Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz- „Fallwildsuche und Fallwildbergung sowie Bejagung/Tötung und Bergung“ Referenznummer der Bekanntmachung: 62357-20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 1
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://mueef.rlp.de/de/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz- „Fallwildsuche und Fallwildbergung sowie Bejagung/Tötung und Bergung“
Jeweils Bereitstellung und Durchführung (auf Abruf) von Fallwildsuche und Fallwildbergung (Los 1) sowie Bejagung/Tötung, um möglichst eine Totalreduktion herbeizuführen, sowie Bergung der erlegten Wildschweine im Kerngebiet bzw. in einem dazu definierten Gebiet (Los 2) zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest auf dem Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz. Die Leistungen werden losweise auf der Grundlage eines Mehr-Partner-Rahmenvertrages mit jeweils maximal 3 Auftragnehmern vergeben.
Fallwildsuche und Fallwildbergung
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) als Auftraggeber (AG) beabsichtigt, folgende Leistungen in 2 Losen auf der Grundlage jeweiliger Mehr-Partner-Rahmenverträge zu vergeben:
Gegenstand der Leistung ist der Abschluss einer Vereinbarung jeweils über die Vorhaltung sowie die Bereitstellung und die Durchführung (im Abruffall) von
— Los 1: Fallwildsuche und Fallwildbergung
— Los 2: Bejagung/Tötung, um möglichst eine Totalreduktion herbeizuführen, sowie Bergung der Wildschweinkadaver im Kerngebiet bzw. in einem dazu definierten Gebiet
Zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest im Land Rheinland-Pfalz.
Die Leistungen werden losweise jeweils auf der Grundlage einer Mehrpartner-Partner-Rahmenvereinbarung mit einer Vertragslaufzeit von 4 Jahren zwischen dem AG und den erfolgreichen Bietern vergeben. Der AG fungiert dabei als zentrale Vergabestelle im Zuge einer gelegentlichen gemeinschaftlichen Beschaffung. Aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung können alle im Tierseuchenfall zuständigen rheinland-pfälzischen Behörden (nach Bedarf einen oder mehrere) Einzelabrufe vornehmen (Bezugsberechtigte). Im Tierseuchenfall sind nach § 1 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 LTierSG derzeit örtlich die Kreisverwaltungen zuständig. Für kreisfreie Städte sind die in Anlage zu § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 LTierSG genannten Kreisverwaltungen zuständig.
Zum Leistungsumfang des Loses 1 zählen die Module A (Vorhaltung der personellen und technischen Kapazitäten für Fallwildsuche und -bergung) und C (Durchführung der Fallwildsuche und -bergung (Bedarfsposition)). Darüber hinaus kommt gegebenenfalls auch das Modul B (Vorhaltung und Bereitstellung personeller und technischer Kapazitäten im Bereich der Hintergrundlogistik (noch zu verhandelnde Bedarfsposition)) hinzu.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der nach Maßgabe der Bekanntmachung vorzulegenden Nachweise und Erklärungen durch Bewertung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen des jeweiligen Loses.
Bejagung/Tötung, um möglichst eine Totalreduktion herbeizuführen, sowie Bergung der erlegten Wildschweine im Kerngebiet bzw. in einem definierten Gebiet
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) als Auftraggeber (AG) beabsichtigt, folgende Leistungen in 2 Losen auf der Grundlage jeweiliger Mehr-Partner-Rahmenverträge zu vergeben:
Gegenstand der Leistung ist der Abschluss einer Vereinbarung jeweils über die Vorhaltung sowie die Bereitstellung und die Durchführung (im Abruffall) von
— Los 1: Fallwildsuche und Fallwildbergung,
— Los 2: Bejagung/Tötung, um möglichst eine Totalreduktion herbeizuführen, sowie Bergung der Wildschweinkadaver im Kerngebiet bzw. in einem dazu definierten Gebiet zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest im Land Rheinland-Pfalz.
