Grünlandkartierung 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: LfU_13_40/2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 7
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grünlandkartierung 2021
Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Biotope des Grünlands zählen zu den artenreichsten Biotoptypen in Mitteleuropas und haben daher eine große Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und damit auch für das Erreichen landesweiter Ziele wie beispielsweise der Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz.
Daher sind viele der Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gesetzlich geschützt (= §30-Biotoptypen). Bei vielen handelt es sich gleichzeitig um einen Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-LRT). Durch die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG RLP vom 6. Oktober 2015) wurden in RLP neben den §30-Biotoptypen des BNatschG ebenfalls Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und Mager weiden unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt (= §15-Biotoptypen).
Die Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz ist die landesweite Erfassung dieser durch § 30 BNatSchG, §15 LNatSchG RLP sowie durch die FFH-Richtlinie geschützten, artenreichen Grünlandbiotope und ist Teil des landesweiten Biotopkatasters. Die Kartierung wird in den kommenden Jahren sukzessive in ganz Rheinland-Pfalz durchgeführt, indem pro Jahr jeweils mehrere Landkreise verteilt über das gesamte Bundesland bearbeitet werden.
Im Jahr 2020 ist die Grünlandkartierung im Landkreis Vulkaneifel gestartet. Im Jahr 2021 soll die Grünlandkartierung RLP nun in den folgenden 2 Landkreisen und einer kreisfreien Stadt fortgeführt werden:
1. Landkreise Westerwaldkreis,
2. Landkreis Mainz-Bingen,
3. Kreisfreie Stadt Neustadt a.d.W.
WW; Rennerod Nord
Landesamt für Umwelt
Kaiser-Friedrich-Straße 7
55116 Mainz
Leistungsort:
— Sitz des Auftragnehmers;
— Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz;
— Vor Ort im Suchraum.
Erfüllungsort:
— Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz.
Gerichtsstand:
— Gerichtsstand ist Mainz.
Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Biotope des Grünlands zählen zu den artenreichsten Biotoptypen in Mitteleuropas und haben daher eine große Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und damit auch für das Erreichen landesweiter Ziele wie beispielsweise der Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz.
Daher sind viele der Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gesetzlich geschützt (= §30-Biotoptypen). Bei vielen handelt es sich gleichzeitig um einen Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-LRT). Durch die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG RLP vom 6. Oktober 2015) wurden in RLP neben den §30-Biotoptypen des BNatschG ebenfalls Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und Mager weiden unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt (= §15-Biotoptypen).
Die Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz ist die landesweite Erfassung dieser durch § 30 BNatSchG, §15 LNatSchG RLP sowie durch die FFH-Richtlinie geschützten, artenreichen Grünlandbiotope und ist Teil des landesweiten Biotopkatasters. Die Kartierung wird in den kommenden Jahren sukzessive in ganz Rheinland-Pfalz durchgeführt, indem pro Jahr jeweils mehrere Landkreise verteilt über das gesamte Bundesland bearbeitet werden.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im Kern aus:
— der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter FFH-LRT;
— sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP) und beziehen sich auf das Gebiet.
WW, Rennerod-Nord = 3215 ha
Ergänzende Informationen befinden sich in Anlage 2 der Vergabeunterlagen „Leistungsbeschreibung" sowie den Anlagen zur Leistungsbeschreibung (s. Anlage LB 1 bis LB 3).
— Optionale Geländetermine gemäß Ziffer 3.7.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen);
— optionale fachliche Begleitung von Geländeterminen gemäß Ziffer 3.7.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen);
— Optionale Abstimmungsgespräche gemäß Ziffer 3.7.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen);
— Optionale Erfassung von Grünland das nicht im Suchraum liegt (Zufallsfunde) gemäß Ziffer 3.7.4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen).
Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Loser leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
WW; Rennerod Süd
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsort:
— Sitz des Auftragnehmers
— Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
— Vor Ort im Suchraum
Erfüllungsort:
— Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Gerichtsstand:
— Gerichtsstand ist Mainz.
Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Biotope des Grünlands zählen zu den artenreichsten Biotoptypen in Mitteleuropas und haben daher eine große Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und damit auch für das Erreichen landesweiter Ziele wie beispielsweise der Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz.
Daher sind viele der Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gesetzlich geschützt (= §30-Biotoptypen). Bei vielen handelt es sich gleichzeitig um einen Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-LRT). Durch die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG RLP vom 6. Oktober 2015) wurden in RLP neben den §30-Biotoptypen des BNatschG ebenfalls Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und Magerweiden unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt (= §15-Biotoptypen).
Die Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz ist die landesweite Erfassung dieser durch § 30 BNatSchG, §15 LNatSchG RLP sowie durch die FFH-Richtlinie geschützten, artenreichen Grünlandbiotope und ist Teil des landesweiten Biotopkatasters. Die Kartierung wird in den kommenden Jahren sukzessive in ganz Rheinland-Pfalz durchgeführt, indem pro Jahr jeweils mehrere Landkreise verteilt über das gesamte Bundesland bearbeitet werden.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im Kern aus:
— der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter FFH-LRT
— sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP) und beziehen sich auf das Gebiet
WW, Rennerod-Süd = 2920 ha
Ergänzende Informationen befinden sich in Anlage 2 der Vergabeunterlagen "Leistungsbeschreibung" sowie den Anlagen zur Leistungsbeschreibung (s. Anlage LB 1 bis LB 3).
— Optionale Geländetermine gemäß Ziffer 3.7.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
— optionale fachliche Begleitung von Geländeterminen gemäß Ziffer 3.7.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
— Optionale Abstimmungsgespräche gemäß Ziffer 3.7.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
— Optionale Erfassung von Grünland das nicht im Suchraum liegt (Zufallsfunde) gemäß Ziffer 3.7.4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen
WW; Selters
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsort:
— Sitz des Auftragnehmers
— Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
— Vor Ort im Suchraum
Erfüllungsort:
— Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Gerichtsstand:
— Gerichtsstand ist Mainz.
Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Biotope des Grünlands zählen zu den artenreichsten Biotoptypen in Mitteleuropas und haben daher eine große Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und damit auch für das Erreichen landesweiter Ziele wie beispielsweise der Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz.
Daher sind viele der Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gesetzlich geschützt (= §30-Biotoptypen). Bei vielen handelt es sich gleichzeitig um einen Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-LRT). Durch die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG RLP vom 6. Oktober 2015) wurden in RLP neben den §30-Biotoptypen des BNatschG ebenfalls Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und Magerweiden unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt (= §15-Biotoptypen).
Die Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz ist die landesweite Erfassung dieser durch § 30 BNatSchG, §15 LNatSchG RLP sowie durch die FFH-Richtlinie geschützten, artenreichen Grünlandbiotope und ist Teil des landesweiten Biotopkatasters. Die Kartierung wird in den kommenden Jahren sukzessive in ganz Rheinland-Pfalz durchgeführt, indem pro Jahr jeweils mehrere Landkreise verteilt über das gesamte Bundesland bearbeitet werden.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im Kern aus:
— der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter FFH-LRT
— sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP) und beziehen sich auf das Gebiet
WW, Selters = 3166 ha
Ergänzende Informationen befinden sich in Anlage 2 der Vergabeunterlagen "Leistungsbeschreibung" sowie den Anlagen zur Leistungsbeschreibung (s. Anlage LB 1 bis LB 3).
— Optionale Geländetermine gemäß Ziffer 3.7.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
— optionale fachliche Begleitung von Geländeterminen gemäß Ziffer 3.7.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
— Optionale Abstimmungsgespräche gemäß Ziffer 3.7.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
— Optionale Erfassung von Grünland das nicht im Suchraum liegt (Zufallsfunde) gemäß Ziffer 3.7.4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
WW, Ransbach-Baumbach, Wirges, Höhr-Grenzhausen
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsort:
— Sitz des Auftragnehmers
— Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
— Vor Ort im Suchraum
Erfüllungsort:
— Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Gerichtsstand:
— Gerichtsstand ist Mainz.
Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Biotope des Grünlands zählen zu den artenreichsten Biotoptypen in Mitteleuropas und haben daher eine große Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und damit auch für das Erreichen landesweiter Ziele wie beispielsweise der Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz.
Daher sind viele der Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gesetzlich geschützt (= §30-Biotoptypen). Bei vielen handelt es sich gleichzeitig um einen Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-LRT). Durch die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG RLP vom 6. Oktober 2015) wurden in RLP neben den §30-Biotoptypen des BNatschG ebenfalls Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und Magerweiden unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt (= §15-Biotoptypen).
Die Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz ist die landesweite Erfassung dieser durch § 30 BNatSchG, §15 LNatSchG RLP sowie durch die FFH-Richtlinie geschützten, artenreichen Grünlandbiotope und ist Teil des landesweiten Biotopkatasters. Die Kartierung wird in den kommenden Jahren sukzessive in ganz Rheinland-Pfalz durchgeführt, indem pro Jahr jeweils mehrere Landkreise verteilt über das gesamte Bundesland bearbeitet werden.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im Kern aus:
— der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter FFH-LRT
— sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP) und beziehen sich auf das Gebiet
WW, Ransbach-Baumbach, Wirges, Höhr-Grenzhausen) = 2675 ha
Ergänzende Informationen befinden sich in Anlage 2 der Vergabeunterlagen "Leistungsbeschreibung" sowie den Anlagen zur Leistungsbeschreibung (s. Anlage LB 1 bis LB 3).
— Optionale Geländetermine gemäß Ziffer 3.7.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
— optionale fachliche Begleitung von Geländeterminen gemäß Ziffer 3.7.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
— Optionale Abstimmungsgespräche gemäß Ziffer 3.7.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
— Optionale Erfassung von Grünland das nicht im Suchraum liegt (Zufallsfunde) gemäß Ziffer 3.7.4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
WW, Wallmerod
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsort:
— Sitz des Auftragnehmers
— Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
— Vor Ort im Suchraum
Erfüllungsort:
— Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Gerichtsstand:
— Gerichtsstand ist Mainz.
Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Biotope des Grünlands zählen zu den artenreichsten Biotoptypen in Mitteleuropas und haben daher eine große Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und damit auch für das Erreichen landesweiter Ziele wie beispielsweise der Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz.
Daher sind viele der Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gesetzlich geschützt (= §30-Biotoptypen). Bei vielen handelt es sich gleichzeitig um einen Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-LRT). Durch die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG RLP vom 6. Oktober 2015) wurden in RLP neben den §30-Biotoptypen des BNatschG ebenfalls Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und Magerweiden unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt (= §15-Biotoptypen).
Die Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz ist die landesweite Erfassung dieser durch § 30 BNatSchG, §15 LNatSchG RLP sowie durch die FFH-Richtlinie geschützten, artenreichen Grünlandbiotope und ist Teil des landesweiten Biotopkatasters. Die Kartierung wird in den kommenden Jahren sukzessive in ganz Rheinland-Pfalz durchgeführt, indem pro Jahr jeweils mehrere Landkreise verteilt über das gesamte Bundesland bearbeitet werden.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im Kern aus:
— der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter FFH-LRT
— sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP) und beziehen sich auf das Gebiet
WW, Wallmerod = 2703 ha
Ergänzende Informationen befinden sich in Anlage 2 der Vergabeunterlagen "Leistungsbeschreibung" sowie den Anlagen zur Leistungsbeschreibung (s. Anlage LB 1 bis LB 3).
— Optionale Geländetermine gemäß Ziffer 3.7.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
— optionale fachliche Begleitung von Geländeterminen gemäß Ziffer 3.7.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
— Optionale Abstimmungsgespräche gemäß Ziffer 3.7.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
— Optionale Erfassung von Grünland das nicht im Suchraum liegt (Zufallsfunde) gemäß Ziffer 3.7.4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
WW, Montabaur
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsort:
— Sitz des Auftragnehmers
— Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
— Vor Ort im Suchraum
Erfüllungsort:
— Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Gerichtsstand:
— Gerichtsstand ist Mainz.
Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Biotope des Grünlands zählen zu den artenreichsten Biotoptypen in Mitteleuropas und haben daher eine große Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und damit auch für das Erreichen landesweiter Ziele wie beispielsweise der Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz.
Daher sind viele der Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gesetzlich geschützt (= §30-Biotoptypen). Bei vielen handelt es sich gleichzeitig um einen Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-LRT). Durch die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG RLP vom 6. Oktober 2015) wurden in RLP neben den §30-Biotoptypen des BNatschG ebenfalls Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und Magerweiden unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt (= §15-Biotoptypen).
Die Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz ist die landesweite Erfassung dieser durch § 30 BNatSchG, §15 LNatSchG RLP sowie durch die FFH-Richtlinie geschützten, artenreichen Grünlandbiotope und ist Teil des landesweiten Biotopkatasters. Die Kartierung wird in den kommenden Jahren sukzessive in ganz Rheinland-Pfalz durchgeführt, indem pro Jahr jeweils mehrere Landkreise verteilt über das gesamte Bundesland bearbeitet werden.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im Kern aus:
— der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter FFH-LRT
— sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP) und beziehen sich auf das Gebiet
WW, Montabaur = 2742 ha
Ergänzende Informationen befinden sich in Anlage 2 der Vergabeunterlagen "Leistungsbeschreibung" sowie den Anlagen zur Leistungsbeschreibung (s. Anlage LB 1 bis LB 3).
— Optionale Geländetermine gemäß Ziffer 3.7.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
— optionale fachliche Begleitung von Geländeterminen gemäß Ziffer 3.7.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
— Optionale Abstimmungsgespräche gemäß Ziffer 3.7.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
— Optionale Erfassung von Grünland das nicht im Suchraum liegt (Zufallsfunde) gemäß Ziffer 3.7.4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
MZ, Rhein-Nahe, Bingen am Rhein, Ingelheim am Rhein, Budenheim, Gau-Algesheim
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsort:
— Sitz des Auftragnehmers
— Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
— Vor Ort im Suchraum
Erfüllungsort:
— Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Gerichtsstand:
— Gerichtsstand ist Mainz.
Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Biotope des Grünlands zählen zu den artenreichsten Biotoptypen in Mitteleuropas und haben daher eine große Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und damit auch für das Erreichen landesweiter Ziele wie beispielsweise der Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz.
Daher sind viele der Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gesetzlich geschützt (= §30-Biotoptypen). Bei vielen handelt es sich gleichzeitig um einen Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-LRT). Durch die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG RLP vom 6. Oktober 2015) wurden in RLP neben den §30-Biotoptypen des BNatschG ebenfalls Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und Magerweiden unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt (= §15-Biotoptypen).
Die Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz ist die landesweite Erfassung dieser durch § 30 BNatSchG, §15 LNatSchG RLP sowie durch die FFH-Richtlinie geschützten, artenreichen Grünlandbiotope und ist Teil des landesweiten Biotopkatasters. Die Kartierung wird in den kommenden Jahren sukzessive in ganz Rheinland-Pfalz durchgeführt, indem pro Jahr jeweils mehrere Landkreise verteilt über das gesamte Bundesland bearbeitet werden.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im Kern aus:
— der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter FFH-LRT
— sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP) und beziehen sich auf das Gebiet
MZ, Rhein-Nahe, Bingen am Rhein, Ingelheim am Rhein, Budenheim, Gau-Algesheim = 2911 ha
Ergänzende Informationen befinden sich in Anlage 2 der Vergabeunterlagen "Leistungsbeschreibung" sowie den Anlagen zur Leistungsbeschreibung (s. Anlage LB 1 bis LB 3).
— Optionale Geländetermine gemäß Ziffer 3.7.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
— optionale fachliche Begleitung von Geländeterminen gemäß Ziffer 3.7.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
— Optionale Abstimmungsgespräche gemäß Ziffer 3.7.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
— Optionale Erfassung von Grünland das nicht im Suchraum liegt (Zufallsfunde) gemäß Ziffer 3.7.4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
MZ, Sprendlingen-Gensingen, Nieder-Olm, Bodenheim, Rhein-Selz
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsort:
— Sitz des Auftragnehmers
— Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
— Vor Ort im Suchraum
Erfüllungsort:
— Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Gerichtsstand:
— Gerichtsstand ist Mainz.
Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Biotope des Grünlands zählen zu den artenreichsten Biotoptypen in Mitteleuropas und haben daher eine große Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und damit auch für das Erreichen landesweiter Ziele wie beispielsweise der Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz.
Daher sind viele der Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gesetzlich geschützt (= §30-Biotoptypen). Bei vielen handelt es sich gleichzeitig um einen Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-LRT). Durch die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG RLP vom 6. Oktober 2015) wurden in RLP neben den §30-Biotoptypen des BNatschG ebenfalls Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und Magerweiden unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt (= §15-Biotoptypen).
Die Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz ist die landesweite Erfassung dieser durch § 30 BNatSchG, §15 LNatSchG RLP sowie durch die FFH-Richtlinie geschützten, artenreichen Grünlandbiotope und ist Teil des landesweiten Biotopkatasters. Die Kartierung wird in den kommenden Jahren sukzessive in ganz Rheinland-Pfalz durchgeführt, indem pro Jahr jeweils mehrere Landkreise verteilt über das gesamte Bundesland bearbeitet werden.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im Kern aus:
— der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter FFH-LRT
— sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP) und beziehen sich auf das Gebiet
MZ, Sprendlingen-Gensingen, Nieder-Olm, Bodenheim, Rhein-Selz = 1405 ha
Ergänzende Informationen befinden sich in Anlage 2 der Vergabeunterlagen "Leistungsbeschreibung" sowie den Anlagen zur Leistungsbeschreibung (s. Anlage LB 1 bis LB 3).
— Optionale Geländetermine gemäß Ziffer 3.7.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
— optionale fachliche Begleitung von Geländeterminen gemäß Ziffer 3.7.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
— Optionale Abstimmungsgespräche gemäß Ziffer 3.7.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
— Optionale Erfassung von Grünland das nicht im Suchraum liegt (Zufallsfunde) gemäß Ziffer 3.7.4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
NW, gesamt
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsort:
— Sitz des Auftragnehmers
— Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
— Vor Ort im Suchraum
Erfüllungsort:
— Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Gerichtsstand:
— Gerichtsstand ist Mainz.
Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Biotope des Grünlands zählen zu den artenreichsten Biotoptypen in Mitteleuropas und haben daher eine große Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und damit auch für das Erreichen landesweiter Ziele wie beispielsweise der Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz.
Daher sind viele der Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gesetzlich geschützt (= §30-Biotoptypen). Bei vielen handelt es sich gleichzeitig um einen Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-LRT). Durch die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG RLP vom 6. Oktober 2015) wurden in RLP neben den §30-Biotoptypen des BNatschG ebenfalls Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und Magerweiden unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt (= §15-Biotoptypen).
Die Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz ist die landesweite Erfassung dieser durch § 30 BNatSchG, §15 LNatSchG RLP sowie durch die FFH-Richtlinie geschützten, artenreichen Grünlandbiotope und ist Teil des landesweiten Biotopkatasters. Die Kartierung wird in den kommenden Jahren sukzessive in ganz Rheinland-Pfalz durchgeführt, indem pro Jahr jeweils mehrere Landkreise verteilt über das gesamte Bundesland bearbeitet werden.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im Kern aus:
— der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter FFH-LRT
— sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP) und beziehen sich auf das Gebiet
NW, gesamt = 739 ha
Ergänzende Informationen befinden sich in Anlage 2 der Vergabeunterlagen "Leistungsbeschreibung" sowie den Anlagen zur Leistungsbeschreibung (s. Anlage LB 1 bis LB 3).
— Optionale Geländetermine gemäß Ziffer 3.7.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
— optionale fachliche Begleitung von Geländeterminen gemäß Ziffer 3.7.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
— Optionale Abstimmungsgespräche gemäß Ziffer 3.7.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
— Optionale Erfassung von Grünland das nicht im Suchraum liegt (Zufallsfunde) gemäß Ziffer 3.7.4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Anlage 6, dass:
Er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR) verfügt oder bereit ist, im Auftragsfall eine solche abzuschließen.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Anlage 13) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen.
Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Anlage 6, dass:
1) er mindestens 3 vergleichbare Referenzen seit dem Jahr 2008 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2008 liegt, deren Leistungsbeginn mindesten 6 Monaten vor dem Zeitpunkt des Angebotsschlusses war, die eine Projektdauer von mindesten 6 Monaten besitzen, die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen an die Biotopkartierung vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu folgenden Aufgabenfeldern haben:
— Kartierung von Biotopen
— Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen
— Kartierung und Bewertung von FFH-Lebensraumtypen
— Weitere botanische oder vegetationskundliche Erhebungen
Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht.
Mit den eingereichten Referenzen müssen insgesamt mindestens 2 der genannten Aufgabenfelder abgedeckt sein. Zusätzlich muss es sich bei mindestens einer Referenz um eine Grünlandkartierung handeln.
Eine Referenz als Grünlandkartierung kann im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung nicht anerkannt werden, wenn sich der Schwerpunkt der als Referenz genannten Kartierung ausschließlich auf die Erfassung von
— Wäldern
— Kleingehölzen
— Mooren
— Gewässern
— Gesteinsbiotopen
— Ackerflächen
— Hochstaudenfluren
— Siedlungsbereichen
— Verkehrs- und Wirtschaftswegen
Bezieht.
Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder, wobei das Mitglied der Bietergemeinschaft, welches den Projektleiter stellt, mindestens eine der geforderten Referenzen vorweisen muss.
2) er im Rahmen der Leistungserbringung nur Personen (Projektleiter, Mitarbeiter) einsetzen wird, die über einen Abschluss (Bachelor, Master, Diplom) von einer (Fach-) Hochschule oder Universität in einem der folgenden Studienfelder verfügen:
— Biologie
— Landespflege oder Landschaftsplanung
— Agrarwissenschaften, Agrarökologie oder Agrarbiologie
— Biogeographie oder Geographie
— Ökologie, Landschaftsökologie, Geoökologie
— Naturschutz
— Umweltwissenschaften
— Forstwissenschaften
3) die im Rahmen der Projektleitung vorgesehene Person - unter Nennung des Namens - die folgenden Kenntnisse und Erfahrungen hat. Die Kenntnisse und Erfahrungen müssen durch konstruktive Tätigkeiten in Projekten erworben worden sein.
a) Mindestens 5 Jahre Erfahrung im Bereich Erfassung und Bewertung von Biotoptypen und/oder FFH-Lebensraumtypen (allgemein, gesetzlich geschützte Biotope [§ 30 BNatSchG oder §15 LNatSchG], FFH-LRT), davon mindestens eine (1) Grünlandkartierung (vgl. Definition Grünlandkartierung unter Punkt 1)
b) Mindestens 3 Jahre Erfahrung im Umgang mit Geobasisdaten
c) Mindestens 3 Jahre Erfahrung im Umgang mit der digitalen Datenerfassung und Aufbereitung von Kartierungsergebnissen
Der Projektleiter kann, muss jedoch nicht zwingend an der direkten Ausführung des Screenings, der Kartierung bzw. der digitalen Datenerfassung beteiligt sein. Er fungiert als Koordinator für die seitens des Auftragnehmers einzusetzenden Mitarbeiter und sorgt aufgrund der langjährigen Berufserfahrung für die fachgerechte Durchführung der Arbeiten.
4.) er im Rahmen der Leistungserbringung nur Personen einsetzen wird, die die folgenden Kenntnisse und Erfahrungen haben. Die Kenntnisse und Erfahrungen müssen durch konstruktive Tätigkeiten der jeweiligen Personen in Projekten erworben worden sein. Zu Projekten zählen ebenfalls Abschlussarbeiten (Bachelorarbeit, Masterarbeit, Diplomarbeit), Schulungen sowie durchgeführte Forschungs- bzw. Drittmittelprojekte an Hochschulen oder sonstigen Forschungseinrichtungen.
