Bioabfallbehandlung im Westerwaldkreis

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Bodener Str. 15
Ort: Moschheim
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56424
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2602 / 6806-0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wab.rlp.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bioabfallbehandlung im Westerwaldkreis

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der im WW-Kreis anfallende und vom Auftraggeber selbst eingesammelte Bioabfall ist entweder auf einer geeigneten Umschlaganlage zum Weitertransport in Behandlungsanlagen oder alternativ direkt an einer Behandlungsanlage vom Auftraggeber zu übernehmen und einschließlich Erbringung erforderlicher Logistikleistungen fach- und normgerecht zu behandeln und zu entsorgen. Hierbei ist im Sinne einer ökologisch hochwertigen Kaskadennutzung ein Anteil von min. 50 Masseprozent der Bioabfälle einer anaeroben Behandlung (Vergärung) zuzuführen. Im Übrigen können mit Rücksicht auf den allgemein gültigen Vorrang der Verwertung vor der Beseitigung von Abfällen auch andere Behandlungsverfahren einbezogen werden.

Das schließt insbesondere die Verwertungsmöglichkeit der Bioabfälle mittels Kompostierung sowie mittels energetischer Verwertung ein.

Die zur Abfallübernahme vorgesehene Anlage darf maximal 40 Fahrtkilometer vom Auftraggeber-Betriebsstandort 56424 Moschheim, Bodener Straße 15, entfernt sein.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Hauptort der Ausführung:

Gesamter Westerwaldkreis

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschreibung der Beschaffung: Der WesterwaldkreisAbfallwirtschaftsBetrieb (WAB) – nachfolgend als Auftraggeber bezeichnet – ist ein Eigenbetrieb des Westerwaldkreises nach der Eigenbetriebsverordnung Rheinland-Pfalz.

Er ist zuständig für die kommunale Abfallwirtschaft im Westerwaldkreis (WW) mit ca. 200 000 Einwohnern und einer Fläche von ca. 1 000 km2. Dies schließt die Aufgabenübernahme und Verantwortung für die kommunale Bioabfallentsorgung ein.

Das entsprechende Entsorgungsgebiet ist überwiegend ländlich geprägt mit Verdichtungsgebieten vor allem im Süden und Norden des Landkreises. Die Erschließung mit Verkehrswegen ist insbesondere durch die Autobahn A3 und die Bundesstraßen B255, B49 und B8 als sehr günstig zu bezeichnen. Über diese Verkehrswege sind die abfallwirtschaftlichen Betriebsstandorte des Auftraggebers an den überörtlichen Verkehr angebunden und gut erreichbar. Hierzu zählt der Betriebshof in 56424 Moschheim genauso wie die Restabfalldeponiestandorte in 56414 Meudt und 56477 Rennerod mit Wertstoffhof und Umladestation.

Der Auftraggeber beabsichtigt, den Auftrag zur ordnungsgemäßen Behandlung des von ihm auf dem Gebiet des WW gesammelten Bioabfalls (AVV 20 03 01) ab dem 01. September 2021 erneut zu vergeben.

Der Auftragsgegenstand lässt sich zusammengefasst so beschreiben, dass der künftige Auftragnehmer den im WW anfallenden und vom Auftraggeber selbst eingesammelten Bioabfall entweder auf einer geeigneten Umschlaganlage zum Weitertransport in eine Behandlungsanlage oder alternativ direkt an einer Behandlungsanlage vom Auftraggeber zu übernehmen und anschließend fach- und normgerecht zu behandeln und zu entsorgen hat.

Hierbei ist im Sinne einer ökologisch hochwertigen Kaskadennutzung mindestens ein Anteil von 50 Masseprozent der Bioabfälle einer anaeroben Behandlung (Vergärung) zuzuführen.

Im Übrigen können mit Rücksicht auf den allgemein gültigen Vorrang der Verwertung vor der Beseitigung von Abfällen auch andere Behandlungsverfahren einbezogen werden. Das schließt insbesondere die Verwertungsmöglichkeit der Bioabfälle mittels Kompostierung sowie mittels energetischer Verwertung ein.

Die durch die Behandlung und Entsorgung der Bioabfälle des Auftraggebers in den Umschlag- oder Entsorgungsanlagen entstehenden Output-Stoffströme hat der künftige Auftragnehmer in eigener Verantwortung vollständig zu übernehmen. Dies gilt mit Ausnahme der Abtrennung nachgewiesener, enthaltener Störstoffe aus dem in einer eigenen Anlage des Auftragnehmers verarbeiteten Input-Bioabfall-Stoffstrom bis zu einem Anteil von max. 6,5 Gewichtsprozent im Jahr. Bis zu dieser maximalen Menge nimmt der Auftraggeber die Störstoffe frei geliefert zur Anlage in 56477 Rennerod, Vor Wetzelscheid 2, zur eigenen Entsorgung zurück. Darüber hinaus verbleibt auch für Störstoffe die Entsorgungsverantwortung beim Auftragnehmer.

Um die sichere Einhaltung der Abfuhrpläne des Auftraggebers für die Straßensammlung zu gewährleisten, darf weder die zur Übernahme der Bioabfälle angebotene Umschlaganlage (für den auftragsnehmerseitigen Weitertransport in eine Behandlungs-/Entsorgungsanlage) noch die für eine Direktanlieferung der Bioabfälle angebotene Behandlungs-/Entsorgungsanlage weiter als 40 Fahrtkilometer vom Betriebshof des Auftraggebers in 56424 Moschheim, Bodener Straße 15, entfernt liegen (einfache Fahrtstrecke gemäß Routenplaner Google Maps, LKW, kürzeste Entfernung).

Sofern die Bioabfälle unter den genannten Bedingungen durch den Auftraggeber nicht direkt bei einer Bioabfallbehandlungs-/Entsorgungsanlage angeliefert werden, hat der künftige Auftragnehmer die vorausgehende Verladung der Bioabfälle auf einer Umschlaganlage zum Weitertransport in eine Behandlungs-/Entsorgungsanlage mittels flüssigkeitsdichter Transporteinheiten sicherzustellen. Diese Umlade- und Transportleistungen hat der Bieter/Auftragnehmer in eigener Verantwortung zu erbringen und in den Angebotspreis einzukalkulieren.

Die Jahresmenge von eingesammeltem Bioabfall beträgt im Durchschnitt der letzten Jahre rund 26 000 Mg.

Der Leistungszeitraum beginnt am 1.9.2021 und läuft bis zum 31.8.2023 mit einer ersten Verlängerungsoption von zwei Jahren bis zum 31.8.2025 und einer zweiten Verlängerungsoption von 2 Jahren bis zum 31.8.2027.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Ausschreibung enthält eine Verlängerungsoption von 2 Jahren bis zum 31.08.2025 und eine zweite Verlängerungsoption von 2 Jahren bis zum 31.8.2027.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Bodener Straße 15
Ort: Moschheim
Postleitzahl: 56424
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.wab.rlp.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/11/2020

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