Fluggeräuscherfassung und deren Auswertung ab 1.7.2020 Referenznummer der Bekanntmachung: LfU_13_03/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 7
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fluggeräuscherfassung und deren Auswertung ab 1.7.2020
Die Leistung umfasst den Betrieb von Fluggeräuschüberwachungssystemen an 3 Standorten im Einzugsgebiet des Internationalen Frankfurter Flughafens, manuelle Auswertungen der Geräuschereignisse und Erstellung von monatlichen Messberichten im vorgegebenen Format und Erfassung und Auswertung von Flugbewegungsdaten und weiteren Flug(plan)daten.
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsort: Sitz des Auftragnehmers, Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Mainz
Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) ist das Landesamt für Umwelt (LfU) für die Erfassung der vom Flugbetrieb ausgehenden Geräuschimmissionen zuständig.
Derzeit sind folgende 3 Messstellen (bzw. Fluglärm-Überwachungsgeräte) im Betrieb:
— Messstelle Mainz-Weisenau (Messbeginn April 2011),
— Messstelle Mainz-Laubenheim (Messbeginn Juli 2012),
— Messstelle Mainz-Universitätsmedizin (Messbeginn Januar 2013).
Im Auftrag des MUEEF wird im Rahmen dieses Verfahrens die Fortführung der Messungen für 2 weitere Betriebsjahre ab 1.7.2020 ausgeschrieben. Optional müssen der Betrieb um weitere Messstellen ausgeweitet werden oder Messstellen an andere Orte umgezogen werden.
Bislang konnten die erkannten Fluggeräuschereignisse auf Grund fehlender Daten über die Luftfahrzeugbewegungen nicht unbedingt dem Internationalen Flughafen Frankfurt am Main (IATA-Code: FRA) zugeordnet werden, da sich in der Umgebung der Messstellen auch mehrere kleinere Flugplätze befinden bzw. Lärmereignisse ggf. durch "hohe Überflüge" Fluggeräuschereignisse ausgelöst werden, welche mit entfernteren Verkehrsflughäfen in Verbindung stehen. Die ausgeschriebene Leistung umfasst für die Messstellen die erstmalige Erfassung und Auswertung von ADS-B-Signalen sowie weiteren Flugdaten. Die Daten über die Belastung am Messort müssen mit den Daten über den Flugbetrieb von Verkehrsflugzeugen in Bezug gebracht werden.
Optional müssen der Betrieb um weitere Messstellen ausgeweitet werden oder Messstellen an andere Orte umgezogen werden.
Bei den Angaben zum Beschaffungswert handelt es sich um einen Platzhalter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fluggeräuscherfassung und deren Auswertung ab 1.7.2020
Ort: Würselen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren ist nur online über die Vergabeplattform unter www.vergabe.rlp.de zu führen.
Die Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation mit den Unternehmen wird über die vollständig webbasierteE-Vergabeplattform (Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz) unter der URL www.vergabe.rlp.de im Internetbereitgestellt bzw. durchgeführt.
Der Zugriff auf die Vergabeunterlagen setzt keine Anmeldung oder Registrierung voraus. Den Bewerbern /Bietern wird jedoch empfohlen sich zu registrieren. Registrierte Unternehmen werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der o. g. Vergabeplattform abrufbar sind.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis zum 14.4.2020; 23.59 Uhr ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform www.vergabe.rlp.de an den Auftraggeber zu richten. Die Unternehmen sind gehalten, von jedweder anderen Form der Kontaktaufnahme abzusehen. Der Auftraggeberwird jeden Versuch der Kontaktaufnahme, der nicht über die Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet wird, umgehend zurückweisen. Fragen, die nicht über die elektronische Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet werden, wird der Auftraggeber nicht beantworten.
Der Auftraggeber wird die gestellten Fragen möglichst kurzfristig beantworten, wobei allen Bietern die gleichenInformationen zeitgleich zur Verfügung gestellt werden. Soweit dies möglich ist, werden auch noch spätereingehende Fragen beantwortet werden. Die Unternehmen haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist beantwortet werden.
Nebenangebot:
Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Kaufmännische Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährungen im Preisblatt und Rabattgewährungen im Anschreiben sind zulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHY5GU
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.