Die Aufgabenbereiche Screening, Kartierung und digitale Datenerfassung (s. Anlage 2 "Leistungsbeschreibung" Kapitel 2.3) können von verschiedenen Personen durchgeführt werden. Für die Personen gelten nur die Anforderungen aus dem jeweiligen Aufgabenbereich. Bei der Kartierung das nachfolgende Kriterium a), beim Screening und bei der digitalen Datenerfassung die nachfolgenden Kriterien b) und c).
a) Mindestens 3 Jahre Erfahrung im Bereich Erfassung und Bewertung von Biotoptypen und/oder FFH-Lebensraumtypen (allgemein, gesetzlich geschützte Biotope [§ 30 BNatSchG oder §15 LNatSchG], FFH-LRT), davon mindestens eine Grünlandkartierung (vgl. Definition Grünlandkartierung unter Punkt 1).
Als gleichwertige Erfahrung wird betrachtet, wenn die zur Leistungserbringung eingesetzte Person mindestens drei Projekte eigenständig durchgeführt hat. Damit ein Projekt anerkannt wird, müssen mindestens drei der folgenden Inhalte zentraler Bestandteil der Arbeit gewesen sein:
(1) Bestimmung von Gräsern und Kräutern
(2) Häufigkeitsschätzungen von Pflanzenarten
(3) Ansprache von Grünland (Vegetationsaufnahme, Kartierung) und Zuordnung von Grünlandbeständen zu Einheiten (z. B. Biotoptypen, Nutzungstypen, Nutzungsintensitäten)
(4) Qualitative Bewertung von Grünland (z. B. Erhaltungszustandsbewertung von FFH-Lebensraumtypen)
b) Mindestens 1 Jahre Erfahrung im Umgang mit Geobasisdaten
c) Mindestens 1 Jahre Erfahrung im Umgang mit der digitalen Datenerfassung und Aufbereitung von Kartierungsergebnissen.
Die Eignung zu 1.) ist mittels der Anlage 12 (Referenznachweis) darzulegen.
Die Eignung zu 2.) und 3.) ist mittels der Anlage 11a darzulegen.
Sofern es dem Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zumutbar ist, ist die Eignung zu 4.) mittels der Anlage 11b darzulegen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages zur Einhaltung der tariflichen Bestimmungen gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, vgl. Anlage 7.
Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
An der Angebotsöffnung sind Bieter und Ihre Vertreter nicht zugelassen.
Die Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens 2 Mitarbeiter der Vergabestelle und evtl. unter Anwesenheit von Mitarbeitern der Fachabteilung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ende des Jahres 2021
Sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren ist nur online über die Vergabeplattform unter www.vergabe.rlp.de zu führen.
Die Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation mit den Unternehmen wird über die vollständig webbasierteE-Vergabeplattform (Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz) unter der URL www.vergabe.rlp.de im Internet bereitgestellt bzw. durchgeführt.
Der Zugriff auf die Vergabeunterlagen setzt keine Anmeldung oder Registrierung voraus. Den Bewerbern/Bietern wird jedoch empfohlen sich zu registrieren. Registrierte Unternehmen werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der o. g. Vergabeplattform abrufbar sind.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis zum 23.11.2020; 23.59 Uhr ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform www.vergabe.rlp.de an den Auftraggeber zu richten. Die Unternehmen sind gehalten, von jedweder anderen Form der Kontaktaufnahme abzusehen. Der Auftraggeber wird jeden Versuch der Kontaktaufnahme, der nicht über die Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet wird, umgehend zurückweisen. Fragen, die nicht über die elektronische Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet werden, wird der Auftraggeber nicht beantworten.
Der Auftraggeber wird die gestellten Fragen möglichst kurzfristig beantworten, wobei allen Bietern die gleichen Informationen zeitgleich zur Verfügung gestellt werden. Soweit dies möglich ist, werden auch noch später eingehende Fragen beantwortet werden. Die Unternehmen haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist beantwortet werden.
Nebenangebot:
Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Kaufmännische Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährungen im Preisblatt und Rabattgewährungen im Anschreiben sind zulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHY5GY
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.