Ex post Reinigungsservice Mainz für den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz Referenznummer der Bekanntmachung: 420-022156
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEB
Postanschrift: Valenciaplatz 6
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB RHEINLAND-PFALZ
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ldi.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ex post Reinigungsservice Mainz für den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz
Der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) hat seinen Hauptsitz in Mainz, betreibt hier ein Rechenzentrum und ein Ausweichrechenzentrum. Der LDI orientiert sich am mittleren Grundschutz nach BSI (Bundesamt für Sicherheit). Es werden daher hohe Anforderungen an die Sicherheit gestellt, d. h. insbesondere die Zugangskontrolle von Besuchern und Fremdfirmen unterliegt besonderen Vorschriften, die beachtet werden müssen.
Im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens ein Dienstleistungsvertrag über die Bereitstellung von Reinigungspersonal abgeschlossen. Dieser betrifft unsere Betriebsstätten A) Mainz (Neustadt), Valenciaplatz 6, B) Mainz (Weisenau), Heiligkreuzweg 111 und C) Mainz (Weisenau) Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 30 bis 32.
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Valenciaplatz 6
55118 Mainz
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Heiligkreuzweg 111
55130 Mainz
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 30-32
55130 Mainz
Der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) hat seinen Hauptsitz in Mainz, betreibt hier ein Rechenzentrum und ein Ausweichrechenzentrum. Der LDI orientiert sich am mittleren Grundschutz nach BSI (Bundesamt für Sicherheit). Es werden daher hohe Anforderungen an die Sicherheit gestellt, d. h. insbesondere die Zugangskontrolle von Besuchern und Fremdfirmen unterliegt besonderen Vorschriften, die beachtet werden müssen.
Im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens ein Dienstleistungsvertrag über die Bereitstellung von Reinigungspersonal abgeschlossen. Dieser betrifft unsere Betriebsstätten A) Mainz (Neustadt), Valenciaplatz 6, B) Mainz (Weisenau), Heiligkreuzweg 111 und C) Mainz (Weisenau) Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 30 bis 32.
Abschnitt IV: Verfahren
Der bisherige Vertrag läuft am 30.9.2020 aus. Ein offenes Verfahren führte zu keinem Angebot. Der Reinigungsservice wird insb. aus hygenischen Gründen und in Zeiten der Pandemie dringend benötigt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Reinigungsservice Mainz
Postanschrift: Paul-Friedländer-Straße 6
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Weitere Erläuterungen zu den Teilnahmebedingungen
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) sind innerhalb der Angebotsfrist nach Abschnitt IV. 2. 2) mit dem Angebot vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Angebote von der Teilnahme am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen entsprechende Nachweise zur Verifikation der Angaben anzufordern. Die Vergabestelle stellt für die dort aufgeführten Nachweise und Erklärungen Formblätter zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur Verwendung der Formblätter besteht nicht. Der Bieter hat jedoch sicherzustellen, dass sein Angebot bei Nichtverwendung der Formblätter die nach Maßgabe der Bekanntmachung erforderlichen Unterlagen (insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Be-scheinigungen oder sonstige Nachweise) enthält sowie die in der Bekanntmachung beschriebenen Anforderungen erfüllt. Inhaltliche Abweichungen können zum Ausschluss des Bieters führen. Die Verwendung der Formblätter wird daher mit Nachdruck empfohlen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bietergemeinschaft dem Angebot eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und erklärt wird, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften Bietergemeinschaftserklärung).
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV nach Art und Umfang mit dem Angebot zu benennen. Für Unternehmen, welche der Bieter im Wege der Eignungsleihe nach § 47 VgV einzusetzen beabsichtigt, sind die unter Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für das jeweiligen Unternehmen mit dem Angebot einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV nachzuweisen, dass dem Bieter die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
(2) Weitere Angebotsbestandteile
Wegen der weiteren Angaben, Erklärungen und Unterlagen, die zum Bestandteil des Angebots zu machen sind (Preisangaben, Konzepte, etc.) wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere „Teil A Ausschreibungsbestimmungen und Erläuterungen“ verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDY5G7
Postanschrift: Stiftstr. 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.add.rlp.de
Gemäß §§ 160 ff GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise:
Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI), Valenciaplatz 6, 55118 Mainz, Telefax: 06131/605-146.
Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.