Linienbündel „Eifelmaare"
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mainzer Str. 25
Ort: Daun
NUTS-Code: DEB24 Vulkaneifel
Postleitzahl: 54550
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vulkaneifel.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.zv-vrt.de/vergaben
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14-20
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.spnv-nord.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.zv-vrt.de/vergaben
Postanschrift: Deworastraße 1
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zv-vrt.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.zv-vrt.de/vergaben
Abschnitt II: Gegenstand
Linienbündel „Eifelmaare"
Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich des Landkreises Vulkaneifel auf den Linien 533, 551, 553, 560, 561, 565-569.
Landkreis Vulkaneifel
— 533 Manderscheid – Bettenfeld – Meerfeld – Deudesfeld – Meisburg – Weidenbach – Salm – Michelbach – Büscheich – Gerolstein,
— 551 Üdersdorf – Bleckhausen – Schutz – Niederstadtfeld – Oberstadtfeld (– Daun),
— 553 Daun – Oberstadtfeld – Niederstadtfeld – Wallenborn – Salm – Weidenbach – Meisburg – Deudesfeld – Meerfeld – Bettenfeld – Manderscheid,
— 560 Daun – Schalkenmehren – Mehren – Ellscheid – Gillenfeld – Strohn – Strotzbüsch – Hontheim – Bad Bertrich,
— 561 Daun – Gemünden – Weiersbach – Üdersdorf – Trittscheid – Tettscheid – Brockscheid – Udler – Gillenfeld,
— 565 Bad Bertrich – Lutzerath – Mehren – Daun,
— 566 Gillenfeld –Winkel – Immerath – Strotzbüsch,
— 567 Gillenfeld – Mückeln – Strotzbüsch,
— 568 Darscheid – Steineberg – Demerath – Ellscheid – Gillenfeld,
— 569 Wolmerath – Demerath – Steiningen – Schalkenmehren – Mehren – Daun.
Die Leistungen im Bus-Verkehr können fahrplanmäßig mit 17 (4 Solobusse Bn, 13 Solobusse B) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 515 059 Nutzwagenkilometern p.a. sowie gerundeten 14 680 Fahrplanstunden p. a. erbracht werden.
Für die Leistungen im Ruf-Verkehr sind insgesamt 3 Fahrzeuge notwendig. Die geschätzten Besetztkilometer (gerundeten) betragen 105 045 Bkm p. a.
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung bis zum 13.12.2031, das entspricht dem Zeitraum bis einschließlich Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2031/2032.
Vgl. Ziffer II.2.7.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
— Bietererklärung zur finanziellen & wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben, der Vordruck ist zu verwenden).
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 18.9.2020.
— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuern entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 18.9.2020.
— „Mustererklärung 2" nach § 4 Abs. 3 und „Mustererklärung 3“ nach § 3 Abs. 1 des rheinlandpfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. 2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13.12.2010), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung des LTTG vom 8.3.2016 (GVBl.S. 178); detaillierte Anforderungen an die zu erteilenden Erklärungen siehe Vergabeunterlagen, Anlage E1 und E2 zum Angebotsschreiben, die Vordrucke sind zu verwenden.
— Angabe von selbst im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/AST-/ALF-/Fernbus-/Schienenersatz-/Bedarfs-/Mietbus-/Berufs-/ Markt-/Theater-/Reise-Verkehre, auch keine Flughafenvorfeld-/Werks-/Freigestellte Schüler- Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer IV.2.2 genannten Termin zur Angebotsabgabe.
Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte Verkehrsleistung gefordert. Es steht den Bietern frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig. (Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
— Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i. S. d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung.In Deutschland: Kopie einer Bescheinigung der zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“).
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Hinweis zu Ziffern III 1.1.-1.3.: Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Ziffern III.1.1.-1.3. genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, so hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 1 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen,
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform https://www.subreport.de/E59393931 zu stellen,
— Eignungsleihe (siehe Vergabeunterlagen),
— Gemäß § 4 Abs. 3 S. 3 LTTG haben die Bieter bei Angebotsabgabe nachvollziehbar darzustellen, wie sie die Tariftreueverpflichtung nach § 4 Abs. 3 S. 1 LTTG erfüllen wollen. Der Bieter hat daher ein Konzept vorzulegen, wie er die Tariftreuepflicht während der Betriebslaufzeit erfüllen möchte (Eigenerklärung). Hierzu ist die Personalkostenkalkulation zu erläutern. Es sind somit die angesetzten Personalstunden der einer Tariftreueverpflichtung unterliegenden Personale, getrennt nach deren Tätigkeiten (insbesondere Fahrpersonale und andere Personale), darzulegen. Es ist zu erläutern, dass diese Personalstunden nach dem Betriebskonzept des Bieters ausreichen, um die vertragsgegenständliche Leistung einschließlich Leerfahrten etc. erbringen zu können. Die Jahresarbeitszeit muss bei Einhaltung der Tarifverpflichtung durch die im Angebot enthaltenen Beträge finanziert werden können; eine etwaige Finanzierung aus anderen Quellen ist zu erläutern. Die Kostenfür mindestens nach MiLoG zu vergütende Personale sind zur Plausibilisierung des Gesamtbetrages gesondert darzustellen,
— Falls zutreffend: eine Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage F zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
— Falls zutreffend: Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie die verbindliche Umlaufplanung.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB).