Druck und Lieferung von Prüfungsunterlagen und Bildbeilagen Referenznummer der Bekanntmachung: E38695512
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: 55128
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55128
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]10
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kunzrechtsanwaelte.de
Adresse des Beschafferprofils: www.impp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Druck und Lieferung von Prüfungsunterlagen und Bildbeilagen
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Vergabe von Druckerzeugnissen inklusive dem Versand von Prüfungsheften und Bildbeilagen für die Fachbereiche Medizin und Pharmazie, den Fachbereich Psychotherapie sowie optional für den Fachbereich Zahnmedizin. Mit diesem Vergabeverfahren soll ein Auftragnehmer gefunden werden, der neben festen Terminvorgaben auch auf Abruf aus einer Rahmenvereinbarung gegenüber dem Auftraggeber die gegenständlichen Leistungen erbringt. Der Auftragnehmer soll die Prüfungshefte nach Vorgabe des Auftraggebers konfektionieren und bundesweit an die einzelnen Landesprüfungsämter, sowie „Hausexemplare“ an den Auftraggeber unmittelbar liefern.
55116 Mainz
Druckleistungen für die Prüfungsunterlagen; die ausführliche Leistungsbeschreibung findet sich in Anlage 1. Die Druckerei muss in einem Umkreis von maximal 200 km (Luftlinie) von Mainz lokalisiert sein, da sie von den Mitarbeitern der Auftraggeberin im Notfall (Erforderlichkeit eines Überrollexamens) binnen maximal 3 Stunden erreichbar sein muss.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet zunächst mit Ablauf des 31.12.2022 (Basis-Vertragslaufzeit), wobei die vertragsgegenständlichen Leistungen frühestens ab 1.1.2021 abgerufen werden. Der Vertrag verlängert sich maximal einmal um weitere 2 Jahre, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Kalenderjahrende gegenüber dem Auftragnehmer in Schriftform gemäß § 126 BGB kündigt (jährliche Kündigungsoption).
Der Vertrag kann von der Auftraggeberin durch einseitige Erklärung um die Leistung: Druck der Prüfungsunterlagen für den Fachbereich Zahnmedizin erweitert werden. Der mögliche erweiterte Auftragsumfang entsteht frühestens 2021 und beträgt etwa 10 % des Auftragswertes.
Downloadlink für die exemplarischen Druckdaten:
https://www.impp.de/ProjectSend/download.php?id=959&token=i1iGrWae0Uno657US0pOH8LrSokov0dS Das Passwort für das oben genannte ZIP-Archiv erfragen Sie bitte über die Bieterkommunikation der Plattform.
Angebote sind als PDF-Datei(en) ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal https://www.subreport.de einzureichen. Hierfür ist keine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur erforderlich. Die Einreichung von Angeboten auf dem Postwege, direkt, per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig. Eine Ausnahme für die Übermittlung der Probedrucke sind im Aufforderungsschreiben erläutert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Druck und Lieferung von Prüfungsunterlagen und Bildbeilagen
Postanschrift: 15, Rue du Commerce
Ort: Luxembourg
NUTS-Code: LU0 LUXEMBOURG
Postleitzahl: L-1315
Land: Luxemburg
E-Mail: [removed]
Telefon: +3[removed]
Fax: +3[removed]
Internet-Adresse: www.ic.lu
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mit dem Angebot einzureichen sind alle in der Vergabeunterlage geforderten Dokumente und Anlagen (vgl. auch die Liste in Anlage 21). Die als Anlagen beigefügten Muster und Formblätter sind zwingend zu verwenden. Der Bieter erklärt mit Hochladen des Angebotsschreibens rechtsverbindlich seinen Rechtsbindungswillen in Bezug auf sein gesamtes Angebot sowie sein Einverständnis, sich an sein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden zu halten.
