Projekt Übergangscoach 2020 — 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 562/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mittlere Bleiche 61
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bm.rlp.de/de/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt Übergangscoach 2020 — 2022
Das Projekt „Übergangscoach“ des Ministeriums für Bildung Rheinland-Pfalz wird seit dem 1. September 2019 an ausgewählten Realschulen plus und Integrierten Gesamtschulen in Rheinland-Pfalz umgesetzt. Für die Fortführung des Projekts (vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel im Landeshaushalt) im Zeitraum 1. August 2020 bis 31. Juli 2022 werden Bildungsträger benötigt, die mit ihrem geschulten Personal die Maßnahme vor Ort in der Schule durchführen, indem sie Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen acht und neun bei der Vorbereitung des Übergangs in Ausbildung und Beruf unterstützen. Die Arbeit der Übergangscoachs wird in das schulische Konzept der Beruflichen Orientierung eingebettet und mit den anderen Instrumenten und Maßnahmen verzahnt, so dass eine kontinuierliche, passgenaue, individuelle Berufliche Orientierung, ausgehend von der Potenzialanalyse „Profil AC“ bis hin zum Übergang in Ausbildung, stattfindet. Die Schulen in den jeweiligen Losen ergaben sich aus der Anlage 5 bzw. aus der Anlage 1 der Vergabeunterlagen.
Los A
Die ausgewählten Realschulen plus und Integrierten Gesamtschulen in Rheinland-Pfalz konnten der Anlage 1 der Vergabeunterlagen entnommen werden. Der Loszuschnitt konnte darüber hinaus separat der Anlage 5 der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Zur Leistung gehört die Zurverfügungstellung und Koordinierung von geeignetem Personal, das auf Grundlage der Leistungsbeschreibung Schülerinnen und Schüler in enger Abstimmung mit der Schule in der Regel in Kleingruppen sozialpädagogisch fundiert begleitet und gezielt coacht, um die Integration in eine (duale) Berufsausbildung zu erreichen. Geeignet im Sinne der Ausschreibung sind Personen, die
— als Fach- und Führungskräfte aufgrund ihrer Berufserfahrung, ihrer guten Kontakte zur regionalen Wirtschaft und ihrer langjährigen Erfahrung in der - auch ehrenamtlichen - Arbeit mit jungen Menschen (zum Beispiel im Rahmen der Berufseinstiegsbegleitung) besonders geeignet erscheinen oder
— eine Qualifikation als Meister, Techniker oder Fachwirt mit Ausbildereignungsprüfung nachweisen und innerhalb der letzten fünf Jahre über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Arbeit mit jungen Menschen verfügen (darüber hinaus muss innerhalb der letzten fünf Jahre eine praktische Erfahrung in den dualen Ausbildungsberufen und eine mindestens einjährige Führungserfahrung bzw. Ausbildungserfahrung nachgewiesen werden) oder
— ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-arbeit bzw. Soziale Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) haben. Pädagogen (Diplom, Bachelor, Master oder Magister Artium) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik, Sonderpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen. Ohne die genannten Ergänzungsfächer bzw. Studienschwerpunkte müssen diese innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen. Ein abgeschlossenes Studium schließt auch den Erwerb der Berufsbefähigung (z.B. staatliche Anerkennung) mit ein.
Innerhalb des Loses betreuen Übergangscoachs i.d.R. mehrere Schulen in örtlicher Nähe. Jeder teilnehmenden Schule steht ein Zeitkontingent in Tagen pro Woche zur Verfügung. Die Aufteilung des Zeitkontingents einer Einzelschule auf mehrere Übergangscoachs ist ausgeschlossen. In Anlage 1 und 5 der Vergabeunterlagen waren die Lose mit den beteiligten Schulen und den jeweiligen Zeitkontingenten aufgeführt. Die dort definierten Zeitkontingente waren weder austauschbar noch übertragbar. Eine Veränderung der Zeitkontingente kann nur durch das Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz erfolgen. Es wird festgelegt, dass ein Zeitkontingent von einem Tag acht Arbeitsstunden à 60 Minuten umfasst, wobei die einmalige An- und Abreise pro Tag und die Mittagspause nicht eingerechnet werden. Der Mindestumfang der persönlichen Präsenzzeiten des Übergangscoachs an der jeweiligen Schule beträgt 60 % des für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler an dieser Schule insgesamt zur Verfügung stehenden Zeitvolumens. Die Schulen stellen adäquate Räumlichkeiten für Einzelgespräche und Gruppenangebote zur Verfügung und unterstützen die Einbindung des Übergangscoachs in das Kollegium und bestehende Teamstrukturen. Auch in Ferienzeiten ist die für das Projekt zur Verfügung stehende Zeit (außerhalb der Urlaubszeiten) durch die Übergangscoachs zu nutzen. Dies kann z. B. in Form von Betreuungsangeboten für die Schülerinnen und Schüler, Vor- und Nachbereitung oder auch Verwaltungsarbeit geschehen. Über die Anzahl der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler sowie die Aufteilung in Einzel- und vor allem Kleingruppenangebote entscheidet die Schulleitung vor dem Hintergrund des zur Verfügung stehenden Zeitkontingents. Voraussetzung für die Teilnahme einer Schülerin oder eines Schülers ist, dass mit ihm oder ihr eine Potenzialanalyse nach dem Verfahren Profil AC durchgeführt wurde.
