Nichtoffener hochbaulicher Realisierungswettbewerb „Neubau Katastrophenschutzzentrum Bitburg"

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Rathausplatz 3-4
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bitburg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E62992213
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E62992213
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Nichtoffener hochbaulicher Realisierungswettbewerb „Neubau Katastrophenschutzzentrum Bitburg"

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die bestehende Freiwillige Feuerwehr Bitburg ist derzeit auf einem innenstadtnahen Grundstück in der Mötscher Straße in einem Gebäude aus den 1980er Jahren untergebracht. Da das Gebäude nicht mehr zeitgemäß ist und den Ansprüchen einer modernen Feuerwehr nicht mehr gerecht wird, soll die freiwillige Feuerwehr eine neue Feuerwache an einem geeigneteren Standort erhalten. Um Synergieeffekte zu nutzen soll auf dem gleichen Grundstück Nutzungen des Katastrophenschutzes des Kreises untergebracht werden. In direkter Nachbarschaft wird zukünftig ein Standort des Technischen Hilfswerks entstehen.

Das neue Grundstück liegt in einem Gewerbe- und Industriegebiet im südöstlichen Bitburger Stadtgebiet. Derzeit befindet sich eine ehemalige Halle der „Rinderunion West“ („RUW“) auf dem Gelände. Diese wird zurückgebaut, das freiwerdende Grundstück hat dann eine Gesamtgröße von knapp 24 063 qm, wovon ca. 6 788 qm für den Neubau THW zur Verfügung gestellt werden, sodass für den Neubau des Katastrophenschutzzentrums ca. 17 275 qm zur Verfügung stehen. Hier sollen auch Betriebswohnungen für Mitglieder der Feuerwehr realisiert werden. Der Baustein THW ist nicht Teil des vorliegenden Wettbewerbs, soll jedoch funktional mit bedacht werden. In einem Ideenteil sollen eigenständig realisierbare Betriebswohnungen mitgeplant werden.

Zentrales Thema ist die Funktionalität der Anlage vor allem im Alarmfall. Die gestalterische Ausformulierung des Bauwerks sowie damit verbunden die verkehrstechnische Anbindung soll im Zusammenhang mit dem Neubau entwurfstechnisch gelöst werden.

Das Gesamtbudget für die KG 300-400 beträgt 8,36 Mio. EUR netto.

Das Raumprogramm des Realisierungsteils umfasst ca. 2 500 qm Nutzfläche inkl. Fahrzeughalle; hierin enthalten sind 19 Hallenstellplätze. Im Außenbereich sollen 60 Stellplätze für PKW inkl. Sonderstellplätze nachgewiesen werden, davon müssen 25 als Alarmierungsstellplätze der Feuerwehr vorgesehen werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Hauptort der Ausführung:

54634 Bitburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die bestehende Freiwillige Feuerwehr Bitburg ist derzeit auf einem innenstadtnahen Grundstück in der Mötscher Straße in einem Gebäude aus den 1980er Jahren untergebracht. Da das Gebäude nicht mehr zeitgemäß ist und den Ansprüchen einer modernen Feuerwehr nicht mehr gerecht wird, soll die freiwillige Feuerwehr eine neue Feuerwache an einem geeigneteren Standort erhalten. Um Synergieeffekte zu nutzen soll auf dem gleichen Grundstück Nutzungen des Katastrophenschutzes des Kreises untergebracht werden. In direkter Nachbarschaft wird zukünftig ein Standort des Technischen Hilfswerks entstehen.

Das neue Grundstück liegt in einem Gewerbe- und Industriegebiet im südöstlichen Bitburger Stadtgebiet. Derzeit befindet sich eine ehemalige Halle der „Rinderunion West“ („RUW“) auf dem Gelände. Diese wird zurückgebaut, das freiwerdende Grundstück hat dann eine Gesamtgröße von knapp 24 063 qm, wovon ca. 6 788 qm für den Neubau THW zur Verfügung gestellt werden, sodass für den Neubau des Katastrophenschutzzentrums ca. 17 275 qm zur Verfügung stehen. Hier sollen auch Betriebswohnungen für Mitglieder der Feuerwehr realisiert werden. Der Baustein THW ist nicht Teil des vorliegenden Wettbewerbs, soll jedoch funktional mit bedacht werden. In einem Ideenteil sollen eigenständig realisierbare Betriebswohnungen mitgeplant werden.

Zentrales Thema ist die Funktionalität der Anlage vor allem im Alarmfall. Die gestalterische Ausformulierung des Bauwerks sowie damit verbunden die verkehrstechnische Anbindung soll im Zusammenhang mit dem Neubau entwurfstechnisch gelöst werden.

Das Gesamtbudget für die KG 300-400 beträgt 8,36 Mio. EUR netto.

