Beschaffung HLF 10 für die VG Weißenthurm
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kärlicher Straße 4
Ort: Weißenthurm
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56575
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 211 / 4307-7188
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.verbandsgemeindeweissenthurm.de
Postanschrift: Cecilienalllee 59
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kommunalagentur.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung HLF 10 für die VG Weißenthurm
Beschaffung HLF 10 für die VG Weißenthurm unterteilt in 3 Losen (Fahrgestell, Aufbau und Beladung).
Lieferung Fahrgestell HLF 10
VG Weißenthurm
Lieferung Fahrgestell für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug; HLF 10.
Siehe Vergabeunterlagen.
Lieferung Aufbau HLF 10
VG Weißenthurm
Lieferung Aufbau für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug; HLF 10.
Siehe Vergabeunterlagen.
Lieferung Beladung HLF 10
VG Weißenthurm
Lieferung von Beladung für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug; HLF 10.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelregisterauszug.
Nach dem LTTG sind bei der Auftragsausführungen folgende Bedingungen zu beachten:
— Einhaltung des vergabespezfischen Mindestlohns nach §§ 4, 3 LTTG.
Abschnitt IV: Verfahren
Keinen Personen gem. VGV befugt!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]