Eine Ausweitung des Projekts auf weitere Schulen im Lauf des Projektzeitraums 1. August 2020 bis 31. Juli 2022 wird vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel im Landeshaushalt angestrebt (frühestens zum 1. Februar 2021). Die zu bedienenden Schulen im Los ergaben sich aus der Anlage 1 bzw. aus der Anlage 5 der Vergabeunterlagen.
Eine Ausweitung des Projekts auf weitere Schulen im Lauf des Projektzeitraums 1. August 2020 bis 31. Juli 2022 wird vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel im Landeshaushalt angestrebt (frühestens zum 1. Februar 2021).
Der Auftragswert ist keine Pflichtangabe. Aus diesem Grund ist unter „Geschätzter Wert“ als Platzhalter [Betrag gelöscht] EUR eingetragen. Die Schulen, die dem Auftrag unterfallen, waren in der Anlage 1 bzw. in der Anlage 5 der Vergabeunterlagen aufgeführt.
Los B
Die ausgewählten Realschulen plus und Integrierten Gesamtschulen in Rheinland-Pfalz konnten der Anlage 1 der Vergabeunterlagen entnommen werden. Der Loszuschnitt konnte darüber hinaus separat der Anlage 5 der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Zur Leistung gehört die Zurverfügungstellung und Koordinierung von geeignetem Personal, das auf Grundlage der Leistungsbeschreibung Schülerinnen und Schüler in enger Abstimmung mit der Schule in der Regel in Kleingruppen sozialpädagogisch fundiert begleitet und gezielt coacht, um die Integration in eine (duale) Berufsausbildung zu erreichen. Geeignet im Sinne der Ausschreibung sind Personen, die
— als Fach- und Führungskräfte aufgrund ihrer Berufserfahrung, ihrer guten Kontakte zur regionalen Wirtschaft und ihrer langjährigen Erfahrung in der - auch ehrenamtlichen - Arbeit mit jungen Menschen (zum Beispiel im Rahmen der Berufseinstiegsbegleitung) besonders geeignet erscheinen oder
— eine Qualifikation als Meister, Techniker oder Fachwirt mit Ausbildereignungsprüfung nachweisen und innerhalb der letzten fünf Jahre über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Arbeit mit jungen Menschen verfügen (darüber hinaus muss innerhalb der letzten fünf Jahre eine praktische Erfahrung in den dualen Ausbildungsberufen und eine mindestens einjährige Führungserfahrung bzw. Ausbildungserfahrung nachgewiesen werden) oder
— ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-arbeit bzw. Soziale Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) haben. Pädagogen (Diplom, Bachelor, Master oder Magister Artium) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik, Sonderpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen. Ohne die genannten Ergänzungsfächer bzw. Studienschwerpunkte müssen diese innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen. Ein abgeschlossenes Studium schließt auch den Erwerb der Berufsbefähigung (z.B. staatliche Anerkennung) mit ein.
Innerhalb des Loses betreuen Übergangscoachs i.d.R. mehrere Schulen in örtlicher Nähe. Jeder teilnehmenden Schule steht ein Zeitkontingent in Tagen pro Woche zur Verfügung. Die Aufteilung des Zeitkontingents einer Einzelschule auf mehrere Übergangscoachs ist ausgeschlossen. In Anlage 1 und 5 der Vergabeunterlagen waren die Lose mit den beteiligten Schulen und den jeweiligen Zeitkontingenten aufgeführt. Die dort definierten Zeitkontingente waren weder austauschbar noch übertragbar. Eine Veränderung der Zeitkontingente kann nur durch das Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz erfolgen. Es wird festgelegt, dass ein Zeitkontingent von einem Tag acht Arbeitsstunden à 60 Minuten umfasst, wobei die einmalige An- und Abreise pro Tag und die Mittagspause nicht eingerechnet werden. Der Mindestumfang der persönlichen Präsenzzeiten des Übergangscoachs an der jeweiligen Schule beträgt 60 % des für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler an dieser Schule insgesamt zur Verfügung stehenden Zeitvolumens. Die Schulen stellen adäquate Räumlichkeiten für Einzelgespräche und Gruppenangebote zur Verfügung und unterstützen die Einbindung des Übergangscoachs in das Kollegium und bestehende Teamstrukturen. Auch in Ferienzeiten ist die für das Projekt zur Verfügung stehende Zeit (außerhalb der Urlaubszeiten) durch die Übergangscoachs zu nutzen. Dies kann z. B. in Form von Betreuungsangeboten für die Schülerinnen und Schüler, Vor- und Nachbereitung oder auch Verwaltungsarbeit geschehen. Über die Anzahl der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler sowie die Aufteilung in Einzel- und vor allem Kleingruppenangebote entscheidet die Schulleitung vor dem Hintergrund des zur Verfügung stehenden Zeitkontingents. Voraussetzung für die Teilnahme einer Schülerin oder eines Schülers ist, dass mit ihm oder ihr eine Potenzialanalyse nach dem Verfahren Profil AC durchgeführt wurde.
Eine Ausweitung des Projekts auf weitere Schulen im Lauf des Projektzeitraums 1. August 2020 bis 31. Juli 2022 wird vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel im Landeshaushalt angestrebt (frühestens zum 1. Februar 2021). Die zu bedienenden Schulen im Los ergaben sich aus der Anlage 1 bzw. aus der Anlage 5 der Vergabeunterlagen.
Eine Ausweitung des Projekts auf weitere Schulen im Lauf des Projektzeitraums 1. August 2020 bis 31. Juli 2022 wird vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel im Landeshaushalt angestrebt (frühestens zum 1. Februar 2021).
Der Auftragswert ist keine Pflichtangabe. Aus diesem Grund ist unter
"Geschätzter Wert" als Platzhalter [Betrag gelöscht] Euro eingetragen. Die Schulen, die dem Auftrag unterfallen, waren in der Anlage 1 bzw. in der Anlage 5 der Vergabeunterlagen aufgeführt.
Los C
Die ausgewählten Realschulen plus und Integrierten Gesamtschulen in Rheinland-Pfalz konnten der Anlage 1 der Vergabeunterlagen entnommen werden. Der Loszuschnitt konnte darüber hinaus separat der Anlage 5 der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Zur Leistung gehört die Zurverfügungstellung und Koordinierung von geeignetem Personal, das auf Grundlage der Leistungsbeschreibung Schülerinnen und Schüler in enger Abstimmung mit der Schule in der Regel in Kleingruppen sozialpädagogisch fundiert begleitet und gezielt coacht, um die Integration in eine (duale) Berufsausbildung zu erreichen. Geeignet im Sinne der Ausschreibung sind Personen, die
— als Fach- und Führungskräfte aufgrund ihrer Berufserfahrung, ihrer guten Kontakte zur regionalen Wirtschaft und ihrer langjährigen Erfahrung in der - auch ehrenamtlichen - Arbeit mit jungen Menschen (zum Beispiel im Rahmen der Berufseinstiegsbegleitung) besonders geeignet erscheinen oder
— eine Qualifikation als Meister, Techniker oder Fachwirt mit Ausbildereignungsprüfung nachweisen und innerhalb der letzten fünf Jahre über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Arbeit mit jungen Menschen verfügen (darüber hinaus muss innerhalb der letzten fünf Jahre eine praktische Erfahrung in den dualen Ausbildungsberufen und eine mindestens einjährige Führungserfahrung bzw. Ausbildungserfahrung nachgewiesen werden) oder
— ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-arbeit bzw. Soziale Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) haben. Pädagogen (Diplom, Bachelor, Master oder Magister Artium) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik, Sonderpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen. Ohne die genannten Ergänzungsfächer bzw. Studienschwerpunkte müssen diese innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen. Ein abgeschlossenes Studium schließt auch den Erwerb der Berufsbefähigung (z.B. staatliche Anerkennung) mit ein.
Innerhalb des Loses betreuen Übergangscoachs i.d.R. mehrere Schulen in örtlicher Nähe. Jeder teilnehmenden Schule steht ein Zeitkontingent in Tagen pro Woche zur Verfügung. Die Aufteilung des Zeitkontingents einer Einzelschule auf mehrere Übergangscoachs ist ausgeschlossen. In Anlage 1 und 5 der Vergabeunterlagen waren die Lose mit den beteiligten Schulen und den jeweiligen Zeitkontingenten aufgeführt. Die dort definierten Zeitkontingente waren weder austauschbar noch übertragbar. Eine Veränderung der Zeitkontingente kann nur durch das Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz erfolgen. Es wird festgelegt, dass ein Zeitkontingent von einem Tag acht Arbeitsstunden à 60 Minuten umfasst, wobei die einmalige An- und Abreise pro Tag und die Mittagspause nicht eingerechnet werden. Der Mindestumfang der persönlichen Präsenzzeiten des Übergangscoachs an der jeweiligen Schule beträgt 60 % des für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler an dieser Schule insgesamt zur Verfügung stehenden Zeitvolumens. Die Schulen stellen adäquate Räumlichkeiten für Einzelgespräche und Gruppenangebote zur Verfügung und unterstützen die Einbindung des Übergangscoachs in das Kollegium und bestehende Teamstrukturen. Auch in Ferienzeiten ist die für das Projekt zur Verfügung stehende Zeit (außerhalb der Urlaubszeiten) durch die Übergangscoachs zu nutzen. Dies kann z. B. in Form von Betreuungsangeboten für die Schülerinnen und Schüler, Vor- und Nachbereitung oder auch Verwaltungsarbeit geschehen. Über die Anzahl der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler sowie die Aufteilung in Einzel- und vor allem Kleingruppenangebote entscheidet die Schulleitung vor dem Hintergrund des zur Verfügung stehenden Zeitkontingents. Voraussetzung für die Teilnahme einer Schülerin oder eines Schülers ist, dass mit ihm oder ihr eine Potenzialanalyse nach dem Verfahren Profil AC durchgeführt wurde.
Eine Ausweitung des Projekts auf weitere Schulen im Lauf des Projektzeitraums 1. August 2020 bis 31. Juli 2022 wird vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel im Landeshaushalt angestrebt (frühestens zum 1. Februar 2021). Die zu bedienenden Schulen im Los ergaben sich aus der Anlage 1 bzw. aus der Anlage 5 der Vergabeunterlagen.
Eine Ausweitung des Projekts auf weitere Schulen im Lauf des Projektzeitraums 1. August 2020 bis 31. Juli 2022 wird vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel im Landeshaushalt angestrebt (frühestens zum 1. Februar 2021).
Der Auftragswert ist keine Pflichtangabe. Aus diesem Grund ist unter
"Geschätzter Wert" als Platzhalter [Betrag gelöscht] Euro eingetragen. Die Schulen, die dem Auftrag unterfallen, waren in der Anlage 1 bzw. in der Anlage 5 der Vergabeunterlagen aufgeführt.
Los D
Die ausgewählten Realschulen plus und Integrierten Gesamtschulen in Rheinland-Pfalz konnten der Anlage 1 der Vergabeunterlagen entnommen werden. Der Loszuschnitt konnte darüber hinaus separat der Anlage 5 der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Zur Leistung gehört die Zurverfügungstellung und Koordinierung von geeignetem Personal, das auf Grundlage der Leistungsbeschreibung Schülerinnen und Schüler in enger Abstimmung mit der Schule in der Regel in Kleingruppen sozialpädagogisch fundiert begleitet und gezielt coacht, um die Integration in eine (duale) Berufsausbildung zu erreichen. Geeignet im Sinne der Ausschreibung sind Personen, die
— als Fach- und Führungskräfte aufgrund ihrer Berufserfahrung, ihrer guten Kontakte zur regionalen Wirtschaft und ihrer langjährigen Erfahrung in der - auch ehrenamtlichen - Arbeit mit jungen Menschen (zum Beispiel im Rahmen der Berufseinstiegsbegleitung) besonders geeignet erscheinen oder
— eine Qualifikation als Meister, Techniker oder Fachwirt mit Ausbildereignungsprüfung nachweisen und innerhalb der letzten fünf Jahre über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Arbeit mit jungen Menschen verfügen (darüber hinaus muss innerhalb der letzten fünf Jahre eine praktische Erfahrung in den dualen Ausbildungsberufen und eine mindestens einjährige Führungserfahrung bzw. Ausbildungserfahrung nachgewiesen werden) oder
— ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-arbeit bzw. Soziale Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) haben. Pädagogen (Diplom, Bachelor, Master oder Magister Artium) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik, Sonderpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen. Ohne die genannten Ergänzungsfächer bzw. Studienschwerpunkte müssen diese innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen. Ein abgeschlossenes Studium schließt auch den Erwerb der Berufsbefähigung (z.B. staatliche Anerkennung) mit ein.
Innerhalb des Loses betreuen Übergangscoachs i.d.R. mehrere Schulen in örtlicher Nähe. Jeder teilnehmenden Schule steht ein Zeitkontingent in Tagen pro Woche zur Verfügung. Die Aufteilung des Zeitkontingents einer Einzelschule auf mehrere Übergangscoachs ist ausgeschlossen. In Anlage 1 und 5 der Vergabeunterlagen waren die Lose mit den beteiligten Schulen und den jeweiligen Zeitkontingenten aufgeführt. Die dort definierten Zeitkontingente waren weder austauschbar noch übertragbar. Eine Veränderung der Zeitkontingente kann nur durch das Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz erfolgen. Es wird festgelegt, dass ein Zeitkontingent von einem Tag acht Arbeitsstunden à 60 Minuten umfasst, wobei die einmalige An- und Abreise pro Tag und die Mittagspause nicht eingerechnet werden. Der Mindestumfang der persönlichen Präsenzzeiten des Übergangscoachs an der jeweiligen Schule beträgt 60 % des für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler an dieser Schule insgesamt zur Verfügung stehenden Zeitvolumens. Die Schulen stellen adäquate Räumlichkeiten für Einzelgespräche und Gruppenangebote zur Verfügung und unterstützen die Einbindung des Übergangscoachs in das Kollegium und bestehende Teamstrukturen. Auch in Ferienzeiten ist die für das Projekt zur Verfügung stehende Zeit (außerhalb der Urlaubszeiten) durch die Übergangscoachs zu nutzen. Dies kann z. B. in Form von Betreuungsangeboten für die Schülerinnen und Schüler, Vor- und Nachbereitung oder auch Verwaltungsarbeit geschehen. Über die Anzahl der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler sowie die Aufteilung in Einzel- und vor allem Kleingruppenangebote entscheidet die Schulleitung vor dem Hintergrund des zur Verfügung stehenden Zeitkontingents. Voraussetzung für die Teilnahme einer Schülerin oder eines Schülers ist, dass mit ihm oder ihr eine Potenzialanalyse nach dem Verfahren Profil AC durchgeführt wurde.
Eine Ausweitung des Projekts auf weitere Schulen im Lauf des Projektzeitraums 1. August 2020 bis 31. Juli 2022 wird vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel im Landeshaushalt angestrebt (frühestens zum 1. Februar 2021). Die zu bedienenden Schulen im Los ergaben sich aus der Anlage 1 bzw. aus der Anlage 5 der Vergabeunterlagen.
Eine Ausweitung des Projekts auf weitere Schulen im Lauf des Projektzeitraums 1. August 2020 bis 31. Juli 2022 wird vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel im Landeshaushalt angestrebt (frühestens zum 1. Februar 2021).
Der Auftragswert ist keine Pflichtangabe. Aus diesem Grund ist unter
"Geschätzter Wert" als Platzhalter [Betrag gelöscht] Euro eingetragen. Die Schulen, die dem Auftrag unterfallen, waren in der Anlage 1 bzw. in der Anlage 5 der Vergabeunterlagen aufgeführt.
Los E
Die ausgewählten Realschulen plus und Integrierten Gesamtschulen in Rheinland-Pfalz konnten der Anlage 1 der Vergabeunterlagen entnommen werden. Der Loszuschnitt konnte darüber hinaus separat der Anlage 5 der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Zur Leistung gehört die Zurverfügungstellung und Koordinierung von geeignetem Personal, das auf Grundlage der Leistungsbeschreibung Schülerinnen und Schüler in enger Abstimmung mit der Schule in der Regel in Kleingruppen sozialpädagogisch fundiert begleitet und gezielt coacht, um die Integration in eine (duale) Berufsausbildung zu erreichen. Geeignet im Sinne der Ausschreibung sind Personen, die
— als Fach- und Führungskräfte aufgrund ihrer Berufserfahrung, ihrer guten Kontakte zur regionalen Wirtschaft und ihrer langjährigen Erfahrung in der - auch ehrenamtlichen - Arbeit mit jungen Menschen (zum Beispiel im Rahmen der Berufseinstiegsbegleitung) besonders geeignet erscheinen oder
— eine Qualifikation als Meister, Techniker oder Fachwirt mit Ausbildereignungsprüfung nachweisen und innerhalb der letzten fünf Jahre über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Arbeit mit jungen Menschen verfügen (darüber hinaus muss innerhalb der letzten fünf Jahre eine praktische Erfahrung in den dualen Ausbildungsberufen und eine mindestens einjährige Führungserfahrung bzw. Ausbildungserfahrung nachgewiesen werden) oder
— ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-arbeit bzw. Soziale Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) haben. Pädagogen (Diplom, Bachelor, Master oder Magister Artium) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik, Sonderpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen. Ohne die genannten Ergänzungsfächer bzw. Studienschwerpunkte müssen diese innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen. Ein abgeschlossenes Studium schließt auch den Erwerb der Berufsbefähigung (z.B. staatliche Anerkennung) mit ein.
Innerhalb des Loses betreuen Übergangscoachs i.d.R. mehrere Schulen in örtlicher Nähe. Jeder teilnehmenden Schule steht ein Zeitkontingent in Tagen pro Woche zur Verfügung. Die Aufteilung des Zeitkontingents einer Einzelschule auf mehrere Übergangscoachs ist ausgeschlossen. In Anlage 1 und 5 der Vergabeunterlagen waren die Lose mit den beteiligten Schulen und den jeweiligen Zeitkontingenten aufgeführt. Die dort definierten Zeitkontingente waren weder austauschbar noch übertragbar. Eine Veränderung der Zeitkontingente kann nur durch das Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz erfolgen. Es wird festgelegt, dass ein Zeitkontingent von einem Tag acht Arbeitsstunden à 60 Minuten umfasst, wobei die einmalige An- und Abreise pro Tag und die Mittagspause nicht eingerechnet werden. Der Mindestumfang der persönlichen Präsenzzeiten des Übergangscoachs an der jeweiligen Schule beträgt 60 % des für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler an dieser Schule insgesamt zur Verfügung stehenden Zeitvolumens. Die Schulen stellen adäquate Räumlichkeiten für Einzelgespräche und Gruppenangebote zur Verfügung und unterstützen die Einbindung des Übergangscoachs in das Kollegium und bestehende Teamstrukturen. Auch in Ferienzeiten ist die für das Projekt zur Verfügung stehende Zeit (außerhalb der Urlaubszeiten) durch die Übergangscoachs zu nutzen. Dies kann z. B. in Form von Betreuungsangeboten für die Schülerinnen und Schüler, Vor- und Nachbereitung oder auch Verwaltungsarbeit geschehen. Über die Anzahl der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler sowie die Aufteilung in Einzel- und vor allem Kleingruppenangebote entscheidet die Schulleitung vor dem Hintergrund des zur Verfügung stehenden Zeitkontingents. Voraussetzung für die Teilnahme einer Schülerin oder eines Schülers ist, dass mit ihm oder ihr eine Potenzialanalyse nach dem Verfahren Profil AC durchgeführt wurde.
Eine Ausweitung des Projekts auf weitere Schulen im Lauf des Projektzeitraums 1. August 2020 bis 31. Juli 2022 wird vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel im Landeshaushalt angestrebt (frühestens zum 1. Februar 2021). Die zu bedienenden Schulen im Los ergaben sich aus der Anlage 1 bzw. aus der Anlage 5 der Vergabeunterlagen.
Eine Ausweitung des Projekts auf weitere Schulen im Lauf des Projektzeitraums 1. August 2020 bis 31. Juli 2022 wird vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel im Landeshaushalt angestrebt (frühestens zum 1. Februar 2021).
Der Auftragswert ist keine Pflichtangabe. Aus diesem Grund ist unter
"Geschätzter Wert" als Platzhalter [Betrag gelöscht] Euro eingetragen. Die Schulen, die dem Auftrag unterfallen, waren in der Anlage 1 bzw. in der Anlage 5 der Vergabeunterlagen aufgeführt.
Los F
Die ausgewählten Realschulen plus und Integrierten Gesamtschulen in Rheinland-Pfalz konnten der Anlage 1 der Vergabeunterlagen entnommen werden. Der Loszuschnitt konnte darüber hinaus separat der Anlage 5 der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Zur Leistung gehört die Zurverfügungstellung und Koordinierung von geeignetem Personal, das auf Grundlage der Leistungsbeschreibung Schülerinnen und Schüler in enger Abstimmung mit der Schule in der Regel in Kleingruppen sozialpädagogisch fundiert begleitet und gezielt coacht, um die Integration in eine (duale) Berufsausbildung zu erreichen. Geeignet im Sinne der Ausschreibung sind Personen, die
— als Fach- und Führungskräfte aufgrund ihrer Berufserfahrung, ihrer guten Kontakte zur regionalen Wirtschaft und ihrer langjährigen Erfahrung in der - auch ehrenamtlichen - Arbeit mit jungen Menschen (zum Beispiel im Rahmen der Berufseinstiegsbegleitung) besonders geeignet erscheinen oder
— eine Qualifikation als Meister, Techniker oder Fachwirt mit Ausbildereignungsprüfung nachweisen und innerhalb der letzten fünf Jahre über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Arbeit mit jungen Menschen verfügen (darüber hinaus muss innerhalb der letzten fünf Jahre eine praktische Erfahrung in den dualen Ausbildungsberufen und eine mindestens einjährige Führungserfahrung bzw. Ausbildungserfahrung nachgewiesen werden) oder
— ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-arbeit bzw. Soziale Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) haben. Pädagogen (Diplom, Bachelor, Master oder Magister Artium) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik, Sonderpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen. Ohne die genannten Ergänzungsfächer bzw. Studienschwerpunkte müssen diese innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen. Ein abgeschlossenes Studium schließt auch den Erwerb der Berufsbefähigung (z.B. staatliche Anerkennung) mit ein.
Innerhalb des Loses betreuen Übergangscoachs i.d.R. mehrere Schulen in örtlicher Nähe. Jeder teilnehmenden Schule steht ein Zeitkontingent in Tagen pro Woche zur Verfügung. Die Aufteilung des Zeitkontingents einer Einzelschule auf mehrere Übergangscoachs ist ausgeschlossen. In Anlage 1 und 5 der Vergabeunterlagen waren die Lose mit den beteiligten Schulen und den jeweiligen Zeitkontingenten aufgeführt. Die dort definierten Zeitkontingente waren weder austauschbar noch übertragbar. Eine Veränderung der Zeitkontingente kann nur durch das Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz erfolgen. Es wird festgelegt, dass ein Zeitkontingent von einem Tag acht Arbeitsstunden à 60 Minuten umfasst, wobei die einmalige An- und Abreise pro Tag und die Mittagspause nicht eingerechnet werden. Der Mindestumfang der persönlichen Präsenzzeiten des Übergangscoachs an der jeweiligen Schule beträgt 60 % des für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler an dieser Schule insgesamt zur Verfügung stehenden Zeitvolumens. Die Schulen stellen adäquate Räumlichkeiten für Einzelgespräche und Gruppenangebote zur Verfügung und unterstützen die Einbindung des Übergangscoachs in das Kollegium und bestehende Teamstrukturen. Auch in Ferienzeiten ist die für das Projekt zur Verfügung stehende Zeit (außerhalb der Urlaubszeiten) durch die Übergangscoachs zu nutzen. Dies kann z. B. in Form von Betreuungsangeboten für die Schülerinnen und Schüler, Vor- und Nachbereitung oder auch Verwaltungsarbeit geschehen. Über die Anzahl der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler sowie die Aufteilung in Einzel- und vor allem Kleingruppenangebote entscheidet die Schulleitung vor dem Hintergrund des zur Verfügung stehenden Zeitkontingents. Voraussetzung für die Teilnahme einer Schülerin oder eines Schülers ist, dass mit ihm oder ihr eine Potenzialanalyse nach dem Verfahren Profil AC durchgeführt wurde.
Eine Ausweitung des Projekts auf weitere Schulen im Lauf des Projektzeitraums 1. August 2020 bis 31. Juli 2022 wird vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel im Landeshaushalt angestrebt (frühestens zum 1. Februar 2021). Die zu bedienenden Schulen im Los ergaben sich aus der Anlage 1 bzw. aus der Anlage 5 der Vergabeunterlagen.
Eine Ausweitung des Projekts auf weitere Schulen im Lauf des Projektzeitraums 1. August 2020 bis 31. Juli2022 wird vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel im Landeshaushalt angestrebt (frühestens zum 1.Februar 2021).
Der Auftragswert ist keine Pflichtangabe. Aus diesem Grund ist unter
"Geschätzter Wert" als Platzhalter [Betrag gelöscht] Euro eingetragen. Die Schulen, die dem Auftrag unterfallen, waren in der Anlage 1 bzw. in der Anlage 5 der Vergabeunterlagen aufgeführt.
