Interims-Linienbündel „Einzellinien Kannenbäcker Land“
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2019/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14-20
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.spnv-nord.de
Postanschrift: Peter-Altmeier-Platz 1
Ort: Montabaur
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.westerwaldkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Interims-Linienbündel „Einzellinien Kannenbäcker Land“
Das Linienbündel umfasst folgende Linien:
Linie 150 (Koblenz – Siershahn):
— ca. 297 000 Fahrplankilometer/Jahr,
— Maximaler Fahrzeugeinsatz: vsl. 5 Fahrzeuge.
Linie 437 (Sayn-) Vallendar – Höhr-Grenzhausen):
— ca. 108 000 Fahrplankilometer / Jahr (Fahrplanjahr 2021); ca. 107 000 Fahrplankilometer / Jahr (Fahrplanjahre 2022 – 2028),
— Maximaler Fahrzeugeinsatz: vsl. 3 Fahrzeuge.
Linie 465 (Höhr-Grenzhausen – Neuhäusel / Vallendar):
— ca. 79 000 Fahrplankilometer / Jahr,
— Maximaler Fahrzeugeinsatz: vsl. 2 Fahrzeuge.
Linie N40 (Koblenz – Weitersburg):
— ca. 10 000 Fahrplankilometer / Jahr,
— Maximaler Fahrzeugeinsatz: vsl. 2 Fahrzeuge.
Zu beachten ist, dass für die Linie 437 unterschiedliche Fahrpläne für das Fahrplanjahr 2021 (12.12.2020 – 11.12.2021) und für die folgenden Fahrplanjahre (ab 12.12.2021) gelten.
Zu beachten ist: Abweichend zu unter II.2.7) genannten Vertragsbeginn sind für die Einzellinien des Linienbündels folgende Laufzeiten vorgesehen:
— 12.12.2021 – 9.12.2028 für die Linien 150 und N40,
— 12.12.2020 – 9.12.2028 für die Linie 437,
— 1.1.2021 – 9.12.2028 für die Linie 465.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Das Linienbündel umfasst folgende Linien:
Linie 150 (Koblenz – Siershahn):
— ca. 297 000 Fahrplankilometer/Jahr,
— maximaler Fahrzeugeinsatz: vsl. 5 Fahrzeuge.
Linie 437 (Sayn-) Vallendar – Höhr-Grenzhausen):
— ca. 108 000 Fahrplankilometer/Jahr (Fahrplanjahr 2021); ca. 107 000 Fahrplankilometer/Jahr (Fahrplanjahre 2022 – 2028),
— maximaler Fahrzeugeinsatz: vsl. 3 Fahrzeuge.
Linie 465 (Höhr-Grenzhausen – Neuhäusel/Vallendar):
— ca. 79 000 Fahrplankilometer/Jahr,
— Maximaler Fahrzeugeinsatz: vsl. 2 Fahrzeuge.
Linie N40 (Koblenz – Weitersburg):
— ca. 10 000 Fahrplankilometer/Jahr,
— Maximaler Fahrzeugeinsatz: vsl. 2 Fahrzeuge.
Zu beachten ist, dass für die Linie 437 unterschiedliche Fahrpläne für das Fahrplanjahr 2021 (12.12.2020 – 11.12.2021) und für die folgenden Fahrplanjahre (ab 12.12.2021) gelten.
Zu beachten ist: Abweichend zu unter II.2.7) genannten Vertragsbeginn sind für die Einzellinien des Linienbündels folgende Laufzeiten vorgesehen:
— 12.12.2021 – 9.12.2028 für die Linien 150 und N40,
— 12.12.2020 – 9.12.2028 für die Linie 437,
— 1.1.2021 – 9.12.2028 für die Linie 465.
Das Linienbündel umfasst folgende Linien:
Linie 150 (Koblenz – Vallendar – Höhr-Grenzhausen):
— ca. 174 000 Fahrplankilometer/Jahr,
— maximaler Fahrzeugeinsatz: vsl. 3 Fahrzeuge.
Linie 465 (Höhr-Grenzhausen – Neuhäusel/Vallendar):
— ca. 79 000 Fahrplankilometer/Jahr,
— Maximaler Fahrzeugeinsatz: vsl. 2 Fahrzeuge.
Linie N40 (Koblenz – Weitersburg):
— ca. 10 000 Fahrplankilometer/Jahr,
— Maximaler Fahrzeugeinsatz: vsl. 2 Fahrzeuge.
Beginn: 12.12.2020
Laufzeit in Monaten: 96
Beginn: 12.12.2021
Laufzeit in Monaten: 84
— Hinweis auf § 12 Abs. 6 PBefG: der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr ist spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung zu stellen,
— auf die Antragsfrist für eigenwirtschaftliche Verkehre gemäß § 12 Abs. 6 PBefG wird hingewiesen,
— die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung der o. g. Linie (§ 8a Abs. 2 PBefG) bilden jeweils auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge und sind auf der Internetseite https://www.plan-mobil.de/ausschreibung/vab-westerwald veröffentlicht,
— sofern vor dem Veröffentlichungsdatum dieses Formulars rechtskonforme eigenwirtschaftliche Anträge gestellt wurden, sind diese vorrangig zu behandeln.
Wegen der in dieser Änderungsbekanntmachung dargestellten Änderungen an den Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG können erneut Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 PBefG spätestens 3 Monate nach dieser Berichtigungsbekanntmachung im Europäischen Amtsblatt bei der zuständigen Genehmigungsbehörde gestellt werden.
Die zuständige Behörden beabsichtigen eine Vergabe der Verkehrsleistungen als „Gesamtleistung“ im Sinne des § 8a II S. 4 PBefG.
Die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung der o. g. Linien (§ 8a Abs. 2 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge und sind auf der Internetseite https://www.plan-mobil.de/ausschreibung/vab-westerwald veröffentlicht. Mit dieser Änderungsbekanntmachung wurde zugleich unter der zuvor benannten Internetadresse ein überarbeitetes „Ergänzendes Dokument“ bereitgestellt. Diese Anforderungen sind nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge. Sie führen nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a PBefG zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags.