Fachlich-technische Beratung im Bereich Breitbandausbau
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Trierer Str. 1
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bitburg-pruem.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachlich-technische Beratung im Bereich Breitbandausbau
Der Eifelkreis Bitburg-Prüm beabsichtigt die Vergabe eines Rahmenvertrages über die fachlich-technische Beratung im Zusammenhang mit dem weiteren Breitbandausbau. Der Eifelkreis benötigt Beratung und Unterstützung bei allen fachlichen und technischen Fragen, die im Zusammenhang mit dem weiterführenden Breitbandausbau im Eifelkreis aufkommen können.
Bitburg
Der Eifelkreis Bitburg-Prüm hat in den vergangenen Jahren bereits vielfältige Bemühungen unternommen, um die Versorgung der Bürger und Bürgerinnen sowie der Unternehmen und sonstigen Institutionen im gesamten Kreisgebiet mit breitbandigem Internet zu verbessern und zu sichern.
Um das angestrebte Ziel eines flächendeckenden Gigabitausbaus im Eifelkreis zu erreichen, sind vielfältige weitere vorbereitenden Planungs- und Beratungsleistungen notwendig. Mit der Fortführung der Breitbandstrategie im Kreisgebiet sollen auch Lösungsansätze zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung 4G und ggf. 5G gefunden und umgesetzt werden.
Der Eifelkreis beabsichtigt, in diesem Zusammenhang fachlich-technische Beratungsleistung in Anspruch zu nehmen. Ziel ist der Abschluss eines Rahmenvertrages, der es dem Auftraggeber zur erfolgreichen Umsetzung des beabsichtigten weiteren Breitband- und Mobilfunkausbaus erlaubt, notwendige fachliche und technische Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen.Die Einzelheiten zur Art der zu erbringenden Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimal um ein Jahr zu verlängern.
Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimal um ein Jahr zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage eines aktuellen Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug, sofern gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, eine Eintragungspflicht besteht.
1. Erklärung über den Jahresumsatz mit fachlicher und technischer Beratung im Bereich Breitbandausbau in den Geschäftsjahren 2017, 2018 und 2019 (jeweils gerundet auf volle [Betrag gelöscht] EUR).
2. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung eines Versicherers mit Deckungssummen in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden je Versicherungsfall, zweifach maximiert im Versicherungsjahr, oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der genannten Mindestdeckungssumme und der genannten Maximierung geschlossen werden wird.
Es ist eine Mindestanforderung, dass der Bieter im Geschäftsjahr 2019 mit fachlicher und technischer Beratung im Bereich Breitbandausbau einen Mindestjahresumsatz i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR erzielt hat.
1. Eigenerklärung zur Anzahl der in den letzen 3 Jahren (2018, 2019, 2020) festangestellten Fachkräfte im Bereich technisch-fachliche Beratung zu Breitbandausbau. Fachkraft ist eine Person, die nachweisbar mindestens über einen Zeitraum von 6 Monaten überwiegend im Bereich der technischen und fachlichen Beratung zum Breitbandausbau tätig war.
2. Eigenerklärung über unternehmensbezogene Referenzen des Bieters über mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbare Leistungen.
Als vergleichbare Leistungen gelten Beratungsleistungen im Bereich technische und fachliche Beratung zu Breitbandausbau, bei denen die Beratungsleistungen nach dem 1.1.2018 erbracht wurden. Die Referenzen müssen in der Summe folgende Leistungen mindestens einmal abdecken:
— Fördermittelberatung kommunaler Institutionen u. a. bezüglich Durchführung von Markterkundungsverfahren und Antragstellung;
— Fördermittelberatung zum Bundesförderprogramm zur NGA-Breitbandversorgung;
— Beratung zum Thema Netzplanung, insbes. zur optimalen Ausgestaltung der Erweiterung der Netzinfrastruktur zu FTTB/FTTH-Netzen;
— Beratung zur Anbindung von Mobilfunkmasten und Prüfung der Notwendigkeit der Ausweitung von Mobilfunk in der Region;
— Technisch-fachliche Betreuung der Ausschreibung des Ausbaus bzw. des Netzbetriebs.
Es ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung für jede Referenz auf eigener Unterlage (jeweils maximal 2 DIN A4-Seiten) einzureichen. Die Darstellung muss jeweils mindestens folgende Angaben enthalten:
— Name und Gegenstand der Referenzleistung;
— Angabe des Auftraggebers unter namentlicher Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse;
— Angabe des Ausführungszeitraums;
— Kurzbeschreibung der vom Bieter erbrachten Leistungen.
— Es ist eine Mindestanforderung, dass in den letzen 3 Jahren (2018, 2019, 2020) durchschnittlich mindestens 3 fest angestellte Fachkräfte (bezogen auf Vollzeitstellen) im Bereich technisch-fachliche Beratung zu Breitbandausbau beim Bieter tätig waren.
— Es ist eine Mindestanforderung, dass mindestens 4 vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform Subreport ELVIS zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potenuiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELVIS einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen „Mustererklärung Mindestentgelt" und „Scientologyschutzerklärung" einzureichen.
D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
E) Das Formblatt Eignung ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziff. I.) abgeben. Unter Ziff. II. – V. werden keine Angaben von Nachunternehmen erwartet. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziff. I.) abgeben. Darüber hinaus sind unter Ziff. II. – V. Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will. Die darüber hinaus von den Nachunternehmen/Drittunternehmen einzureichenden Unterlagen sind in dem Formblatt Angebotsschreiben in den Vergabeunterlagen aufgezählt.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 Abs. 3 GWB. In diesem Zusammenhang sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zudem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.