Los G
Die ausgewählten Realschulen plus und Integrierten Gesamtschulen in Rheinland-Pfalz konnten der Anlage 1 der Vergabeunterlagen entnommen werden. Der Loszuschnitt konnte darüber hinaus separat der Anlage 5 der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Zur Leistung gehört die Zurverfügungstellung und Koordinierung von geeignetem Personal, das auf Grundlage der Leistungsbeschreibung Schülerinnen und Schüler in enger Abstimmung mit der Schule in der Regel in Kleingruppen sozialpädagogisch fundiert begleitet und gezielt coacht, um die Integration in eine (duale) Berufsausbildung zu erreichen. Geeignet im Sinne der Ausschreibung sind Personen, die
— als Fach- und Führungskräfte aufgrund ihrer Berufserfahrung, ihrer guten Kontakte zur regionalen Wirtschaft und ihrer langjährigen Erfahrung in der - auch ehrenamtlichen - Arbeit mit jungen Menschen (zum Beispiel im Rahmen der Berufseinstiegsbegleitung) besonders geeignet erscheinen oder
— eine Qualifikation als Meister, Techniker oder Fachwirt mit Ausbildereignungsprüfung nachweisen und innerhalb der letzten fünf Jahre über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Arbeit mit jungen Menschen verfügen (darüber hinaus muss innerhalb der letzten fünf Jahre eine praktische Erfahrung in den dualen Ausbildungsberufen und eine mindestens einjährige Führungserfahrung bzw. Ausbildungserfahrung nachgewiesen werden) oder
— ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-arbeit bzw. Soziale Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) haben. Pädagogen (Diplom, Bachelor, Master oder Magister Artium) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik, Sonderpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen. Ohne die genannten Ergänzungsfächer bzw. Studienschwerpunkte müssen diese innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen. Ein abgeschlossenes Studium schließt auch den Erwerb der Berufsbefähigung (z.B. staatliche Anerkennung) mit ein.
Innerhalb des Loses betreuen Übergangscoachs i.d.R. mehrere Schulen in örtlicher Nähe. Jeder teilnehmenden Schule steht ein Zeitkontingent in Tagen pro Woche zur Verfügung. Die Aufteilung des Zeitkontingents einer Einzelschule auf mehrere Übergangscoachs ist ausgeschlossen. In Anlage 1 und 5 der Vergabeunterlagen waren die Lose mit den beteiligten Schulen und den jeweiligen Zeitkontingenten aufgeführt. Die dort definierten Zeitkontingente waren weder austauschbar noch übertragbar. Eine Veränderung der Zeitkontingente kann nur durch das Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz erfolgen. Es wird festgelegt, dass ein Zeitkontingent von einem Tag acht Arbeitsstunden à 60 Minuten umfasst, wobei die einmalige An- und Abreise pro Tag und die Mittagspause nicht eingerechnet werden. Der Mindestumfang der persönlichen Präsenzzeiten des Übergangscoachs an der jeweiligen Schule beträgt 60 % des für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler an dieser Schule insgesamt zur Verfügung stehenden Zeitvolumens. Die Schulen stellen adäquate Räumlichkeiten für Einzelgespräche und Gruppenangebote zur Verfügung und unterstützen die Einbindung des Übergangscoachs in das Kollegium und bestehende Teamstrukturen. Auch in Ferienzeiten ist die für das Projekt zur Verfügung stehende Zeit (außerhalb der Urlaubszeiten) durch die Übergangscoachs zu nutzen. Dies kann z. B. in Form von Betreuungsangeboten für die Schülerinnen und Schüler, Vor- und Nachbereitung oder auch Verwaltungsarbeit geschehen. Über die Anzahl der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler sowie die Aufteilung in Einzel- und vor allem Kleingruppenangebote entscheidet die Schulleitung vor dem Hintergrund des zur Verfügung stehenden Zeitkontingents. Voraussetzung für die Teilnahme einer Schülerin oder eines Schülers ist, dass mit ihm oder ihr eine Potenzialanalyse nach dem Verfahren Profil AC durchgeführt wurde.
Eine Ausweitung des Projekts auf weitere Schulen im Lauf des Projektzeitraums 1. August 2020 bis 31. Juli 2022 wird vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel im Landeshaushalt angestrebt (frühestens zum 1. Februar 2021). Die zu bedienenden Schulen im Los ergaben sich aus der Anlage 1 bzw. aus der Anlage 5 der Vergabeunterlagen.
Eine Ausweitung des Projekts auf weitere Schulen im Lauf des Projektzeitraums 1. August 2020 bis 31. Juli 2022 wird vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel im Landeshaushalt angestrebt (frühestens zum 1. Februar 2021).
Der Auftragswert ist keine Pflichtangabe. Aus diesem Grund ist unter
"Geschätzter Wert" als Platzhalter [Betrag gelöscht] Euro eingetragen. Die Schulen, die dem Auftrag unterfallen, waren in der Anlage 1 bzw. in der Anlage 5 der Vergabeunterlagen aufgeführt.
