Wettbewerbsergebnis — 18D0559 — Nichtoffener hochbaulicher Realisierungswettbewerb „Neubau Amtsgericht Bitburg" Referenznummer der Bekanntmachung: 18D0559
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Paulinstraße 58
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54292
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbb.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wettbewerbsergebnis — 18D0559 — Nichtoffener hochbaulicher Realisierungswettbewerb „Neubau Amtsgericht Bitburg"
Das Amtsgericht Bitburg ist als eines von acht Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk Trier mit ca. 50 Mitarbeiter/innen für die Bearbeitung von Betreuungs-, Familien-, Grundbuch-, Insolvenz-, Nachlass-, Straf-, Zivil- und Zwangsvollstreckungssachen zuständig.
Das bestehende Gebäude in der Gerichtsstraße soll nun durch einen zeitgemäßen Neubau in Innenstadtnähe ersetzt werden. Das neue Gebäude soll der Funktion entsprechend Würde und Tradition mit Moderne vereinen und attraktive Arbeitsplätze für die Mitarbeiter/innen bieten.
Das Gesamtbudget für die KG 300 + 400 beträgt ca. 7,70 Mio. EUR brutto. Die Kosten wurden auf Basis des genehmigten Raumprogramms vom Auslober ermittelt. Das Raumprogramm umfasst 1 961 qm Nutzfläche (NUF 1-6 nach DIN 277).
Angesichts des großen Einflusses von Gebäuden auf den Klima- und Ressourcenschutz soll der Neubau des Amtsgerichtes besondere Anforderungen an nachhaltiges und ressourceneffizientes Bauen erfüllen. Über die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen an das nachhaltige Bauen und Betreiben hinaus soll ein Gebäude entwickelt werden, das in der höchsten Qualitätsstufe „Gold" nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB), Modul Büro- Und Verwaltungsgebäude (BN 2015) vorbildlich und zukunftsorientiert umsetzt sowie zertifiziert werden soll. Das Gebäude soll energieeffiziente und robuste, wartungsarme bauliche Lösungen gegenüber technischen Lösungen vorziehen. Auf den Lebenszyklus des Gebäudes bezogen sollen die Planungsansätze wirtschaftlich tragfähig sein.
Das Planungsgrundstück liegt in der Brodenheckstraße im Südwesten des Zentrums der Stadt Bitburg. Das Grundstück ist zurzeit noch bebaut. Der Bestand soll abgerissen werden. Die hierzu notwendigen Arbeiten sind vorbereitet, so dass das Grundstück zeitnah baureif gemacht werden kann. Eine Bauvoranfrage an die Stadt Bitburg für die Nutzung des Grundstücks als neuer Amtsgerichtsstandort wurde im Sommer 2019 positiv beschieden.
Voraussichtliche Termine:
— 25.2.2020 Ausgabe der Unterlagen,
— 10.3.2020 Kolloquium,
— 6.5.2020 Abgabe Planunterlagen,
— 20.5.2020 Abgabe Modell,
— 18.6.2020 Preisgerichtssitzung.
Abschnitt IV: Verfahren
Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet. Die Kriterien sind gemäß RPW 2013 mit dem Preisgericht abgestimmt. Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge dar:
— Leitidee des Entwurfes,
— Städtebauliche Einordung,
— Gestalterische Qualität,
— Funktionalität,
— Wirtschaftlichkeit,
— Ressourcen und Energieeffizienz,
— Einhaltung öffentlich-rechtlicher Anforderungen.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70376
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind natürl. Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen od. in der Bundesrepublik Deutschland entspr. tätig zu werden und nach § 64 LBauO bauvorlageberechtigt sind. Jurist. Personen od. BG sind teilnahmeberechtigt, wenn sie einen für die Durchführung der Wettbewerbsleistung verantwortlichen, bevollmächtigten Vertreter benennen. Dieser sowie der Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei juristischen Personen müssen zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören. Bei ARGEn muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Als Teilnahmehindernis gelten die unter RPW 4.2 beschriebenen. Berater, Fachplaner u. Sachverständige unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen. Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Auswärtige Bewerber mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU od. eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachl. Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der benannten Berufsbezeichnung nach der RL 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, geändert durch die RL 2013/55/EU, gewährleistet ist.
Der Auslober wird unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung einen der Preisträger mit weiteren Leistungen beauftragen. Folgende Leistungen sind Bestandteile der Auftragsvergabe auf Grundlage der HOAI 2013 und werden stufenweise beauftragt:
— Gebäudeplanung §34 HOAI, LP 2-9 Honorarzone IV.
Die in einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen nach § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI 2013 gliedern sich wie folgt:
Leistungsstufe 1 (LP 2, 3 u. 4), Leistungsstufe 2 (LP 5 u. 6), Leistungsstufe 3 (LP 7), Leistungsstufe 4 (LP 8) und Leistungsstufe 5 (LP 9).
Voraussetzung für die stufenweise Beauftragung ist, dass die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Ausloberin für die Umsetzung des Gesamtprojektes erreichbar erscheinen, das Bauvorhaben realisiert wird und einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit offen, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote an den 1. Preisträger zu vergeben. Ansonsten wird nach Abschluss des Wettbewerbs gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften auf. Das Gremium der Verhandlungsgespräche wird gebildet aus Vertretern des Auslobers. Ein/e Fachpreisrichter/in wird beratend anwesend sein.
Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:
— 1. Wettbewerbsergebnis 50 %,
— 2. Nachhaltigkeit 10 %,
— 3. Projektmanagement 10 %,
— 4. Bewerberprofil und Personaleinsatz 10 %,
— 5. Honorarangebot 20 %.
Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird der/die Teilnehmer/in mit dem wirtschaftlichsten Angebot gem. §58 VgV beauftragt. Der Auslober behält sich Änderungen der Auslobung u. deren Anlagen vor, die sich im Wettbewerbsverfahren ergeben, insbes. in Folge der Beantwortung von Fragen im Rückfragekolloquium.
Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDYCDJ
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen. Die Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 GWB ist gem. § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend zu machen.