18D0559 — Nichtoffener hochbaulicher Realisierungswettbewerb „Neubau Amtsgericht Bitburg“

Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Paulinstraße 58
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54292
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.LBBnet.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

18D0559 — Nichtoffener hochbaulicher Realisierungswettbewerb „Neubau Amtsgericht Bitburg“

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71220000 Architekturentwurf
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Amtsgericht Bitburg ist als eines von 8 Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk Trier mit ca. 50 Mitarbeiter/ innen für die Bearbeitung von Betreuungs-, Familien-, Grundbuch-, Insolvenz-, Nachlass-, Straf-, Zivil- und Zwangsvollstreckungssachen zuständig.

Das bestehende Gebäude in der Gerichtsstraße soll nun durch einen zeitgemäßen Neubau in Innenstadtnähe ersetzt werden. Das neue Gebäude soll der Funktion entsprechend Würde und Tradition mit Moderne vereinen und attraktive Arbeitsplätze für die Mitarbeiter/innen bieten. Aufgrund der besonderen Anforderungen ist das Thema der Sicherheit besonders hervorzuheben.

Das Gesamtbudget für die KG 300 + 400 beträgt ca. 7,70 Mio. EUR brutto. Die Kosten wurden auf Basis des genehmigten Raumprogramms vom Auslober ermittelt.

Das Raumprogramm umfasst 1 961 qm Nutzfläche (NUF 1-6 nach DIN 277).

Das Planungsgrundstück liegt in der Brodenheckstraße im Südwesten des Zentrums der Stadt Bitburg. Das Grundstück ist zurzeit noch bebaut. Der Bestand soll abgerissen werden. Die hierzu notwendigen Arbeiten sind vorbereitet, so dass das Grundstück zeitnah baureif gemacht werden kann. Eine Bauvoranfrage an die Stadt Bitburg für die Nutzung des Grundstücks als neuer Amtsgerichtsstandort wurde im Sommer 2019 positiv beschieden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet. Die Kriterien sind gemäß RPW 2013 mit dem Preisgericht abgestimmt.

Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge dar:

— Leitidee des Entwurfes,

— Städtebauliche Einordung,

— Gestalterische Qualität,

— Funktionalität,

— Wirtschaftlichkeit,

— Ressourcen und Energieeffizienz,

— Einhaltung öffentlich-rechtlicher Anforderungen.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]

Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse

Der Wettbewerb endete ohne Vergabe: nein
V.3)Zuschlag und Preise
V.3.1)Datum der Entscheidung des Preisgerichts:
23/09/2020
V.3.2)Angaben zu den Teilnehmern
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 25
Anzahl der beteiligten KMU: 25
Anzahl der ausländischen Teilnehmer: 2
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70376
Land: Deutschland
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.4)Höhe der Preise
Höhe der vergebenen Preise ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Teilnahmeberechtigung:

Teilnahmeberechtigt sind natürl. Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen od. in der Bundesrepublik Deutschland entspr. tätig zu werden und nach § 64 LBauO bauvorlageberechtigt sind.

Jurist. Personen od. BG sind teilnahmeberechtigt, wenn sie einen für die Durchführung der Wettbewerbsleistung verantwortlichen, bevollmächtigten Vertreter benennen. Dieser sowie der Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei juristischen Personen müssen zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören. Bei ARGEn muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Als Teilnahmehindernis gelten die unter RPW 4.2 beschriebenen. Berater, Fachplaner u. Sachverständige unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen. Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.

Auswärtige Bewerber mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU od. eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachl. Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der benannten Berufsbezeichnung nach der RL 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, geändert durch die RL 2013/55/EU, gewährleistet ist.

Der Auslober wird unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung einen der Preisträger mit weiteren Leistungen beauftragen. Folgende Leistungen sind Bestandteile der Auftragsvergabe auf Grundlage der HOAI 2013 und werden stufenweise beauftragt:

— Gebäudeplanung §34 HOAI, LP 2-9 Honorarzone IV

Die in einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen nach § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI 2013 gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe 1 (LP 2, 3 u. 4), Leistungsstufe 2 (LP 5 u. 6), Leistungsstufe 3 (LP 7), Leistungsstufe 4 (LP 8) und Leistungsstufe 5 (LP 9). Voraussetzung für die stufenweise Beauftragung ist, dass die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Ausloberin für die Umsetzung des Gesamtprojektes erreichbar erscheinen, das Bauvorhaben realisiert wird und einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.

Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit offen, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote an den 1. Preisträger zu vergeben.

Ansonsten wird nach Abschluss des Wettbewerbs gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften auf.

Das Gremium der Verhandlungsgespräche wird gebildet aus Vertretern des Auslobers. Ein/e Fachpreisrichter/in wird beratend anwesend sein.

Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:

— 1. Wettbewerbsergebnis 50 %,

— 2. Nachhaltigkeit 10 %,

— 3. Projektmanagement 10 %,

— 4. Bewerberprofil und Personaleinsatz 10 %,

— 5. Honorarangebot 20 %.

Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird der/die Teilnehmer/in mit dem wirtschaftlichsten Angebot gem. §58 VgV beauftragt.

Der Auslober behält sich Änderungen der Auslobung u. deren Anlagen vor, die sich im Wettbewerbsverfahren ergeben, insbes. in Folge der Beantwortung von Fragen im Rückfragekolloquium.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.

Die Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 GWB ist gem. § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend zu machen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/10/2020

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