Los H
Die ausgewählten Realschulen plus und Integrierten Gesamtschulen in Rheinland-Pfalz konnten der Anlage 1 der Vergabeunterlagen entnommen werden. Der Loszuschnitt konnte darüber hinaus separat der Anlage 5 der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Zur Leistung gehört die Zurverfügungstellung und Koordinierung von geeignetem Personal, das auf Grundlage der Leistungsbeschreibung Schülerinnen und Schüler in enger Abstimmung mit der Schule in der Regel in Kleingruppen sozialpädagogisch fundiert begleitet und gezielt coacht, um die Integration in eine (duale) Berufsausbildung zu erreichen. Geeignet im Sinne der Ausschreibung sind Personen, die
— als Fach- und Führungskräfte aufgrund ihrer Berufserfahrung, ihrer guten Kontakte zur regionalen Wirtschaft und ihrer langjährigen Erfahrung in der - auch ehrenamtlichen - Arbeit mit jungen Menschen (zum Beispiel im Rahmen der Berufseinstiegsbegleitung) besonders geeignet erscheinen oder
— eine Qualifikation als Meister, Techniker oder Fachwirt mit Ausbildereignungsprüfung nachweisen und innerhalb der letzten fünf Jahre über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Arbeit mit jungen Menschen verfügen (darüber hinaus muss innerhalb der letzten fünf Jahre eine praktische Erfahrung in den dualen Ausbildungsberufen und eine mindestens einjährige Führungserfahrung bzw. Ausbildungserfahrung nachgewiesen werden) oder
— ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-arbeit bzw. Soziale Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) haben. Pädagogen (Diplom, Bachelor, Master oder Magister Artium) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik, Sonderpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen. Ohne die genannten Ergänzungsfächer bzw. Studienschwerpunkte müssen diese innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen. Ein abgeschlossenes Studium schließt auch den Erwerb der Berufsbefähigung (z.B. staatliche Anerkennung) mit ein.
Innerhalb des Loses betreuen Übergangscoachs i.d.R. mehrere Schulen in örtlicher Nähe. Jeder teilnehmenden Schule steht ein Zeitkontingent in Tagen pro Woche zur Verfügung. Die Aufteilung des Zeitkontingents einer Einzelschule auf mehrere Übergangscoachs ist ausgeschlossen. In Anlage 1 und 5 der Vergabeunterlagen waren die Lose mit den beteiligten Schulen und den jeweiligen Zeitkontingenten aufgeführt. Die dort definierten Zeitkontingente waren weder austauschbar noch übertragbar. Eine Veränderung der Zeitkontingente kann nur durch das Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz erfolgen. Es wird festgelegt, dass ein Zeitkontingent von einem Tag acht Arbeitsstunden à 60 Minuten umfasst, wobei die einmalige An- und Abreise pro Tag und die Mittagspause nicht eingerechnet werden. Der Mindestumfang der persönlichen Präsenzzeiten des Übergangscoachs an der jeweiligen Schule beträgt 60 % des für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler an dieser Schule insgesamt zur Verfügung stehenden Zeitvolumens. Die Schulen stellen adäquate Räumlichkeiten für Einzelgespräche und Gruppenangebote zur Verfügung und unterstützen die Einbindung des Übergangscoachs in das Kollegium und bestehende Teamstrukturen. Auch in Ferienzeiten ist die für das Projekt zur Verfügung stehende Zeit (außerhalb der Urlaubszeiten) durch die Übergangscoachs zu nutzen. Dies kann z. B. in Form von Betreuungsangeboten für die Schülerinnen und Schüler, Vor- und Nachbereitung oder auch Verwaltungsarbeit geschehen. Über die Anzahl der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler sowie die Aufteilung in Einzel- und vor allem Kleingruppenangebote entscheidet die Schulleitung vor dem Hintergrund des zur Verfügung stehenden Zeitkontingents. Voraussetzung für die Teilnahme einer Schülerin oder eines Schülers ist, dass mit ihm oder ihr eine Potenzialanalyse nach dem Verfahren Profil AC durchgeführt wurde.
Eine Ausweitung des Projekts auf weitere Schulen im Lauf des Projektzeitraums 1. August 2020 bis 31. Juli 2022 wird vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel im Landeshaushalt angestrebt (frühestens zum 1. Februar 2021). Die zu bedienenden Schulen im Los ergaben sich aus der Anlage 1 bzw. aus der Anlage 5 der Vergabeunterlagen.
Eine Ausweitung des Projekts auf weitere Schulen im Lauf des Projektzeitraums 1. August 2020 bis 31. Juli 2022 wird vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel im Landeshaushalt angestrebt (frühestens zum 1. Februar 2021).
Der Auftragswert ist keine Pflichtangabe. Aus diesem Grund ist unter
"Geschätzter Wert" als Platzhalter [Betrag gelöscht] Euro eingetragen. Die Schulen, die dem Auftrag unterfallen, waren in der Anlage 1 bzw. in der Anlage 5 der Vergabeunterlagen aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Gothestraße 20
Ort: Neunkirchen
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Postleitzahl: 66538
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Lise-Meitner-Straße 9
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB3 Rheinhessen-Pfalz
Postleitzahl: 55129
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Max-Planck-Straße 9
Ort: Wittlich
NUTS-Code: DEB2 Trier
Postleitzahl: 54516
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Industriestraße 14
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54634
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Andernacher Str. 182-188
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert [Betrag gelöscht] EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYUY5GS
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de