Rahmenvertrag IT-Architektur und Auslagerungsmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-ISB-002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Holzhofstr. 4
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.isb.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag IT-Architektur und Auslagerungsmanagement
Die IT der ISB sieht sich mit starken Veränderungen hinsichtlich der IT Datenverarbeitung hin zu z. B. Cloud -Diensten, oder ganzen Anwendungen (Office 365/ SAP HANA) im Internet konfrontiert. Es ist sicher, dass sich die gesamte IT- Technik und somit auch die der ISB in den nächsten Jahren stark verändern und hier ein Wandel vollzogen wird. Die zunehmende Private Cloud Readiness beziehungsweise Self-Managed On-Premise Private Cloud Readiness führt dazu, dass klassische beziehungsweise traditionelle IT-Services auf lange Sicht gesehen abgelöst werden. Das traditionelle IT-Hosting wird durch das Managed Cloud Hosting überholt werden.
Dienstleistung IT-Architektur inkl. Planung und Umsetzung von IT-Projekte
55116 Mainz
Die ISB sieht sich vor der Herausforderung nicht nur ein Teil der digitalen Welt zu werden, sie muss sich in dieser digitalen Welt auch bewegen können. Diese Beweglichkeit setzt voraus, dass Unternehmen ihre bestehende und gewachsene Anwendungslandschaft gründlich überdenken müssen. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, muss diese mit den flexiblen Infrastrukturen der vernetzten Gesellschaft sinnvoll verbunden werden. Dazu gehören sowohl Cloud Services, Social Network-Plattformen als auch Marktplätze für Informationen.
Der Vertrag beginnt am 1.3.2021. Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern kein Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate ab Zuschlag, somit endet der Vertrag spätestens zum 28.2.2025.
Unterstützung Umsetzung Auslagerungsmanagement
55116 Mainz
Für die Operationalisierung des Auslagerungsmanagements benötigt die IT der ISB externe Unterstützung und Mitarbeit. Es wird Unterstützung bezüglich gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Themen sowie einer qualitätssichernden Begleitung im Bezug auf das Auslagerungsmanagement benötigt. Konkret wird eine Projektunterstützung in der Umsetzung der MaRisk/BAIT, EBA und KWG Auslagerungsthemenschwerpunkte gefordert.
Der Vertrag beginnt am 1.3.2021. Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern kein Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate ab Zuschlag, somit endet der Vertrag spätestens zum 28.2.2025.
Coaching Umsetzung regulatorische Anforderungen Auslagerungsmanagement
55116 Mainz
Für die Operationalisierung der regulatorischen Anforderungen zu Auslagerungen benötigt die IT der ISB externes Coaching insbesondere bzgl. eines fachlichen Coachings des dezentralen Auslagerungsmanagers zu gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Themen sowie einer qualitätssichernden Begleitung. Konkret wird Coaching und Unterstützung im IT Auslagerungsmanagement bezüglich der Umsetzung von regulatorischen Anforderungen KWG, MaRisk und BAIT und EBA Guidelines gefordert.
Der Vertrag beginnt am 1.3.2021. Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern kein Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate ab Zuschlag, somit endet der Vertrag spätestens zum 28.2.2025.
Die Erbringung der Dienstleistung in Los 3 ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Geeignete Bewerber sind Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfergesellschaften, die die Anforderungen des HGB (insbesondere § 319HGB) und des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (insbesondere WPO) erfüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist der Nachweis (Eigenerklärung) über die aktuellen Eintragungen in ein Berufs- oder Handelsregister oder eine vergleichbare Bescheinigung zu erbringen. Ausländische Teilnehmer haben eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes vorzulegen.
Die Erbringung der Dienstleistung in Los 3 ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Geeignete Bewerber sind Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfergesellschaften, die die Anforderungen des HGB (insbesondere § 319HGB) und des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (insbesondere WPO) erfüllen.
Die Erbringung der Dienstleistung in Los 3 ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Geeignete Bewerber sind Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfergesellschaften, die die Anforderungen des HGB (insbesondere § 319HGB) und des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (insbesondere WPO) erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. § 55 Abs. 2 VgV sind die Bieter bei der Öffung der Angebotsunterlagen nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYZD3Q2
Postanschrift: Stiftssttr. 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Hingewiesen wird auf die Rügeobliegenheit des Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach §§ 155 ff GWB haben alle Verfahrensbeteiligten nach §165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht.
Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags bzw. Angebotes wird dieser/dieses in die Akte der beauftragten Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag bzw. Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Unterlagen auf wichtige Gründe (insbesondere Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse), die nach § 165 Abs. 2GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen, und dies in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.
Der Auftraggeber ist bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer zu wenden.