Das Raumprogramm des Realisierungsteils umfasst ca. 2.500 qm Nutzfläche inkl. Fahrzeughalle; hierin enthalten sind 19 Hallenstellplätze. Im Außenbereich sollen 60 Stellplätze für PKW inkl. Sonderstellplätze nachgewiesen werden, davon müssen 25 als Alarmierungsstellplätze der Feuerwehr vorgesehen werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Wettbewerbsergebnis / Gewichtung: 50 %
Qualitätskriterium - Name: Weiterentwicklung Entwurf / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Projektmanagement / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Bewerberprofil und Personaleinsatz / Gewichtung: 10 %
Kostenkriterium - Name: Honorarangebot / Gewichtung: 5 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 12/10/2020
Ende: 31/05/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 25
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgelagerten nichtoffenen Planungswettbewerb gemäß RPW 2013 durchgeführt. Die Teilnahmeanträge müssen rechtsverbindlich unterschrieben bzw. elektronisch in Textform (§ 126b BGB) mit den Angaben und Erklärungen unter ausschließlicher Verwendung des zur Verfügung gestellten formalisierten Bewerbungsbogens bis zum unter IV.2.2) genannten Schlusstermin bei der Vergabeplattform eingegangen sein.

Die postalische Abgabe von Teilnahmeanträgen in Papierform ist nicht zugelassen. Der Bewerbungsbogen steht an der unter I.3) angegebenen Stelle uneingeschränkt zur Verfügung.

Im Bewerberbogen dokumentieren die Bewerber ihre Eignung im Hinblick auf die Wettbewerbsaufgabe. Der Auslober wählt anhand der Bewerbungsunterlagen geeignete Bewerber zur Teilnahme am Wettbewerb aus. Zulassungskriterien (Mindestanforderungen):

.

— fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung — Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung gemäß §46 (2) VgV (im Bewerberbogen) — Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123+124 GWB vorliegen, bzw. Darlegung geeigneter Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB (im Bewerberbogen) — Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers mit einer der Teilnahmeberechtigung (Architekt) entsprechenden Qualifikation. Eine Mindestzahl von 3 wird gefordert,

— Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation – ggf. aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft -durch aktuellen Nachweis der Berufszulassung — Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU od. eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen od. Kreditversicherer mit einer Deckungssumme je Verischerungsfall von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden u. mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Summen müssen jeweils 2-mal jährlich zur Verfügung stehen. Alternativ Nachweis einer schriftl. Erklärung der Berufshaftpflichtversicherung ohne Vorbehalte u. nicht älter als 2 Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen, vorgelegt werden. Sofern der Versicherungsschutz nicht von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln nachgewiesen wird muss er für die Bewerbergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden,

— Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb mit der Angabe aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in digitaler Textform im Bewerberbogen gem. § 126b BGB — Nachweis eines Referenzprojektes (im Bewerberbogen): Nachweis eines zum Ende der Teilnahmefrist fertiggestellten Refererenzprojektes vergleichbarer Komplexität mitfolgenden Mindestanforderungen: Leistungen Objektplanung gemäß §§33-35 HOAI, Leistungsphasen 1-5 vollständig durch den Bewerber erbracht (Erbringung auch als Projektleiter in einem anderen Büro möglich.In diesem Fall muss eine Bestätigung des Urhebers beigefügt werden. Jedes Referenzprojekt darf nur von EINEM Bewerber eingereicht werden. Sollte ein Projekt mehrfach eingereicht werden so wird es nur als Referenz des ursprünglichen Urhebers anerkannt); Einordnung in Honorarzone III oder höher; Projektfertigstellung/ Inbetriebnahme nach 31.10.2010; Herstellungskosten mindestens 1,5 Mio EUR KG300+400 netto.

Zusätzlich ist zu dem Referenzobjekt ein Referenzblatt in elektronischer Form (DIN A3 Querformat, 1 Seite)einzureichen. Auf dem Referenzblatt ist mind. ein Foto des fertiggestellten Projektes zum Nachweis der Realisierung sowie ergänzende graphische und ggf. kurze stichwortartige Erläuterungen darzustellen.

Alle Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die die Zulassungskriterien erfüllen, werden zum Auswahlverfahren zugelassen. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss der Bewerber. Entsprechend§56 (2) VgV / § 57 (1) VgV werden Bewerbungen, die nicht form- und fristgerecht eingegangen sind, von der Wertung ausgeschlossen.

Erfüllen mehr als 25 Bewerber die Anforderungen wird die Auswahl unter den Bewerbern durch Los unter Rechtsaufsicht getroffen. Danach wird eine geeignete Zahl an möglichen Nachrückern gelost.

Das Auswahlverfahren wird dokumentiert. Alle Bewerber werden über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert.

Den ausgewählten Teilnehmer werden die Unterlagen zur Bearbeitung des Wettbewerbs zugesandt.

Kriterien für die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge:

— städtebauliche Leitidee und konzeptionelle Umsetzung;

— architektonische Qualität;

— Erfüllung der funktionalen Anforderungen;

— Nachhaltigkeit;

— Wirtschaftlichkeit;

— verkehrstechnische Anbindung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Während der Angebotsfrist erfolgt bei allen Vergabeverfahren die gesamte Kommunikation ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Bewerben können sich Architekten.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Auslober wird unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung einen der Preisträger mit weiteren Leistungen beauftragen. Folgende Leistungen sind Bestandteile der Auftragsvergabe auf Grundlage der HOAI 2013 und werden stufenweise beauftragt:

— Gebäudeplanung Realisierungsteil § 34 HOAI, mindestens Lph. 1-5,optional 6-9. Der Auslober geht von Honorarzone III Mindestsatz aus

— ggf. im Falle der Realisierung: Gebäudeplanung Ideenteil § 34 HOAI, mindestens Lph. 1-5,optional 6-9. Der Auslober geht von Honorarzone III Mindestsatz aus

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

Voraussetzung für die stufenweise Beauftragung ist, dass die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Ausloberin für die Umsetzung des Gesamtprojektes erreichbar erscheinen, das Bauvorhaben realisiert wird und einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.

Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit offen, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote an den 1.Preisträger zu vergeben.

Ansonsten wird nach Abschluss des Wettbewerbs gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften auf.

Das Gremium der Verhandlungsgespräche wird gebildet aus Vertretern der Ausloberin. Mindestens ein Fachpreisrichter wird zur Beratung hinzugezogen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:

1. Wettbewerbsergebnis 50 %.

2. Weiterentwicklung Entwurf 20 %.

3. Projektmanagement 15 %.

4. Bewerberprofil und Personaleinsatz 10 %.

5. Honorarangebot 5 % Die detaillierten Unterkriterien werden mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch versandt. Im Rahmen der Angebotsphase wird eine Kostenschätzung gem. DIN 276 KGR 300 + 400 anhand von Massen des Entwurfs und entsprechenden Kostenkennwerten gefordert. Eine separate Honorierung hierfür ist nicht vorgesehen, die Leistung wurde bei der Ermittlung der Preisgelder bereits berücksichtigt.

Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird der/die Teilnehmer/in mit dem wirtschaftlichsten Angebot gem. § 58 VgV beauftragt.

Der Auslober behält sich Änderungen der Auslobung u. deren Anlagen vor, die sich im Wettbewerbsverfahren ergeben, insbes. in Folge der Beantwortung von Fragen im Rückfragekolloquium.

Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Siehe III.1.1)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/11/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 25/11/2020
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Die Wettbewerbssumme ist ermittelt nach §7 Absatz 2 der RPW 2013 auf der Basis HOAI. Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:

Preise.

1. Preis [Betrag gelöscht] EUR.

2. Preis [Betrag gelöscht] EUR.

3. Preis [Betrag gelöscht] EUR.

Anerkennungen.

Für Anerkennungen ist eine Summe von [Betrag gelöscht] EUR vorgesehen.

Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.

Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt,bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt.

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja.

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja.

Namen der ausgewählten Preisrichter:

Joachim Kandels, Bürgermeister der Stadt Bitburg (Sachpreisrichter).

Andreas Menne, stellvertretender Wehrleiter FFW Bitburg (Sachpreisrichter).

Jürgen Weiler, CDU (Sachpreisrichter).

Dr. Joannes Hankes, FBL (Sachpreisrichter).

Patric Nora, FDP (Sachpreisrichter/in).

Bertold Steffes, Leiter Stadtplanungsamt Bitburg (stv. Sachpreisrichter).

David Maas, Wehrführer Löschzug Stadtmitte FFW Bitburg (stv. Sachpreisrichter).

Stephan Garcon, SPD (stv. Sachpreisrichter).

Rainer Bertram, Liste Streit (stv. Sachpreisrichter/in).

Alexander Jutz, Grüne (stv. Sachpreisrichter/in).

Prof. Henning Baurmann, Architekt, Karlsruhe (Fachpreisrichter).

Joachim Zürn, Architekt, Stuttgart / München (Fachpreisrichter).

Prof. Ulrich Hamann, Architekt, Darmstadt / Kaiserslautern (Fachpreisrichter).

Tobias von Pastau, Architekt, Mainz (Fachpreisrichter).

Prof. Zvonko Turkali, Architekt, Frankfurt am Main (Fachpreisrichter).

Torsten Becker, Stadtplaner, Frankfurt am Main (Fachpreisrichter).

Andreas Leckert, Architekt, Frankfurt am Main (stv. Fachpreisrichter, ständig anwesend).

Iris Willems-Bender, Architektin, Trier (stv. Fachpreisrichterin, ständig anwesend).

Kilian Schmitz-Hübsch, Architekt, Bingen (stv. Fachpreisrichter, nicht ständig anwesend).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: siehe VI.4.1)
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB § 160 (3): Der Antrag ist unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: siehe VI.4.1)
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/10/2020

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