Projektevaluierung Naturschutzgroßprojekt Bienwald Referenznummer der Bekanntmachung: LfU_13_28/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 7
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektevaluierung Naturschutzgroßprojekt Bienwald
Zweck der Ausschreibung ist die Endevaluierung der gesetzten Ziele und tatsächlich umgesetzten Maßnahmen im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes Bienwald. Ziel der Projektevaluierung ist die Schaffung einer Informationsgrundlage zur Beurteilung des Erfolges der Projektmaßnahmen nach deren Abschluss und des Projekts als Ganzes. Dabei sollen auch die einzelnen Teilbereiche und deren Wechselwirkung untereinander betrachtet werden. Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden und zusätzlich zu erhebenden Daten, soll eine Umsetzungskontrolle erfolgen und die Zielerreichung auf der Maßnahmenebene sowie die Zielerreichung auf der Gebietsebene Projekterfolg überprüft, ausgewertet, dargestellt und bewertet werden. Dies soll auch zu Aussagen bezüglich Entwicklungstendenzen und evt. Handlungsbedarf führen. Darüber hinaus soll ein konzeptioneller Vorschlag zum weiteren Vorgehen enthalten sein, der sich aus den gewonnenen Erkenntnissen und Empfehlungen ableitet. Zudem soll herausgearbeitet werden, welche übertragbaren Erkenntnisse sich für andere Großschutzprojekte im Allgemeinen ableiten lassen. Ziel ist eine klare Aussage zum Umfang und Qualität der umgesetzten Maßnahmen, sowie klare Vorschläge zur weiteren Verbesserung und eine abschließende Bewertung des Projekts insgesamt, mit abgeleiteten, übergreifenden Aussagen, welche auch zu anderen Großschutzprojekten herangezogen werden können.
Landesamt für Umwelt
Kaiser-Friedrich-Straße 7
55116 Mainz
– Sitz des Auftragnehmers
— Vor Ort im Projektraum
Bei dem Naturschutzgroßprojekt „Bienwald“ handelt es sich um ein Förderprojekt im Rahmen des Förderprogramms „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“. Fördermittelgeber ist hier das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, vertreten durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN). Im Juni 2004 wurde das Naturschutzgroßprojekt gestartet. Im Rahmen des Projektes soll die einzigartige Biotop- und Artenausstattung des Bienwalds und der angrenzenden Talniederungen langfristig gesichert und – wo notwendig – durch gezielte Maßnahmen gemeinsam mit Naturnutzern und Naturschützern entwickelt werden. Dieses Naturschutzgroßprojekt soll nun im Rahmen dieser Vergabe evaluiert werden.
Ggf. zusätzliche Abstimmungsgespräche können optional beauftragt werden.
Bei den Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung handelt es sich um einen Platzhalter.
Abschnitt IV: Verfahren
Wegen fehlender geeigneter Angebote musste die erste Ausschreibung aufgehoben werden.
Aufgrund der eingetretenen Verzögerung und angesichts der unvorhersehbaren Entwicklung der Witterung sind Unwägbarkeiten zu berücksichtigen bzw. für die Termineinhaltung möglichst auszuschließen. Aus den letzten beiden Jahren bzw. deren Witterungsverlauf und Vegetationsentwicklung wurde deutlich, dass für die notwendigen Kartierungen vergleichsweise günstige Perioden dringend für entsprechende Arbeiten genutzt werden müssen. Die Rahmenbedingungen für die Kartierung der späten Aspekte von Vegetation/Flora, Libellen, Wiesenvögeln und Laufkäfern ermöglichen eine kurzfristige, wenngleich durch die notwendige Wiederholung der Ausschreibung späte, Erfassung. Gerade bei diesen jahreszeitlich spät gelegenen Aspekten besteht die Gefahr, dass zuvor ggf. stattfindende Trockenheit die Möglichkeiten im nächsten Jahr zunichtemachen kann. Die späten Aspekte könnten dann nicht mehr erfasst und nachgeholt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektevaluierung Naturschutzgroßprojekt Bienwald
Ort: Kandel
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren ist nur online über die Vergabeplattform unter www.vergabe.rlp.de zu führen.
Die Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation mit den Unternehmen wird über die vollständig webbasierteE-Vergabeplattform (Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz) unter der URL www.vergabe.rlp.de im Internetbereitgestellt bzw. durchgeführt.
Der Zugriff auf die Vergabeunterlagen setzt keine Anmeldung oder Registrierung voraus. Den Bewerbern /Bietern wird jedoch empfohlen sich zu registrieren. Registrierte Unternehmen werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der o. g. Vergabeplattform abrufbar sind.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis zum 9.6.2020; 23.59 Uhr ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform www.vergabe.rlp.de an den Auftraggeber zu richten. Die Unternehmen sind gehalten, von jedweder anderen Form der Kontaktaufnahme abzusehen. Der Auftraggeberwird jeden Versuch der Kontaktaufnahme, der nicht über die Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet wird, umgehend zurückweisen. Fragen, die nicht über die elektronische Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet werden, wird der Auftraggeber nicht beantworten.
Der Auftraggeber wird die gestellten Fragen möglichst kurzfristig beantworten, wobei allen Bietern die gleichenInformationen zeitgleich zur Verfügung gestellt werden. Soweit dies möglich ist, werden auch noch spätereingehende Fragen beantwortet werden. Die Unternehmen haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist beantwortet werden.
Nebenangebot:
Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Kaufmännische Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährungen im Preisblatt und Rabattgewährungen im Anschreiben sind zulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHY5Q1
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.