Vergabe von Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum für stationsbasiertes Carsharing

Konzessionsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Große Bleiche 46
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mainz.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E67399928
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E67399928
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.subreport.de/E67399928
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe von Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum für stationsbasiertes Carsharing

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen des Projekts „Weiterentwicklung Carsharing“ vergibt die Landeshauptstadt Mainz 50 Stellplätze im öffentlichen Straßenraum für stationsbasiertes Carsharing.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe von Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum für stationsbasiertes Carsharing

Los-Nr.: Los1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB RHEINLAND-PFALZ
NUTS-Code: DEB3 Rheinhessen-Pfalz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stadtgebiet Mainz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Landeshauptstadt Mainz vergibt 50 Stellplätze im Stadtgebiet Mainz für stationsbasiertes Carsharing im Bereich des öffentlichen Straßenraums. Die Stellplätze sind aufgeteilt in 2 Bündel und werden im Rahmen eines einheitlichen Vergabeverfahrens vergeben. Auf allen in einem Bündel enthalten Stellplätzen muss dauerhaft ein Carsharing-Angebot betrieben werden. Dabei agiert der Anbieter des Carsharings wirtschaftlich selbstständig. Er trägt das wirtschaftliche Risiko der Unternehmung und leistet die Administration und Disposition. Er trägt die Hauptverantwortung für ein wirksames Marketing des Carsharing-Angebotes. Die Abrechnung erfolgt spitz gemessen anhand der tatsächlichen gebuchten Zeitintervalle und der gefahrenen Kilometer. Das Carsharing erfolgt standortgebunden, es ist kein free-floating möglich.

Los 1 beinhaltet 24 Stellplätze an 12 Standorten (Standortliste und Lageplan im Anhang). Für Los 1 wird eine Gebühr von monatliche [Betrag gelöscht] EUR erhoben.

Alle in einem Los enthaltenen Stellplätze müssen dauerhaft betrieben werden. Gib es mehrere Bewerber für die beiden Lose, kann pro Anbieter nur maximal ein Los vergeben werden. Wird eine Station (bestehend aus 2 Stellplätzen und einer dazugehörigen Ladeninfrastruktur) mit reinem Elektro-Carsharing betrieben, so reduziert so die Gebühr für diese Station auf 5 EUR pro Monat. Die Gebühren orientieren sich an der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt Mainz.

Die Landeshauptstadt Mainz vergibt die Stellplätze, entsprechend den Vorgaben des Carsharinggesetz (CsgG), im Wege eines diskriminierungsfreien und transparenten Auswahlverfahrens. Hierbei muss der Bewerber nachweisen, dass er alle nachfolgend genannten Anforderungen und Eignungskriterien erfüllt. Den Bewerbern steht es frei, sich auf ein oder mehrere Lose zu bewerben. Erfüllen mehrere Bewerber auf ein Los alle Kriterien, wird durch ein Losverfahren durchgeführt. Gib es mehrere Bewerber für die beiden Lose, kann pro Anbieter nur maximal ein Los vergeben werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 72
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe von Stellplätzen im öffentlichen Staßenraum für stationsbasiertes Carsharing

Los-Nr.: Los 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
NUTS-Code: DEB RHEINLAND-PFALZ
NUTS-Code: DEB3 Rheinhessen-Pfalz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stadtgebiet Mainz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Landeshauptstadt Mainz vergibt 50 Stellplätze im Stadtgebiet Mainz für stationsbasiertes Carsharing im Bereich des öffentlichen Straßenraums. Die Stellplätze sind aufgeteilt in 2 Bündel und werden im Rahmen eines einheitlichen Vergabeverfahrens vergeben. Auf allen in einem Bündel enthalten Stellplätzen muss dauerhaft ein Carsharing-Angebot betrieben werden. Dabei agiert der Anbieter des Carsharings wirtschaftlich selbstständig. Er trägt das wirtschaftliche Risiko der Unternehmung und leistet die Administration und Disposition. Er trägt die Hauptverantwortung für ein wirksames Marketing des Carsharing-Angebotes. Die Abrechnung erfolgt spitz gemessen anhand der tatsächlichen gebuchten Zeitintervalle und der gefahrenen Kilometer. Das Carsharing erfolgt standortgebunden, es ist kein free-floating möglich.

Los 2 beinhalten 26 Stellplätze an 13 Standorten (Standortliste und Lageplan im Anhang). Für Los 2 wird eine Gebühr von monatliche [Betrag gelöscht] EUR erhoben.

Alle in einem Los enthaltenen Stellplätze müssen dauerhaft betrieben werden. Gib es mehrere Bewerber für die beiden Lose, kann pro Anbieter nur maximal ein Los vergeben werden. Wird eine Station (bestehend aus 2 Stellplätzen und einer dazugehörigen Ladeninfrastruktur) mit reinem Elektro-Carsharing betrieben, so reduziert so die Gebühr für diese Station auf 5 EUR pro Monat. Die Gebühren orientieren sich an der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt Mainz.

