HaFIS – Systempflege JSEC
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 13: Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Ulm
NUTS-Code DE144 Ulm, Stadtkreis
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Der geplante Systempflegevertrag bezieht sich auf Hard- und Software-Komponenten von 3 verlegefähigen HaFIS-Sicherheitsdomänen (wobei eine Sicherheitsdomäne mit der Hardware einer weiteren Sicherheitsdomäne erweitert wird) mit bis zu 500 Arbeitsplätzen je Domäne.
Die zu betreuende IT-Ausstattung umfasst:
— Transport- und Betriebsbehälter und die darin enthaltenen Komponenten,
— Funktionscontainer und darin eingerüstete Komponenten,
— Arbeitsplatzcomputer,
— SINA-Geräte und -Komponenten (z. B. SINA-BOX),
— Videokonferenzanlagen, Hochauflösende Lagedarstellungsgeräte und Smartboards,
— Ersatzteilpakete,
— Software und Services (inkl. NATO-Software).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Alle nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht zugelassen.1. Berufs- und Handelsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in IV.3.4) dieser Bekanntmachung)
2. Eigendarstellung:
a) Name/Bezeichnung der Firma, Adresse und Ansprechpartner mit Telefon-Nummer und E-Mail-Adresse,
b) Rechtsform des Unternehmens und Gründungsjahr,
c) Nennung der wesentlichen Geschäftsfelder und ihr Leistungsspektrum (max. 1 DIN-A4-Seite) d) Anzahl der Mitarbeiter, insbesondere in dem Geschäftsfeld, das den Leistungsgegenstand bearbeitet,
e) geplante Organisationsstruktur für die Aufgabendurchführung,
f) Bestätigung der Projektsprache Deutsch, d. h. dass im Projekt alle Dokumente in deutscher Sprache verfasst werden und die Kommunikation mit dem Auftragnehmer und seinen Partner in deutscher Sprache erfolgt.
g) falls bereits bekannt: Welche Unterauftragnehmer sollen für welche Leistungsanteile eingebunden werden? 3. Unterschriebene Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (BAAINBw B-V034),
4. Unterschriebene Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (BAAINBw B-V031) Gemeinsame Bieter haben einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Angebot vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Hinweis: Von AG-Seite wird vertraglich eine klassische (Haupt-)Auftragnehmer/Unterauftragnehmer-Struktur angestrebt. Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht:
— Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und
— Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen.
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Berufs- und Handelsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in IV.3.4) dieser Bekanntmachung),2. Name/Bezeichnung der Firma, Adresse und Ansprechpartner mit Telefon-Nummer und E-Mail-Adresse,
3. Beschreibung der beabsichtigten Zusammenarbeit (Darstellung welche Leistung durch wen erbracht wird, max. 1-2 DINA-A4-Seiten),
4. Unterschriebene Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (BAAINBw B-V034),
5. Unterschriebene Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (BAAINBw B-V031) Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht:
— Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und
— Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Aktuelle Bankerklärung mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in IV.3.4) dieser Bekanntmachung).Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:1. Eigenerklärung zum Nachweis der bestehenden Geheimschutzbetreuung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unter Angabe der Geschäftsnummer / ZS-Nummer gem. Sicherheitsbescheid und dass für die Instandsetzungsarbeiten nur deutsches, sicherheitsüberprüftes Personal eingesetzt wird.
Bewerber müssen sich spätestens zur Angebotsabgabe in der Geheimschutzbetreuung des BMWi befinden und über Personal für die ordnungsgemäße Auftragsdurchführung erforderlichen Qualifikation und Anzahl verfügen, welches bis zum Zugang zu Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades GEHEIM (Ü2) ermächtigt und Kryptoverwalter ist.
2. Nachweis eines Qualitätssicherungszertifikates nach DIN ISO 9001 oder eines vergleichbaren Nachweises einer zertifizierten Qualitätssicherung (z. B. AQAP-Bescheinigung).
3. Eigenerklärung, dass mindestens eine militärische, verzonte* IT-Ausstattung mit eingesetzter SINA-Technologie vorgesehen für jeweils mind. 50 Nutzer eigenverantwortlich als Hauptauftragnehmer bzw. in maßgeblicher Rolle im Rahmen eines Firmenkonsortiums oder als Unterauftragnehmer in den letzten 5 Jahren realisiert oder im Rahmen einer Systempflege oder Wartung betreut wurde.
Die Referenz von vergleichbaren nicht-militärischen Projekten ist bei Ergänzung einer Darstellung der Vergleichbarkeit durch den Bewerber zulässig.
Pro Referenz sind folgende Angaben in tabellarischer Form darzustellen:
— Name des Auftraggebers,
— Benennung eines Ansprechpartners mit Telefon und Email-Adresse,
— Dauer des Auftrags (Initialisierung bis Abschluss),
— Aufwand in Personenjahre für den Auftragnehmer oder Auftragswert,
— Kurze Beschreibung des Auftrags und des Vorgehens (beispielsweise Abgrenzung und eingesetzte Schemata, Methoden und Regelwerke),
— durchgeführte Arbeiten/Arbeitsanteile, Besonderheiten,
— Darstellung des Projektbezugs zu SINA-Technologie sowie zur Abstrahlsicherheit,
4. Nachweis über Fachkompetenz für folgende Bereiche:
— IT-Sicherheit sowie materielle und Abstrahlsicherheit,
— Technische Betreuung von SINA-Technologie,
— Dokumentation,
— Umsetzung gesetzlicher u. verordneter Vorgaben auf den Gebieten Ergonomie, Arbeitsschutz und Umweltschutz,
— Projekt- und Risikomanagement,
— Fehlerdiagnose und Fehlerbehebung,
— Betrieb, Wartung und Pflege von IT-Systemen,
— IT-Servicemanagement nach ITIL V3 oder neuer
Als Experten-Kenntnisse werden einschlägige Bildungsgänge oder eine mehrjährige Tätigkeit im jeweiligen Themenbereich betrachtet.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn entsprechende Teilnahmebescheinigungen vorgelegt werden bzw. die Qualifikation durch eine mehrjährige Tätigkeit im jeweiligen Themenbereich belegt wird.
*Ein Teil der IT-Komponenten des referenzierten Projekts oder deren Hüllen müssen vom BSI als abstrahlsicher zugelassen sein.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Sofern der Bewerber plant, einzelne Teilleistungen durch Unterauftragnehmer zu erbringen und sich zusätzlich auf deren Eignung beruft (Eignungsleihe), sind mit dem Teilnahmeantrag die von den Bewerbern geforderten Erklärungen und Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit jeweils von demjenigen Wirtschaftsteilnehmer vorzulegen, der die Leistung als Unterauftragnehmer erbringen soll und auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft.
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Sonstiges: Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. II1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. IV3.1)) zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 27.11.2020 eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Die Bewerber sollen die zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen.
Der Beweber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit