Ferienspiele Sommerferien 2021-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 87-2020-EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 2
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.worms.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ferienspiele Sommerferien 2021-2024
Durchführung Ferienspiele in den Sommerferien 2021-2024.
Worms
Die Stadtverwaltung Worms schreibt für die Jahre 2021-2024 die Ferienspiele für Kinder in den Sommerferien aus.
Es handelt sich hierbei um ein elternentlastendes Ganztagesangebot.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Nachweis Eintragung Berufsgenossenschaft.
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Stellungnahme Geeignetheit des Trägers gem. Ausschreibungstext;
— Vorlage einer Konzeption gem. Ausschreibungstext;
— Kostenplan;
— formlose Erklärung der Bereitschaft zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung gem. § 77 SGB-VIII.
Auf Verlangen vorzulegen:
— Nachweis Umsatz in den letzten 3 abgeschl. Geschäftsjahren, soweit er mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Stiftstr. 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig. soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Marktplatz 2
Ort: Worms
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]