Druck und Lieferung von Prüfungsunterlagen und Bildbeilagen Referenznummer der Bekanntmachung: E38695512

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: 55128
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55128
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]10
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kunzrechtsanwaelte.de
Adresse des Beschafferprofils: www.impp.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Druck und Lieferung von Prüfungsunterlagen und Bildbeilagen

Referenznummer der Bekanntmachung: E38695512
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79800000 Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes - LA22
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Vergabe von Druckerzeugnissen inklusive dem Versand von Prüfungsheften und Bildbeilagen für die Fachbereiche Medizin und Pharmazie, den Fachbereich Psychotherapie sowie optional für den Fachbereich Zahnmedizin. Mit diesem Vergabeverfahren soll ein Auftragnehmer gefunden werden, der neben festen Terminvorgaben auch auf Abruf aus einer Rahmenvereinbarung gegenüber dem Auftraggeber die gegenständlichen Leistungen erbringt. Der Auftragnehmer soll die Prüfungshefte nach Vorgabe des Auftraggebers konfektionieren und bundesweit an die einzelnen Landesprüfungsämter, sowie „Hausexemplare“ an den Auftraggeber unmittelbar liefern.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

55116 Mainz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Druckleistungen für die Prüfungsunterlagen; die ausführliche Leistungsbeschreibung findet sich in Anlage 1. Die Druckerei muss in einem Umkreis von maximal 200 km (Luftlinie) von Mainz lokalisiert sein, da sie von den Mitarbeitern der Auftraggeberin im Notfall (Erforderlichkeit eines Überrollexamens) binnen maximal 3 Stunden erreichbar sein muss.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet zunächst mit Ablauf des 31.12.2022 (Basis-Vertragslaufzeit), wobei die vertragsgegenständlichen Leistungen frühestens ab 1.1.2021 abgerufen werden. Der Vertrag verlängert sich maximal einmal um weitere 2 Jahre, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Kalenderjahrende gegenüber dem Auftragnehmer in Schriftform gemäß § 126 BGB kündigt (jährliche Kündigungsoption).

Der Vertrag kann von der Auftraggeberin durch einseitige Erklärung um die Leistung: Druck der Prüfungsunterlagen für den Fachbereich Zahnmedizin erweitert werden. Der mögliche erweiterte Auftragsumfang entsteht frühestens 2021 und beträgt etwa 10 % des Auftragswertes.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Downloadlink für die exemplarischen Druckdaten:

https://www.impp.de/ProjectSend/download.php?id=959&token=i1iGrWae0Uno657US0pOH8LrSokov0dS Das Passwort für das oben genannte ZIP-Archiv erfragen Sie bitte über die Bieterkommunikation der Plattform.

Angebote sind als PDF-Datei(en) ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal https://www.subreport.de einzureichen. Hierfür ist keine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur erforderlich. Die Einreichung von Angeboten auf dem Postwege, direkt, per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig. Eine Ausnahme für die Übermittlung der Probedrucke sind im Aufforderungsschreiben erläutert.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Druck und Lieferung von Prüfungsunterlagen und Bildbeilagen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
06/11/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: 15, Rue du Commerce
Ort: Luxembourg
NUTS-Code: LU0 LUXEMBOURG
Postleitzahl: L-1315
Land: Luxemburg
E-Mail: [removed]
Telefon: +3[removed]
Fax: +3[removed]
Internet-Adresse: www.ic.lu
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Mit dem Angebot einzureichen sind alle in der Vergabeunterlage geforderten Dokumente und Anlagen (vgl. auch die Liste in Anlage 21). Die als Anlagen beigefügten Muster und Formblätter sind zwingend zu verwenden. Der Bieter erklärt mit Hochladen des Angebotsschreibens rechtsverbindlich seinen Rechtsbindungswillen in Bezug auf sein gesamtes Angebot sowie sein Einverständnis, sich an sein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden zu halten.

