer neuen Trasse (Durchmesser muss noch genau ermittelt werden) auf eine Länge von ca. 70 m im Vortrieb im Grundwasser. Planung und Bau von zwei neuen Bauwerken in wasserdichter Baugrube. Die Tiefe des Kanals beträgt ca. 5,50 m,
— Planung und Bau eines Seiteneinstiegs an ein bestehendes Schachtbauwerk. Abmessungen Bauwerk ca. 6,4 m x 2,5 m (Rechteckbauwerk), angeschlossener Kanal DN 2500.
Für alle Maßnahmen muss bereits in der Planungsphase eine Koordinierung mit den anderen Versorgungsträgern (Gas, Wasser, Strom, Fernwärme, Telefon, etc.) und sonstigen Projektbeteiligten (Tiefbau, Brückenbauer, Straßenbahn, etc.) erfolgen. Insbesondere im Hinblick auf die engen Platzverhältnisse ist eine Abstimmung der Kanaltrassen und Kanalbauwerke unabdingbar.
Während der Bauausführung stehen für die Kanalbauarbeiten feste Zeitfenster zur Verfügung, die eingehalten und abgestimmt werden müssen.
Beabsichtigt ist die Beauftragung von Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke, insbesondere Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung im Sinne des § 41 HOAI, Leistungsphasen 6 bis 8 und die örtliche Bauüberwachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Postanschrift: Maria Trost 3
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRHYYBT
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Hinweis zur Rügeobliegenheit und zu Nachprüfungsverfahren unter Bezug auf das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.