Fluggeräuscherfassung und deren Auswertung ab 1.7.2020 Referenznummer der Bekanntmachung: LfU_13_03/2020

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 7
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.rlp.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fluggeräuscherfassung und deren Auswertung ab 1.7.2020

Referenznummer der Bekanntmachung: LfU_13_03/2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Leistung umfasst den Betrieb von Fluggeräuschüberwachungssystemen an 3 Standorten im Einzugsgebiet des Internationalen Frankfurter Flughafens, manuelle Auswertungen der Geräuschereignisse und Erstellung von monatlichen Messberichten im vorgegebenen Format und Erfassung und Auswertung von Flugbewegungsdaten und weiteren Flug(plan)daten.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsort: Sitz des Auftragnehmers, Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz

Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz

Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Mainz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) ist das Landesamt für Umwelt (LfU) für die Erfassung der vom Flugbetrieb ausgehenden Geräuschimmissionen zuständig.

Derzeit sind folgende 3 Messstellen (bzw. Fluglärm-Überwachungsgeräte) im Betrieb:

— Messstelle Mainz-Weisenau (Messbeginn April 2011),

— Messstelle Mainz-Laubenheim (Messbeginn Juli 2012),

— Messstelle Mainz-Universitätsmedizin (Messbeginn Januar 2013).

Im Auftrag des MUEEF wird im Rahmen dieses Verfahrens die Fortführung der Messungen für 2 weitere Betriebsjahre ab 1.7.2020 ausgeschrieben. Optional müssen der Betrieb um weitere Messstellen ausgeweitet werden oder Messstellen an andere Orte umgezogen werden.

Bislang konnten die erkannten Fluggeräuschereignisse auf Grund fehlender Daten über die Luftfahrzeugbewegungen nicht unbedingt dem Internationalen Flughafen Frankfurt am Main (IATA-Code: FRA) zugeordnet werden, da sich in der Umgebung der Messstellen auch mehrere kleinere Flugplätze befinden bzw. Lärmereignisse ggf. durch "hohe Überflüge" Fluggeräuschereignisse ausgelöst werden, welche mit entfernteren Verkehrsflughäfen in Verbindung stehen. Die ausgeschriebene Leistung umfasst für die Messstellen die erstmalige Erfassung und Auswertung von ADS-B-Signalen sowie weiteren Flugdaten. Die Daten über die Belastung am Messort müssen mit den Daten über den Flugbetrieb von Verkehrsflugzeugen in Bezug gebracht werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Betriebskonzept / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Berichtskonzept / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Erfassung der ADS-B-Signale und der Aufbereitung der Flugdaten / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Störungsmanagementkonzept / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Qualitätssicherungskonzept / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optional müssen der Betrieb um weitere Messstellen ausgeweitet werden oder Messstellen an andere Orte umgezogen werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bei den Angaben zum Beschaffungswert handelt es sich um einen Platzhalter.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: LfU_13_03/2020
Bezeichnung des Auftrags:

Fluggeräuscherfassung und deren Auswertung ab 1.7.2020

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
06/05/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Würselen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren ist nur online über die Vergabeplattform unter www.vergabe.rlp.de zu führen.

Die Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation mit den Unternehmen wird über die vollständig webbasierteE-Vergabeplattform (Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz) unter der URL www.vergabe.rlp.de im Internetbereitgestellt bzw. durchgeführt.

Der Zugriff auf die Vergabeunterlagen setzt keine Anmeldung oder Registrierung voraus. Den Bewerbern /Bietern wird jedoch empfohlen sich zu registrieren. Registrierte Unternehmen werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der o. g. Vergabeplattform abrufbar sind.

Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis zum 14.4.2020; 23.59 Uhr ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform www.vergabe.rlp.de an den Auftraggeber zu richten. Die Unternehmen sind gehalten, von jedweder anderen Form der Kontaktaufnahme abzusehen. Der Auftraggeberwird jeden Versuch der Kontaktaufnahme, der nicht über die Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet wird, umgehend zurückweisen. Fragen, die nicht über die elektronische Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet werden, wird der Auftraggeber nicht beantworten.

Der Auftraggeber wird die gestellten Fragen möglichst kurzfristig beantworten, wobei allen Bietern die gleichenInformationen zeitgleich zur Verfügung gestellt werden. Soweit dies möglich ist, werden auch noch spätereingehende Fragen beantwortet werden. Die Unternehmen haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist beantwortet werden.

Nebenangebot:

Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Kaufmännische Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährungen im Preisblatt und Rabattgewährungen im Anschreiben sind zulässig.

Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHY5GU

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/10/2020

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