2. Bietergemeinschaften („BG“) sind zugelassen. Die erforderlichen Angaben zur BG sind in der Anlage 6 „Erklärungen zur Bewerbergemeinschaft“ vorzunehmen, die dem Angebot beizufügen ist. Ist keine BG vorgesehen, ist auch dies in Anlage 6 zu erklären.

3. In der Anlage 7 „Angaben über Teilleistungen anderer Unternehmen“ der Vergabeunterlagen ist anzugeben, ob der Bieter die Vergabe von Teilleistungen an mindestens ein anderes Unternehmen beabsichtigt oder nicht. Sofern der Bieter die Vergabe von Teilleistungen an mindestens ein anderes Unternehmen beabsichtigt, ist zwischen der Eignungsleihe und dem „bloßen“ Subunternehmereinsatz zu unterscheiden:

a) Eignungsleihe:

Ein Bieter, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann im Wege der sog. Eignungsleihe (§ 47 VgV) die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Drittunternehmen, Nachunternehmer einschließlich ggf. deren Subunternehmen, konzernverbundene Unternehmen, freie Mitarbeiter etc.) in Anspruch nehmen.

In der Anlage 7 ist anzugeben, ob der Bieter von einer Eignungsleihe Gebrauch machen will. Für den Fall der Eignungsleihe hat der Bieter folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:

— in Anlage 7 „Angaben über Teilleistungen anderer Unternehmen“ der Vergabeunterlagen hat er die Erklärung und die hierfür erforderlichen Angaben vorzunehmen,

— für die anderen Unternehmen (Dritte), auf deren Kapazitäten er sich zum Nachweis der Eignung beruft, hat er neben den erforderlichen Nachweisen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch die jeweiligen Eignungsnachweise zu erbringen, für die der Bieter die Kapazitäten des Dritten in Anspruch nehmen will,

— und er hat eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der anderen Unternehmen(s) einzureichen, um nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens, auf dessen Fähigkeiten er sich beruft, für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) tatsächlich zur Verfügung stehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer grundsätzlich verpflichtet ist, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit nach § 47 Abs. 1 VgV beruft, auch bei der Auftragsausführung einzusetzen.

b) Bloßer Subunternehmereinsatz:

Der Bieter hat auch – unter Verwendung der Anlage 6 „Angaben über Teilleistungen anderer Unternehmen“ der Vergabeunterlagen zu erklären, ob er eine Unterauftragsvergabe an Dritte beabsichtigt, ohne sich für den Nachweis der Eignung auf die Fähigkeiten/Kapazitäten des Dritten zu berufen (sog. „bloßer Subunternehmereinsatz“). Ein bloßer Subunternehmereinsatz setzt voraus, dass der Bieter die geforderten Eignungskriterien selbst erfüllen kann. Auch im Falle des bloßen Subunternehmereinsatzes muss vor Zuschlagserteilung für jeden Unterauftragnehmer das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachgewiesen werden. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, Folgendes zu fordern: Die Benennung der Unterauftragnehmer (inklusive Angaben zu den Kontaktdaten und gesetzlichen Vertretern) und den Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen werden.

4. Nachträgliche Änderungen oder Berichtigungen oder eine Rücknahme der Angebote durch den Bieter können nur elektronisch über das Vergabeportal des Auftraggebers(https://www.subreport.de) und nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgenommen werden.

5. Bieterfragen zum Vergabeverfahren können ausschließlich elektronisch unter dem Verfahrensnamen und Aktenzeichen dieses Vergabeverfahrens über die Vergabeplattform https://www.subreport.de gestellt werden.

Zusätzliche Informationen zur Vorbereitung der Angebote, wie Antworten zu Bieterfragen oder aufklärende/berichtigende Angaben zu den Vergabeunterlagen werden zeitgleich allen Bietern elektronisch über das Vergabeportal rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt und werden damit Teil der Vergabeunterlagen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Stiftstr. 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren und die Einreichung eines Nachprüfungsverfahrens hin. Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2. genannten Frist gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1. benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1. benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).

Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/11/2020

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