Micromobility Sharing Software – 30012649 Referenznummer der Bekanntmachung: X-SWMAG-2020-0103
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Mozartstraße 8
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mainzer-mobilitaet.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Micromobility Sharing Software – 30012649
Lieferung, Implementierung und Betrieb einer Micromobility Sharing Software für die MVGmeinRad GmbH.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung und Implementierung einer Micromobility Sharing Software für MVGmeinRad in Form einer Individual-Software. Dieses IT-System soll den innovativen Charakter des Fahrradvermietsystems in Mainz weiter ausbauen. Insbesondere soll die Basis für den weiteren Ausbau von Mobilitätsangeboten gebildet werden. So sollen zukünftig bspw. Pedelecs, E-Lastenräder und E-Motorroller ins System integrierbar sein. Weiterhin soll das System das operative Geschäft effizienter machen und den Kund*innen Anreize setzen, um die Verfügbarkeit des Fahrradvermietsystems zu erhöhen.
Zum Leistungsumfang gehören u. a.:
— Buchungssystem mit Reservierungsfunktion;
— Automatisierte Abrechnung;
— Anbindung verschiedener Stations- und Fahrzeug-IoT;
— Aufgabenmanagement;
— Analytics;
— Mandantenfähigkeit;
— Diverse Schnittstellen zu Kunden-Apps, Zahlungsdienstleistern, etc;
— Datenmigration und Inbetriebnahme;
— Betrieb des Systems.
Die Otionen werden ausschließlich im Lastenheft augeführt.
Der Zuschlag erfolgt an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter gem. der Zuschlagskriterien und begründet einen Werkvertrag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Eigenerklärung
a) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene, vorliegen.
b) Erklärung, dass keine Ermittlungen wegen illegaler Beschäftigung vorliegen.
c) Erklärung über die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Zahlung der Steuern und Sozialabgaben (Unbedenklichkeitsbescheinigungen Finanzamt, Krankenkasse), jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist.
d) Erklärung, dass kein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
e) Erklärung gem. § 4 Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz vom 1.1.2019; oder jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist.
f) Erklärung über den Eintrag in eine Handwerksrolle, ein Berufsregister oder das Register einer Industrie- und Handelskammer, oder eines Registers einer Institution/Einrichtung/ Behörde, jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist, oder nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist.
g) Im Falle von Bietergemeinschaften ist die Erklärung im Sinne von § 705 BGB gefordert: Erklärung der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, Benennung des geschäftsführenden Mitglieds und Erklärung von jedem Mitglied, dass das geschäftsführende Mitglied allein gegenüber dem Auftraggeber zu rechtsverbindlichen Handlungen und Erklärungen berechtigt ist und alle Mitglieder einzeln dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften.
h) Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR bei Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR bei Sach-, Vermögens- und Bearbeitungsschäden je Schadensfall bzw. die verbindliche Zusicherung eines Abschlusses im Falle der Beauftragung.
a) Erklärung über den Umsatz und die Ertragslage der Geschäftsjahre 2017 bis 2019,
b) Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter, gegliedert nach Berufsgruppen.
a) Darlegung des geplanten Personaleinsatzes, quantitativ und qualitativ,
b) Nachweis über die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, die für eine einwandfreie und nachvollziehbare Durchführung des Projekts unerlässlich ist,
c) Nachweis über die Qualifikation des einzusetzenden Projektleiters (Name, Berufserfahrung, Angabe seiner beruflichen Qualifikationen, Sprachkenntnisse usw.),
d) Darlegung zur Betriebsstätte und zum technischen Equipment für die Durchführung der Leistungen,
e) Nachweis über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001, oder vergleichbares Zertifikat.
Vorauszahlungs- (nach Erfodernis), Vertragserfüllungs- (10 % Auftragssumme) und Gewährleistungsbürgschaft(5 % Auftragssumme) – gemäß Besondere Vertragsbedingungen bzw. Vertrag.
Gemäß Erstellungsvertrag bzw. Zusätzliche Vertragsbedingungen.
Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. in Folge der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft, müssen folgende Kriterien gemäß der Rechtsform im Sinne von § 705 BGB erfüllt werden:
Benennung des geschäftsführenden Mitglieds und Erklärung von jedem Mitglied, dass das geschäftsführende Mitglied allein gegenüber dem Auftraggeber zu rechtsverbindlichen Handlungen und Erklärungen berechtigt ist und alle Mitglieder einzeln dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften.
Bewerber haben der ausschreibenden Stelle die Bildung einer Bietergemeinschaft mitzuteilen.
Wird dem Angebot einer Bietergemeinschaft zugeschlagen, so haben die erfolgreichen Bieter gemäß ihrem Angebot eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zu bilden. Es sind alle Mitglieder der ARGE zur vertragsgemäßen Erbringung der Leistung und zur Einhaltung der sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag einzeln verpflichtet.
Die ARGE hat dem Auftraggeber einen in allen Belangen der Vertragsabwicklung Bevollmächtigen bekannt zugeben. Allfällige Änderungen.
