Softwareanwendung(en) für das Antrags- und Prozessmanagement
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEB
Postanschrift: Valenciaplatz 6
Ort: Mainz
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 6131 / 605-0
Fax: +49 6131 / 605-146
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ldi.rlp.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Softwareanwendung(en) für das Antrags- und Prozessmanagement
Gegenstand der Ausschreibung sind Softwareanwendungen, mit der Antrags- und Fachprozesse der Bedarfsträger zentral konfiguriert, administriert, elektronisch bereitgestellt, gespeichert, gesucht, importiert und exportiert werden können.
Landesbetrieb Daten und Information
Valenciaplatz 6
55118 Mainz
Andere Orte in Rheinland-Pfalz und im Saarland
Gegenstand der Ausschreibung sind Softwareanwendungen, mit der Antrags- und Fachprozesse der Bedarfsträger zentral konfiguriert, administriert, elektronisch bereitgestellt, gespeichert, gesucht, importiert und exportiert werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
In dem offenen Verfahren „Softwareanwednung(en) für das Antrags- und Prozessmanagement gingen keine oder keine geeigneten Angebote ein, so dass die rechtlichen Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vorliegen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Softwareanwendung(en) für das Antrags- und Prozessmanagement
Postanschrift: Carlo-Mierendorff-Straße 11
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE7 HESSEN
Postleitzahl: 35398
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 6131160
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.add.rlp.de
§ 135 GWB:
1. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
a) gegen § 134 verstoßen hat oder,
b) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
2. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
a) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
b) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
c) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Der Auftraggeber weist im Übrigen auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird.
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer