Rahmenvereinbarung Lieferung von KITA-Möbeln und Ausstattung gem. § 21 VGV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Engerser Landstr. 17
Ort: Neuwied
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 56564
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2631 / 802-0
Fax: +49 2631 / 802-694
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuwied.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Lieferung von KITA-Möbeln und Ausstattung gem. § 21 VGV
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Kindertagestättenmobiliar und -ausstattung im Rahmen von Neu- und Erweiterungsbauten von Kindertagesstätten für die Stadtverwaltung Neuwied, die die Beratung, Planung, Lieferung und Montage der Kindertagesstätteneinrichtung (U 3 und Ü 3) für die Jahre 2020 bis 2023 beinhaltet.
Hauptmassen: 225 Stühle, 35 Tische, 60 Schränke, 170 Spind-Schränke.
Im Stadtgebiet von 56564 Neuwied mit Stadtteilen.
Lieferung von Stühlen u. -tischen, Schränken und weiteren Einrichtungs- u. Ausstattungsgegenständen für 11 stätische und 28 Kindertagesstätten freier träger im Stadtgebiet Neuwied und den einzelnen Stadtteilen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bad Rodach
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
1) Ein Nachprüfverfahren zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsabschlusses mach § 135 GWB endet spätestens 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.