Die Landeshauptstadt Mainz vergibt die Stellplätze, entsprechend den Vorgaben des Carsharinggesetz (CsgG), im Wege eines diskriminierungsfreien und transparenten Auswahlverfahrens. Hierbei muss der Bewerber nachweisen, dass er alle nachfolgend genannten Anforderungen und Eignungskriterien erfüllt. Den Bewerbern steht es frei, sich auf ein oder mehrere Lose zu bewerben. Erfüllen mehrere Bewerber auf ein Los alle Kriterien, wird durch ein Losverfahren durchgeführt. Gib es mehrere Bewerber für die beiden Lose, kann pro Anbieter nur maximal ein Los vergeben werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 72
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

1. Auf den Stellplätzen darf nur stationsbasiertes Carsharing betrieben werden.

2. Während der gesamten Vertragslaufzeit muss der Carsharinganbieter den Carsharingbe-trieb auf allen in seinem Bündel befindlichen Stellplätzen dauerhaft aufrecht erhalten.

3. Der Carsharinganbieter ist verpflichtet, während der gesamten Dauer der Sondernut-zungserlaubnis die Eignungskriterien der Anlage zu § 5 Abs. 4 Satz 3 CsgG zu erfüllen; die Kriterien sind diesem Vertrag als Anlage 2 beigefügt und werden Bestandteil des Vertrags.

4. Auf den ausgeschriebenen Stellplätzen dürfen aus Gründen der Luftreinhaltung keine mit einem Dieselmotor angetriebenen Carsharing-Fahrzeuge angeboten werden.

5. Der Carsharing-Anbieter muss im Jahr 2021 über einen Anteil von mindestens 4 % und im Jahr 2022 über einen Anteil von mindestens 5 % an elektrisch angetriebenen Fahrzeugen in seiner Carsharing-Flotte im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Mainz verfügen.

6. Der Carsharinganbieter muss im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Mainz für mindestens 50 % seiner Fahrzeuge (gemessen an der Gesamtflotte des Anbieters innerhalb des Stadtgebiets) über Stellplätze auf privaten Flächen verfügen. Carsharinganbietern die bisher noch nicht in Mainz aktiv sind, wird zur Erfüllung eine Übergangsfrist von 2 Jahren ab Erteilung der Sondernutzungserlaubnis eingeräumt.

7. Der Carsharinganbieter gewährleistet einen deutschsprachigen Kundensupport.

8. Der Carsharinganbieter stellt der Landeshauptstadt Mainz pro Kalenderjahr nachfolgende Daten unentgeltlich zur Verfügung:

— durchschnittliche Anzahl Fahrten pro Fahrzeug und Tag (monatsweise),

— durchschnittliche Auslastung der einzelnen Stationen (monatsweise),

— Anzahl aktive Nutzer pro Station,

— Anzahl aller Nutzer im Mainzer Stadtgebiet,

— Statistik darüber, wie viele Nutzer aufgrund des neuen Carsharing-Angebots einen privaten Pkw abgeschafft haben. Die Ermittlung dieser Statistik erfolgt im Rahmen einer Nutzerbefragung, welche in Rücksprache mit der Landeshauptstadt Mainz durchgeführt werden muss.

Der Carsharing-Anbieter stellt die Daten bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres zur Verfügung.

III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:

Der Gewinner des Vergabeverfahrens muss einen durch die Landeshauptstadt Mainz ausgearbeiteten Sondernutzungsvertrag unterzeichnen. Erst nach der Unterzeichnung dieses Vertrags wird die Konzession rechtkräftig. Der Vertrag liegt dieser Ausschreibung als Anlage bei.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den Eingang der Angebote
Tag: 08/12/2020
Ortszeit: 10:30
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

Zukünftige Vergaben weiterer Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum durch die Landeshauptstadt Mainz sind möglich und im Masterplan M3 „Green City Mainz“ bereits grundlegend angedacht. Für jede weitere Vergabe wird ein eigenes diskriminierungsfreies und transparentes Verfahren durchgeführt.

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es sind ausschließlich elektronisch übermittelte Angebote/Bewerbungen nach (§ 53 Abs. 1VgV)zugelassen. Alle zur Angebotsabgabe erforderlichen Vergabeunterlagen stehen -ausschließlich digital -kostenfrei zum Download zur Verfügung.

Die gesamte Kommunikation (auch Bieterfragen) erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform „subreport.de“. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte einschließlich der Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren sowie die Veröffentlichung von zusätzlichen Informationen und Ergänzungs- und Austauschseiten werden im jeweiligen Projekt aktualisiert und zum Bestandteil des Angebotes.

Die Vollständigkeit des Angebotes obliegt alleine dem Bieter/Verfahrensteilnehmer. Bewerber,die sich bei der Vergabeplattform „subreport.de“ kostenfrei registriert haben, werden von dieser automatisch über Neuerungen im Vergabeverfahren informiert.

Bewerber, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich während des gesamten Vergabeverfahrens eigenverantwortlich darüber informieren, ob Neuerungen,wie beispielsweise Änderungen/Ergänzungen in den Vergabeunterlagen vorgenommen oder kalkulationsrelevante Bieterfragen gestellt und vom Auftraggeber beantwortet wurden.

Wird dies unterlassen, so liegt das Risiko, den Teilnahmeantrag, die Interessensbekundung oder das Angebot auf der Grundlage nicht aktueller Vergabeunterlagen erstellt zu haben und deshalb im weiteren Verfahrensverlauf ausgeschlossen zu werden, beim Bewerber/Bieter.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Willy-Brand-Platz 3
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/11/2020

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