Juristische Beratung im Bereich Breitbandausbau
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Trierer Str. 1
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bitburg-pruem.de
Abschnitt II: Gegenstand
Juristische Beratung im Bereich Breitbandausbau
Der Eifelkreis Bitburg-Prüm beabsichtigt die Vergabe eines Rahmenvertrages über die juristische Beratung im Zusammenhang mit dem weiteren Breitbandausbau. Der Eifelkreis benötigt Beratung und Unterstützung bei allen Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit dem weiterführenden Breitbandausbau im Eifelkreis aufkommen können. Zu erwarten sind Beratungsthemen insbesondere in den Rechtsgebieten Telekommunikationsrecht, Vergaberecht, Zuwendungs-/Beihilferecht, Vertragsrecht.
Bitburg
Der Eifelkreis Bitburg-Prüm hat in den vergangenen Jahren bereits vielfältige Bemühungen unternommen, um die Versorgung der Bürger und Bürgerinnen sowie der Unternehmen und sonstigen Institutionen im gesamten Kreisgebiet mit breitbandigem Internet zu verbessern und zu sichern.
Um das angestrebte Ziel eines flächendeckenden Gigabitausbaus im Eifelkreis zu erreichen, sind vielfältige weitere vorbereitenden Planungs- und Beratungsleistungen notwendig. Mit der Fortführung der Breitbandstrategie im Kreisgebiet sollen auch Lösungsansätze zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung 4G und ggf. 5G gefunden und umgesetzt werden.
Der Eifelkreis beabsichtigt, in diesem Zusammenhang juristische Beratungsleistung in Anspruch zu nehmen.
Ziel ist der Abschluss eines Rahmenvertrages, der es dem Auftraggeber zur erfolgreichen Umsetzung des beabsichtigten weiteren Breitband- und Mobilfunkausbaus erlaubt, notwendige juristische Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen.
Zu erwarten sind Beratungsthemen insbesondere in den Rechtsgebieten Telekommunikationsrecht, Vergaberecht, Zuwendungs-/Beihilferecht, Vertragsrecht.
Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimal um ein Jahr zu verlängern.
Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimal um ein Jahr zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Erbringung der Dienstleistung ist zugelassenen Rechtsanwälte/-innen i. S. d. § 3 BRAO vorbehalten.
Ein aktueller Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug ist einzureichen, sofern eine Eintragungspflicht des Bieters besteht.
1. Erklärung über den Jahresumsatz mit der juristischen Beratung im Bereich Breitbandausbau in den relevanten Rechtsgebieten Telekommunikationsrecht, Vergaberecht, Zuwendungsrecht/Beihilferecht und Vertragsrecht in den Geschäftsjahren 2017, 2018 und 2019 (jeweils gerundet auf volle [Betrag gelöscht] EUR).
2. Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherungeines eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsfall, zweifach maximiert im Versicherungsjahr, oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der genannten Mindestversicherungssumme und der genannten Maximierung geschlossen werden wird.
Es ist eine Mindestanforderung, dass der Bieter im Jahr 2019 einen Jahresumsatz im Zusammenhang mit Beratung im Bereich Breitbandausbau in den relevanten Rechtsgebieten (Telekommunikationsrecht, Vergaberecht, Zuwendungsrecht/Beihilferecht, Vertragsrecht) i.H.v. mindestens [Betrag gelöscht] EUR erzielt hat.
1. Eigenerklärung zur Anzahl der in den letzen 3 Jahren (2018, 2019, 2020) festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Rechtsanwälte/-innen im Bereich Beratung zu Breitbandausbau in einem oder mehreren der relevanten Rechtsgebiete (Telekommunikationsrecht, Vergaberecht, Zuwendungsrecht/Beihilferecht, Vertragsrecht).
2. Eigenerklärung über Referenzen des Bieters für mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbare Leistungen.
Als vergleichbare Leistungen gelten Rechtsberatungsleistungen im Bereich Beratung zu Breitbandausbau, bei denen die Beratungsleistungen nach dem 1.1.2018 erbracht wurden. Die Referenzen müssen in der Summe alle relevanten Rechtsgebiete (Telekommunikationsrecht, Vergaberecht, Zuwendungsrecht /Beihilferecht, Vertragsrecht) mindestens einmal abdecken. Es ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung für jede Referenz auf eigener Unterlage (jeweils maximal 2 DIN A4-Seiten) einzureichen. Die Darstellung muss jeweils mindestens folgende Angaben enthalten:
— Gegenstand der Referenzleistung;
— Angabe des Auftraggebers;
— Angabe des Ausführungszeitraums;
— Kurzbeschreibung der vom Bieter erbrachten Beratungsleistungen inkl. Angabe der umfassten Rechtsgebiete.
— Es ist eine Mindestanforderung, dass in den letzen 3 Jahren (2018, 2019, 2020) durchschnittlich mindestens 3 festangestellte bzw. kanzleizugehörige Rechtsanwälte/-innen im Bereich Beratung zu Breitbandausbau in einem oder mehreren der relevanten Rechtsgebiete (Telekommunikationsrecht, Vergaberecht, Zuwendungsrecht/Beihilferecht, Vertragsrecht) beim Bieter tätig waren.
— Es ist eine Mindestanforderung, dass mindestens 4 vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden.
Die Erbringung der Dienstleistung ist zugelassenen Rechtsanwälte/-innen i.S.d. § 3 BRAO vorbehalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Der geschätzte Auftragswert erreicht den maßgeblichen EU-Schwellenwert nicht. Daher sind die EU-Vergaberichtlinien, das GWB-Vergaberecht, die Vergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des EU-Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar. Die vorliegende Bekanntmachung im EU Amtsblatt erfolgt freiwillig im Interesse eines breiten Wettbewerbs. Unabhängig von der Unterschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes orientiert sich die vorliegende Ausschreibung an den Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung. Das Verfahren wird als offenes Verfahren in Anlehnung an § 15 VgV durchgeführt. Ein Rechtsanspruch auf die Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften und die Zuständigkeit der Nachprüfungsinstanzen wird hierdurch indes nicht begründet,
B) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform Subreport ELVIS zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potenziellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen,
C) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELVIS einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen,
D) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen „Mustererklärung Mindestentgelt" und „Scientologyschutzerklärung" einzureichen,
E) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt,
F) Das Formblatt Eignung ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziff. I.) abgeben. Unter Ziff. II. – V.
Werden keine Angaben von Nachunternehmen erwartet. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziff. I.) abgeben. Darüber hinaus sind unter Ziff. II.
— V. Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will. Die darüber hinaus von den Nachunternehmen/Drittunternehmen einzureichenden Unterlagen sind in dem Formblatt Angebotsschreiben in den Vergabeunterlagen aufgezählt.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]