Gem. Spezifikation der Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Absendung der Bekanntmachung 15.10 2020,
b) Ende Frage- und Einspruchsfrist Teilnehmerwettbewerb 5.11.2020,
c) Abgabeschluss der Unterlagen Teilnehmerwettbewerb 16.11.2020 – 12.00 Uhr,
d) Aufforderung zur Angebotsabgabe ca. ab 19.11.2020,
e) Ende Frage- u. Einspruchsfrist Angebotseinholung ca. 1.12.2020,
f) Abgabeschluss Angebote 9.12.2020 – 12.00 Uhr,
g) Bietergespräche/ Verhandlung ca. ab KW 02, 2021,
h) Mitteilung gem. § 134 GWB ca. ab KW 05, 2021,
i) Zuschlags- u. Bindefrist 28.2.2021.
Verfahrensablauf:
Die Wertung der Antrags- bzw. Angebotsunterlagen erfolgt in einem vierstufigen Regelprüfverfahren.
—— Stufe 1 formale Prüfung der Unterlagen;
—— Stufe 2 Prüfung von Eignung und Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters;
—— Stufe 3 inhaltliche, sachlich und rechnerische Prüfung;
—— Stufe 4 wirtschaftliche Auswertung der Angebotsinhalte
Nach Wertung der Teilnehmeranträge werden die erfolgreichen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Aufklärung von Teilnehmeranträgen und der Angebote jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen, der technischen Ausführung und der Kalkulation/ Preisbildung.
Der Auftraggeber wird nach Angebotsauswertung mit den Bietern Angebotsverhandlungen durchzuführen.
Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, einen Auftrag auch ohne vorherige Verhandlung zu erteilen.
Der Zuschlag erfolgt aufgrund der festgelegten Wertungskriterien an den Bieter, der unter Würdigung aller Umstände das für den Auftraggeber wirtschaftlichste Angebot unterbreitet. Hierbei werden finanzielle, technische, qualitative und unternehmensspezifische Kriterien in einem Wertungssystem mit gewichtetem Punktesystem bewertet.
Die Zuschlagserteilung begründet das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien in Form eines Werkvertrags.
Wertungskriterien – Teilnehmeranträge:
Die Wertung der Teilnehmeranträge erfolgt auf der Grundlage der in Anhang 1 aufgeführten Unterlagen und Kriterien. Die Prüfung erfolgt auf Vollständigkeit und Inhalt (in der Regel Ja/ Nein-Entscheidungen).
Wertungskriterien – Angebote:
Nachfolgend aufgelistete Zuschlagskriterien finden für die Auswertung Berücksichtigung:
Lieferung, Anpassung und Implementierung Software
Prozent
— Funktions- und Leistungsumfang (Lastenheft) 50;
— Preis 40;
— Angebotspräsentation und Projektplanung 10;
— Gesamt: 100.
Die im jeweiligen Wertungskriterium vergebenen Prozentpunkte werden summiert. Als das wirtschaftlich und technisch günstigste Angebot geht jenes Angebot hervor, das in Summe die höchste Prozentzahl erreicht.
—— Kriterium Funktions- und Leistungsumfang (50 %)
Bewertet wird der Erfüllungsgrad hinsichtlich der Umsetzbarkeit in Bezug auf die im Lastenheft „B2_LH_Lastenheft“ aufgeführten, zu bepunktenden Anforderungen (gewichtete Anforderungen).
Der jeweilige Bieter (n) erhält den Punktwert ((Pktn/Pktmax) * 50 %). Der Punktwert wird auf 2 Nachkommastellen mathematisch gerundet. Jegliche MUSS-Kriterien müssen darüber hinaus auf jeden Fall erfüllt sein. Ein Nichterfüllen eines MUSS-Kriteriums bzw. die Bewertung eines MUSS-Konzeptes mit 0 Punkten führt zu Disqualifikation des Anbieters.
—— Kriterium Preis (40 %)
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des rechnerischen Gesamtpreises (Nettopreis). Der rechnerische Gesamtpreis ist die Summe aus den Einzelpreisen der gekennzeichneten Objekte gemäß „B1_PB_Preisblatt“.
Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtpreis (GPmin) erhält die volle Prozentpunktzahl. Jeder folgende Bieter (n) erhält den Punktwert ((GPmin/GPn) * 40 %). Der Punktwert wird auf 2 Nachkommastellen mathematisch gerundet.
—— Angebotspräsentation (10 %)
Bewertet wird die Gesamtpräsentation des Angebotes, die Qualifikation des Projektleiters und der Teammitglieder, das Aufgabenverständnis sowie die Herangehensweise an die Projektumsetzung einschließlich aller Meilensteine.
Der jeweilige Bieter (n) erhält den Punktwert ((Pktn/Pktmax) * 10 %). Der Punktwert wird auf 2 Nachkommastellen mathematisch gerundet.
Ort: Mainz
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Alle übermittelten Unterlagen sind vom Bewerber unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Verständlichkeit zu prüfen. Sollten die Unterlagen unvollständig, teilweise unverständlich oder missverständlich sein, bitten wir um unverzügliche Rückmeldung an die Kontaktstelle.
(a) Anfragestelle ist die Kontaktstelle. Zugelassene Kommunikationswege in diesen Fällen sind: das e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes, Brief, Fax, E-Mail.
(b) Nachprüfverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.2.2016 (BGBl. I S. 203) Anwendung.
Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB:
(1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Demzufolge ist ein Antrag an die benannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Formvorschrift gem. §161 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes (BRD) zu benennen.
(...) siehe Ziffer 10. Rechtsbehelf, A1_BWB_Bewerbungsbdingungen 20201015
Ort: Mainz
Land: Deutschland