Tragwerksplanung Erweiterung der Klinik PPP in Rockenhausen, Pfalzklinikum Referenznummer der Bekanntmachung: VWR 33_700_04
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Weinstr. 100
Ort: Klingenmünster
NUTS-Code: DEB3H Südliche Weinstraße
Postleitzahl: 76889
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pfalzklinikum.de
Postanschrift: Bleichstr. 8-10
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40211
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rwp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung Erweiterung der Klinik PPP in Rockenhausen, Pfalzklinikum
Tragwerksplanung gemäß §§ 50 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 6, für den Umbau und die Erweiterung der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Rockenhausen.
Der Auftraggeber beauftragt aus förderrechtlichen Gründen zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI, und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen.
Krankenhausstr. 10
67806 Rockenhausen
Die Klinik Rockenhausen ist ein Behandlungszentrum für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik mit 4 Stationen und einer Tagesklinik. Sie ist eine Einrichtung des Pfalzklinikums Klingenmünster AdöR. Daneben befinden sich auf dem Klinikgelände auch Einrichtungen des Westpfalzklinikums.
Nach dem vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz („MSAGD“) freigegebenen Raum- und Funktionsprogramm steht der Klinik Rockenhausen mehr Flächen zu als durch das bestehende Gebäude abgedeckt wird. Um den Mehrbedarf an Flächen abbilden zu können, wurde eine Machbarkeitsstudie in Aufrag gegeben, die einen Standort für einen möglichen Erweiterungsbau ermitteln sowie eine Neuordnung des Bestandsgebäudes darstellen soll. Diese Machbarkeitsstudie sowie eine baufachliche Stellungnahme, die sich mit verschiedenen Umsetzungsvarianten befassen, liegen dem Auftraggeber vor. Die hierbei ermittelte bevorzugte Variante wird Grundlage für den vorliegenden Auftrag. Dabei soll ein Neubau mit einer Nutzfläche von ca. 1 100 qm sowie ein Teilumbau eines Bestandsgebäudes mit ca. 2 800 qm Nutzfläche realisiert werden. Nach der Machbarkeitsstudie werden für den Neubau die Kosten für die Kostengruppen 200-700 auf 7,5 Mio. EUR brutto und für den Teilumbau die Kosten für die Kostengruppen 200-700 auf 4,3 Mio. EUR brutto geschätzt.
Der Auftraggeber beabsichtigt nun, aufgrund seines Mehrbedarfs das Bestandsgebäude umzubauen und einen Erweiterungsbau zu errichten. Die Baumaßnahme umfasst im ersten Bauabschnitt den Neubau eines 2-geschoßigen Gebäudes für 2 Psychiatriestationen (u. a. eine „Intensiv-Care-Unit“) sowie im zweiten Bauabschnitt den Teilumbau des bestehenden Psychiatriegebäudes (Haus 3 und 4) mit Integration einer Tagesklinik. Es handelt sich dabei um ein nach dem Landeskrankenhausgesetz RLP vom MSAGD RLP gefördertes Projekt.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Objektplanung, Fachplanung HLS, Fachplanung ELT und Tragwerksplanung für dieses Projekt zu vergeben. Das vorliegende Verfahren betrifft allein die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 50 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 6. Die weiteren Planungsleistungen werden gesondert ausgeschrieben.
Der Auftraggeber beauftragt aus förderrechtlichen Gründen zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI, und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, gegebenenfalls auch stufenweise, zu erbringen.
Der Auftraggeber beauftragt aus förderrechtlichen Gründen zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI, und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, gegebenenfalls auch stufenweise, zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz netto aus den Leistungen der Tragwerksplanung, §§ 50ff. HOAI für die Jahre 2017, 2018, 2019.
2. Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme mindestens pro Schadensfall:
a) für Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
b) für Sach- und Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Diese Deckungssummen müssen in jedem Jahr mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate ab Veröffentlichung der Bekanntmachung zu diesem Vergabeverfahren sein. Alternativ können Bewerber eine Bestätigung vorlegen, dass sie im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit den benannten Deckungssummen abschließen werden. Bei Bietergemeinschaften ist von jedem Mitglied der Nachweis zu führen.
1. Angabe von mindestens einer vergleichbaren Referenz Tragwerksplanung Neubau. Vergleichbar sind Referenzen, die folgende Kriterien kumulativ erfüllen: durchgeführte Tragwerksplanungsleistungen im Bereich Neubau eines Hochbauprojektes mit den Mindestanforderungen:
— Selbst erbrachte Leistungsphasen 1 bis 6 nach HOAI;
— Fertigstellung (Abnahme) nach 01.01.2010;
— Anrechenbare Kosten gemäß HOAI > 1,0 Mio. EUR netto.
2. Angabe von mindestens einer vergleichbaren Referenz Tragwerksplanung Umbau. Vergleichbar sind Referenzen, die folgende Kriterien kumulativ erfüllen: Tragwerksplanungsleistungen im Bereich Erweiterung/Sanierung/Umbau Krankenhausbau mit den Mindestanforderungen:
— Selbst erbrachte Leistungsphasen 1 bis 6 nach HOAI;
— Fertigstellung (Abnahme) nach 01.01.2010;
— Anrechenbare Kosten gemäß HOAI > 0,5 Mio. EUR netto;
3. Angabe des jährlichen Mittels der fest angestellten Mitarbeiter in den Jahren 2017-2019.
Jeder Bieter bzw. jede Bietergemeinschaft muss mindestens eine vergleichbare Referenz jeweils zu den Ziffern 1 und 2 vorlegen. Andernfalls wird der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.
Erklärung nach § 4 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unterlagen für die Angebotserstellung inklusive der von den interessierten Unternehmen auszufüllenden Unterlagen sind auf dem Deutschen Vergabemarktportal (DTVP) unter dem unter Ziffer I dieser Bekanntmachung angegebenen Link abrufbar. Fragen zu dem Verfahren sind ausschließlich über dieses Internetportal einzureichen.
Es sind neben den unter Ziffer III genannten Nachweisen folgende weitere Unterlagen vorzulegen, wobei bezüglich der Details auf die Verfahrensbedingungen verwiesen wird:
1. Formblatt „Angebot“;
2. Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen einen für das Vergabeverfahren bevollmächtigten Vertreter benennen (Formblatt);
3. Formblatt „Eigenerklärung Ausschlussgründe“;
4. Bieter, die Nachunternehmer einsetzen wollen, haben den Umfang des beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes zu benennen (Formblatt);
5. Bieter, die Nachunternehmer einsetzen wollen, müssen Verpflichtungserklärungen (Formblatt);
6. Bieter, die eine Eignungsleihe beabsichtigen, müssen die Eigenerklärung abgeben (Formblatt) und die entsprechenden Verpflichtungserklärungen der eignungsleihenden Unternehmen (Formblatt) einreichen;
7. Formblatt „Eigenerklärung Tariftreue/Mindestentgelt LTTG Rheinland-Pfalz“;
8. Organigramm zur Unternehmensstruktur des Bieter;
9. Organisations- und Qualitätskonzept;
10. Preisblätter;
11. Vertrag.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0ADGY8.
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.