Erschließung des Neubaugebietes „Am Sonnenbach“ in der Stadt Selters
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rheinstraße 22
Ort: Selters
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56242
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt-selters.de/
Postanschrift: Am Saynbach 5-7
Ort: Selters
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56242
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vg-selters.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vg-selters.de/rathaus/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließung des Neubaugebietes „Am Sonnenbach“ in der Stadt Selters
Die Stadt Selters beabsichtigt die Erschließung des Neubaugebietes „Am Sonnenbach“ im Westen der Stadt, angrenzend an das bestehende Baugebiet „Gleichen“. Im Plangebiet soll ein aufgelockertes, nachhaltig angelegtes und zukunftsfähiges Wohnquartier mit einem Nachbarschaftszentrum am nordwestlichen Siedlungsrand der Stadt Selters entstehen. Für das Wohnquartier ist eine Nutzmischung von Wohnen und wohnverträglichen Gewerbebetrieben mit Einzel- und Doppelhausbebauung sowie Hausgruppen vorgesehen.
Selters
Die Stadt Selters beabsichtigt die Erschließung des Neubaugebietes „Am Sonnenbach“ im Westen der Stadt, angrenzend an das bestehende Baugebiet „Gleichen“. Im Plangebiet soll ein aufgelockertes, nachhaltig angelegtes und zukunftsfähiges Wohnquartier mit einem Nachbarschaftszentrum am nordwestlichen Siedlungsrand der Stadt Selters entstehen. Für das Wohnquartier ist eine Nutzmischung von Wohnen und wohnverträglichen Gewerbebetrieben mit Einzel- und Doppelhausbebauung sowie Hausgruppen vorgesehen.
Die Wasserversorgung im Bereich des geplanten Vorhabens soll durch Anschluss an das vorhandene Versorgungsnetz sichergestellt werden.
Die Entwässerung des Plangebietes soll im Trennsystem (Zweikanalsystem) erfolgen. Das anfallende Schmutzwasser soll in den bestehenden Schmutzwasserkanal in die östlich gelegene Straße „Im Gleichen“ eingeleitet und über vorhandene Sammler der Kläranlage Selters zugeleitet werden. Ein Regenwasserkanal soll in der jeweiligen Verkehrsanlage mitverlegt werden und das Ableitung des Niederschlagswassers von den befestigten Grundstücksflächen, des Oberflächenwassers von den befestigten Straßenflächen, Nebenanlagen und Fußwegen und von Drainagewasser sicherstellen. Dabei soll eine gedrosselte Ableitung des Niederschlagswassers über eine zentrale Rückhalte- und Versickerungseinrichtung (RRB) ins Gewässer erfolgen.
Für die Objektplanung der Verkehrsanlagen im Sinne der HOAI 2013 wurden bereits die Vorplanung (LP 2) abgeschlossen.
Für das Neubaugebiet „Am Sonnenbach“ ist zudem vorgesehen, dass die Gebäude jeweils mit einer erdgekoppelten Wärmepumpe zur Beheizung und zur Warmwasserbereitung ausgestattet werden. Als Wärmequelle für die Wärmepumpen soll ein zentrales Erdwärmesondenfeld errichtet werden. Die einzelnen Gebäude werden über eine Ringleitung an den Solekreislauf angeschlossen (kaltes Nahwärmenetz). Die erforderlichen Planungsleistungen hierzu werden in einem gesonderten Los ausgeschrieben und sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
Des weiteren ist eine attraktive Gestaltung der Grünflächen im Bereich des Baugebietes geplant. Auch diese Planungsleistungen für die Freianlagen werden in einem gesonderten Los ausgeschrieben und sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen
— für Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI 2013, LP 3-9),
— für Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI 2013, LP 1-9).
Neben den Grundleistungen nach HOAI ist die Vergabe Besonderer Leistungen ebenfalls Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 3 – bzw. für die Objektplanung Verkehrsanlagen ausschließlich die Leistungsphase 3 – sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besondere Leistungen.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen:
— für Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI 2013, LP 3-9),
— für Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI 2013, LP 1-9).
Neben den Grundleistungen nach HOAI ist die Vergabe Besonderer Leistungen ebenfalls Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 3 – bzw. für die Objektplanung Verkehrsanlagen ausschließlich die Leistungsphase 3 – sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besondere Leistungen.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Die unter Ziffer II.2.7) bezeichnete Frist von 4 Monaten bezieht sich auf den Abschluss der Leistungsstufe 1 für alle Planungsbereiche. Für die Bearbeitung der optional zu beauftragenden Leistungsstufe 2 sind mit deren Beauftragung entsprechende Bearbeitungszeiten zu vereinbaren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erschließung des Neubaugebietes „Am Sonnenbach“ in der Stadt Selters
Ort: Westerburg
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56457
Land: Deutschland
Ort: Boppard
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagen anonym (ohne Registrierung) heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nicht registrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
2. Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG RP) an.
3. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.3) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig ihre Fragen über die Vergabeplattform oder per E-Mail an die unter I.3) benannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt werden. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
4. Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist einzureichen.
5. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Kalendertagen bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zustellen.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]