2. Bietergemeinschaften („BG“) sind zugelassen. Die erforderlichen Angaben zur BG sind in der Anlage 6 „Erklärungen zur Bewerbergemeinschaft“ vorzunehmen, die dem Angebot beizufügen ist. Ist keine BG vorgesehen, ist auch dies in Anlage 6 zu erklären.
3. In der Anlage 7 „Angaben über Teilleistungen anderer Unternehmen“ der Vergabeunterlagen ist anzugeben, ob der Bieter die Vergabe von Teilleistungen an mindestens ein anderes Unternehmen beabsichtigt oder nicht. Sofern der Bieter die Vergabe von Teilleistungen an mindestens ein anderes Unternehmen beabsichtigt, ist zwischen der Eignungsleihe und dem „bloßen“ Subunternehmereinsatz zu unterscheiden:
a) Eignungsleihe:
Ein Bieter, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann im Wege der sog. Eignungsleihe (§ 47 VgV) die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Drittunternehmen, Nachunternehmer einschließlich ggf. deren Subunternehmen, konzernverbundene Unternehmen, freie Mitarbeiter etc.) in Anspruch nehmen.
In der Anlage 7 ist anzugeben, ob der Bieter von einer Eignungsleihe Gebrauch machen will. Für den Fall der Eignungsleihe hat der Bieter folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
— in Anlage 7 „Angaben über Teilleistungen anderer Unternehmen“ der Vergabeunterlagen hat er die Erklärung und die hierfür erforderlichen Angaben vorzunehmen,
— für die anderen Unternehmen (Dritte), auf deren Kapazitäten er sich zum Nachweis der Eignung beruft, hat er neben den erforderlichen Nachweisen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch die jeweiligen Eignungsnachweise zu erbringen, für die der Bieter die Kapazitäten des Dritten in Anspruch nehmen will,
— und er hat eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der anderen Unternehmen(s) einzureichen, um nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens, auf dessen Fähigkeiten er sich beruft, für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) tatsächlich zur Verfügung stehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer grundsätzlich verpflichtet ist, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit nach § 47 Abs. 1 VgV beruft, auch bei der Auftragsausführung einzusetzen.
b) Bloßer Subunternehmereinsatz:
Der Bieter hat auch – unter Verwendung der Anlage 6 „Angaben über Teilleistungen anderer Unternehmen“ der Vergabeunterlagen zu erklären, ob er eine Unterauftragsvergabe an Dritte beabsichtigt, ohne sich für den Nachweis der Eignung auf die Fähigkeiten/Kapazitäten des Dritten zu berufen (sog. „bloßer Subunternehmereinsatz“). Ein bloßer Subunternehmereinsatz setzt voraus, dass der Bieter die geforderten Eignungskriterien selbst erfüllen kann. Auch im Falle des bloßen Subunternehmereinsatzes muss vor Zuschlagserteilung für jeden Unterauftragnehmer das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachgewiesen werden. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, Folgendes zu fordern: Die Benennung der Unterauftragnehmer (inklusive Angaben zu den Kontaktdaten und gesetzlichen Vertretern) und den Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen werden.
4. Nachträgliche Änderungen oder Berichtigungen oder eine Rücknahme der Angebote durch den Bieter können nur elektronisch über das Vergabeportal des Auftraggebers(https://www.subreport.de) und nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgenommen werden.
5. Bieterfragen zum Vergabeverfahren können ausschließlich elektronisch unter dem Verfahrensnamen und Aktenzeichen dieses Vergabeverfahrens über die Vergabeplattform https://www.subreport.de gestellt werden.
Zusätzliche Informationen zur Vorbereitung der Angebote, wie Antworten zu Bieterfragen oder aufklärende/berichtigende Angaben zu den Vergabeunterlagen werden zeitgleich allen Bietern elektronisch über das Vergabeportal rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt und werden damit Teil der Vergabeunterlagen.
Postanschrift: Stiftstr. 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren und die Einreichung eines Nachprüfungsverfahrens hin. Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2. genannten Frist gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1. benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1. benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).