PMG – Reinigungsleistungen Parkhäuser Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-10_PMG
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hechtsheimer Straße 37
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.parken-in-mainz.de/
Abschnitt II: Gegenstand
PMG – Reinigungsleistungen Parkhäuser
Ausschreibung der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung sowie den Kehr- und Winterdienst für Parkhäuser der PMG Mainz mit folgenden qm Angaben:
— Unterhalts- und Grundreinigung: rund 8 600 qm;
— Glasreinigung: rund 3 050 qm;
— Kehrdienst: rund 232 000 qm;
— Winterdienst: rund 7 900 qm.
Unterhalts- und Grundreinigung
Parkhäuser der PMG Mainz Mainz
Ausschreibung der Unterhalts- und Grundreinigung für Parkhäuser der PMG Mainz (Gesamtfläche rund 8 600 qm).
Der Vertrag verlängert sich max. 2x um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten durch den Auftraggeber gekündigt wurde.
Kehr- und Winterdienst
Parkhäuser der PMG Mainz Mainz
Ausschreibung des Kehr- und Winterdienstes für Parkhäuser der PMG Mainz (Gesamtfläche: Kehrdienst rund 232 000 qm, Winterdienst rund 7 900 qm).
Der Vertrag verlängert sich max. 2x um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten durch den Auftraggeber gekündigt wurde.
Glas- und Rahmenreinigung
Parkhäuser der PMG Mainz Mainz
Ausschreibung der Glas- und Rahmenreinigung (Gesamtfläche rund 3 050 qm)
Der Vertrag verlängert sich max. 2x um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten durch den Auftraggeber gekündigt wurde.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass
— der Bieter als ordentliches Mitglied in der Handwerksrolle (oder einer vergleichbaren Institution) eingetragen ist;
— der Bieter keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen;
— der Bieter im Verfahren keine unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
Außerdem ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) einzureichen.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass:
— der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat; auf Verlangen des Auftraggebers sind diesbezügliche Nachweise vorzulegen;
— der Bieter in einer evtl. tariflosen Zeit mindestens den jeweils zuletzt gültigen Tariflohn weiter bezahlt, bis eine neue Tarifvereinbarung getroffen wurde;
— über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde;
— der Bieter sich nicht in Liquidation befindet.
Mit dem Angebot ist eine Verpflichtungserklärung zur Zahlung von Mindeststundenentgelten (VGSH) abzugeben.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 47 VgV akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass:
— der Betrieb des Bieters in technischer, kaufmännischer, personeller und finanzieller Hinsicht so ausgestattet ist, dass er eine fach- und fristgerechte Ausführung der zu erbringenden Leistung garantieren kann;
— im Betrieb des Bieters die technischen Kenntnisse vorhanden sind, die für die Vorbereitung und Ausführung der geforderten Leistungen erforderlich sind;
— der Bieter den weiteren gesetzlichen Verpflichtungen bislang nachgekommen ist und eine sorgfältige und einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen entsprechend den rechtlichen und technischen Normen (einschließlich Gewährleistungen) gewährleisten kann.
Mit dem Angebot haben die Bieter mindestens 3 geeignete Referenzen zur Leistungserbringung von vergleichbaren Aufträgen nachzuweisen. Die geforderten Referenzen gelten als geeignet und vergleichbar, wenn sie jeweils mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
— Es wird mindestens ein Ansprechpartner des Auftraggebers genannt. Bei Einsatz als Nachunternehmer ist der Endkunde zu nennen;
— Die Ausführung der Leistungen liegt zumindest anteilig im Zeitraum 2018 bis 2020.
Reinigungsvertrag des Auftraggebers mit Ausführungsbestimmungen für die Unterhalts-/Grundreinigung, den Kehr- und Winterdienst und die Glas-/Rahmenreinigung (siehe Ausschreibungsunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Besichtigungen:
Der Bieter kann sich vor Abgabe eines Angebots von dem Umfang und der Art der Ausführung, von der Beschaffenheit, den örtlichen Gegebenheiten und Verhältnissen in den Gebäuden überzeugen. Die Besichtigungstermine und der Ansprechpartner für die Anmeldung zur Besichtigung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bieterfragen:
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich in Schriftform darauf hinzuweisen. Fragen zu den Reinigungsobjekten und zum Ausschreibungsverfahren müssen bis spätestens zum 9.11.2020, 12.00 Uhr über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform eingereicht werden.
Die Bieterfragen und Antworten sowie mögliche Änderungen der Vergabeunterlagen werden nur über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung gestellt. Nicht registrierte Teilnehmer am Ausschreibungsverfahren erhalten keine automatische Mitteilung über Bieterfragen, Antworten oder Änderungen der Vergabeunterlagen und sind für die Überprüfung selbst verantwortlich.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y49D3Z1
Postanschrift: Stiftstr. 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.