Die Leistungen werden losweise jeweils auf der Grundlage einer Mehrpartner-Partner-Rahmenvereinbarung mit einer Vertragslaufzeit von 4 Jahren zwischen dem AG und den erfolgreichen Bietern vergeben. Der AG fungiert dabei als zentrale Vergabestelle im Zuge einer gelegentlichen gemeinschaftlichen Beschaffung. Aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung können alle im Tierseuchenfall zuständigen rheinland-pfälzischen Behörden (nach Bedarf einen oder mehrere) Einzelabrufe vornehmen (Bezugsberechtigte). Im Tierseuchenfall sind nach § 1 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 LTierSG derzeit örtlich die Kreisverwaltungen zuständig. Für kreisfreie Städte sind die in Anlage zu § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 LTierSG genannten Kreisverwaltungen zuständig.
Zum Leistungsumfang des Loses 2 zählen die Module A (Vorhaltung der personellen und technischen Kapazitäten für Bejagung/Tötung und Bergung), D (Bejagung/Tötung, um möglichst eine Totalreduktion herbeizuführen, sowie Bergung von Wildschweinen in einem vordefinierten Gebiet (Bedarfsposition)) sowie E (Bejagung/Tötung, um möglichst eine Totalreduktion herbeizuführen, und Bergung von Wildschweinen im Kerngebiet (Bedarfsposition)). Darüber hinaus kommt gegebenenfalls auch das Modul B (2. Modul B: Vorhaltung und Bereitstellung personeller und technischer Kapazitäten im Bereich der Hintergrundlogistik (noch zu verhandelnde Bedarfsposition)) hinzu.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der nach Maßgabe der Bekanntmachung vorzulegenden Nachweise und Erklärungen durch Bewertung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen des jeweiligen Loses.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
2. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung.
3. Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren.
2. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
3. für Los 1: Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für reine Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitgestellt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen.
4. für Los 2: Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für reine Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitgestellt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen.
1. Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten 3 Jahre sowie des laufenden Jahres erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf den Leistungsgegenstand (hier: Los 1: Fallwildsuche und Fallwildbergung im Rahmen der Seuchenbekämpfung, Los 2: Bejagung und Bergung von Wild im Rahmen der Seuchenbekämpfung). Neben der eigentlichen Tätigkeit müssen auf der Grundlage der Referenzen Angaben zu Kenntnissen oder Erfahrungen in der Biosicherheit beim Umgang mit Tierseuchenerregern oder über Erfahrungen in der Tierseuchenbekämpfung gemacht werden. Anzugeben sind dabei – je Projekt/je Referenz – der Leistungsinhalt und Leistungsumfang sowie die Modalitäten der Leistung, der Auftragswert, Ausführungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechstelle (Telefonnummer/E-Mail-Adresse).
(Bescheinigungen des Auftraggebers können ergänzend zum Nachweis der Ordnungsmäßigkeit der Leistungserbringung vorgelegt werden.)
2. Erklärung über das in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigte Personal des Bewerbers einschließlich (gesonderte Ausweisung) der Zahl an Desinfektoren, Personen mit Sachkundenachweis für Schutz und Sicherheit, Jagdscheininhaber, Führungspersonal, sonstige Mitarbeiter.
Mindestanforderung: Mindestens eine Person muss die Qualifikation als staatlich geprüfter Desinfektor vorweisen (Los 1 und 2), mindestens eine Person muss über einen Sachkundenachweis für Schutz und Sicherheit verfügen (Los 1 und 2), mindestens eine Person muss Jagdscheininhaber sein und Erfahrungen als Jäger haben (nur Los 2).
Verpflichtung des Auftragnehmers zur Zahlung des Tarif- bzw. Mindestentgelts an die Beschäftigten bei der Ausführung der Leistungen gemäß §§ 3 und 4 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestreuegesetz LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. 2010, Nr. 20 S. 426 ff. vom 13.12.2010).
Die mit der Bejagung betrauten Personen müssen in Besitz der dazu notwendigen Erlaubnisse sein und über ein hinreichendes Maß an Schießerfahrung verfügen.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Besondere Vertragsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es handelt sich um eine verkürzte Teilnahmefrist nach § 17 Abs. 3 VgV. Aufgrund der aktuellen Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland sieht sich der Auftraggeber zur zügigen Vorsorge veranlasst.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPDYD0Y57K
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gem. §§ 155 ff. GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.