Wirtschaftsrepräsentanz China Referenznummer der Bekanntmachung: 045-0005#2020/0013-0801 8106
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mwvlw.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wirtschaftsrepräsentanz China
Gegenstand der Ausschreibung ist der Betrieb (räumliche und personelle Ausstattung) einer Wirtschaftsrepräsentanz zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen beim Markteintritt in der VR China am Standort Qingdao (Provinz Shandong).
Die Auftragsvergabe erfolgt im Wege eines Offenen Verfahrens.
Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Standort der Wirtschaftsrepräsentanz ist Qingdao, Provinz Shandong, VR China.
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) hat im Rahmen seiner Außenwirtschaftsstrategie durch die Errichtung einer Wirtschaftsrepräsentanz mit Hauptsitz in Qingdao und die Pflege von Kontakten in die Provinzen Fujian, Shandong, Sichuan und Shaanxi sowie in die Großräume Peking und Shanghai den Ausbau bestehender Partnerschaften und die Vertiefung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit der VR China verstärkt und verstetigt. Es bestehen aber gerade für kleinere und mittlere Unternehmen weiterhin große Hürden, den Markteintritt in China alleine zu bewältigen. Eine Marktbearbeitung von Rheinland-Pfalz aus wird den Bedürfnissen der anfragenden Unternehmen nicht gerecht. Es bedarf vielmehr eines qualifizierten Ansprechpartners, um die Unternehmen wirkungsvoll und dauerhaft bei der Markterschließung zu unterstützen.
Aus diesem Grunde soll die im Jahr 2016 in Qingdao angesiedelte Repräsentanz fortgeführt werden. Die aktuelle Repräsentantin des Wirtschaftsministeriums soll ihre Aufgabe dort weiterhin wahrnehmen.
Gegenstand des Auftrages ist die räumliche und personelle Ausstattung einer Wirtschaftsrepräsentanz des Wirtschaftsministeriums in China.
Die vom Auftragsnehmer zu erbringenden Leistungen sind:
a) Abschluss eines Arbeitsvertrages mit der bereits bekannten Repräsentantin,
b) Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten zum Betrieb der Repräsentanz,
c) Abwicklung aller Personalangelegenheiten.
Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, falls er nicht bis zum 30. September eines Jahres mit Wirkung zum 31. Dezember des gleichen Jahres schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Der Vertrag hat eine maximale Laufzeit von 3 Jahren und endet damit spätestens am 31. Dezember 2023 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis seiner Eignung hat der Bieter eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Der Bieter hat folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
— sprachliche Kompetenz: Chinesisch und Deutsch auf C2 Niveau (Muttersprachler-Niveau), verhandlungssicheres Englisch (mindestens B2);
— fundiertes interkulturelles Verständnis für Deutschland und China, belegt durch langjährige Erfahrung im deutsch-chinesischen Wirtschaftsaustausch (mindestens 10 Jahre);
— Langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit deutschen und chinesischen KMU;
— gute Vernetzung und intensive Kontaktpflege zu Entscheidungsträgern aus Wirtschaft, Politik, Verwaltung und Verbänden;
— Tätigkeit in konstanter Anwesenheit vor Ort in China.
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYAY5UX
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de