Sozialdienstleistungen für Asylbegehrende der Aufnahmeeinrichtungen Hermeskeil, Kusel und Speyer Referenznummer der Bekanntmachung: Z.20-0063
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14-20
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB RHEINLAND-PFALZ
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 261 / 3029-1777
Fax: +49 261 / [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lbm.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sozialdienstleistungen für Asylbegehrende der Aufnahmeeinrichtungen Hermeskeil, Kusel und Speyer
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt im Auftrag der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) des Landes Rheinland-Pfalz eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (dem späteren Auftragnehmer) über die Beschaffung von Sozialdienstleistungen für Asylbegehrende in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA) des Landes Rheinland-Pfalz in Hermeskeil, Kusel und Speyer aus.
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil
Trierer Straße 200
54411 Hermeskeil
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant mit diesem Vergabeverfahren die landesweite Beschaffung von Sozialdienstleistungen für Asylbegehrende in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchzuführen.
Die zu beschaffenden Sozialdienstleistungen umfassen unter anderem die Aufnahme und Unterbringung, die soziale Betreuung und Beratung sowie die medizinische Betreuung und Versorgung der in den Aufnahmeeinrichtungen untergebrachten Asylbegehrenden.
Dieser Rahmenvereinbarung tritt mit dem Zuschlag in Kraft und hat, beginnend mit dem ersten Tag der Leistungserbringung eine Grundvertragslaufzeit von 3 Jahren. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Grundvertragslaufzeit automatisch einmalig um weitere 3 Jahre, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich.
Siehe Abschnitt „Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems“.
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Kusel
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Kusel
Haischbachstraße 100
66869 Kusel
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant mit diesem Vergabeverfahren die landesweite Beschaffung von Sozialdienstleistungen für Asylbegehrende in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchzuführen.
Die zu beschaffenden Sozialdienstleistungen umfassen unter anderem die Aufnahme und Unterbringung, die soziale Betreuung und Beratung sowie die medizinische Betreuung und Versorgung der in den Aufnahmeeinrichtungen untergebrachten Asylbegehrenden.
Dieser Rahmenvereinbarung tritt mit dem Zuschlag in Kraft und hat, beginnend mit dem ersten Tag der Leistungserbringung eine Grundvertragslaufzeit von 3 Jahren. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Grundvertragslaufzeit automatisch einmalig um weitere 3 Jahre, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich.
Siehe Abschnitt „Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems“.
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Speyer
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Speyer
Spaldingerstraße 100
67346 Speyer
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant mit diesem Vergabeverfahren die landesweite Beschaffung von Sozialdienstleistungen für Asylbegehrende in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchzuführen.
Die zu beschaffenden Sozialdienstleistungen umfassen unter anderem die Aufnahme und Unterbringung, die soziale Betreuung und Beratung sowie die medizinische Betreuung und Versorgung der in den Aufnahmeeinrichtungen untergebrachten Asylbegehrenden.
Dieser Rahmenvereinbarung tritt mit dem Zuschlag in Kraft und hat, beginnend mit dem ersten Tag der Leistungserbringung eine Grundvertragslaufzeit von 3 Jahren. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Grundvertragslaufzeit automatisch einmalig um weitere 3 Jahre, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich.
Siehe Abschnitt „Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems“
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter bzw. Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist.
b) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit der Anlage (Eigenerklärung) „Teil A – Eigenerklärungen“ zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch „Teil A – Bietergemeinschaft“ vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen.
d) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) und b) genannten Unterlagen sowie die Anlage „Teil A – Verfügbarkeitserklärung Unterauftragnehmer“ vorzulegen (sämtliche Eigenerklärungen jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage „Teil A – Unterauftragnehmer“ anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Anlage „Teil A – Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung“: Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
b) Anlage „Teil A – Unternehmensdarstellung“ (Eigenerklärung): Es sind zwingend Angaben zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Jahre zu machen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss während der Vertragslaufzeit ununterbrochen über folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall, mindestens 2-fach maximiert, bestehen: [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage „Teil A – Referenzen“ mindestens 1 Referenzprojekt über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren anzugeben.
b) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage „Teil A – Unternehmensdarstellung“ (Eigenerklärung) vorzulegen und folgende Angaben zu machen:
— zur technischen Ausrüstung, den Maßnahmen zur Qualitätssicherung und – falls zutreffend – den Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens;
— zu den Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet;
— zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Beschäftigten und Führungskräfte, auch bezogen auf das betroffene Geschäftsfeld für den Zeitraum der letzten 3 Jahre.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gefordert wird die Benennung von mindestens einem Referenzprojekten über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren.
Die anzugebende Referenz muss sämtliche folgende inhaltliche Mindestanforderungen (kumulativ) erfüllen und gilt nur als vergleichbare Leistung, wenn diese:
1. an einer Landes-, Kommunal- oder Gesundheitseinrichtung für Asylsuchende erbracht wurde,
2. mindestens über eine Zeitdauer von 12 Monaten bestanden hat oder seit mindestens 12 Monaten ungekündigt besteht,
3. soziale Dienste im Sinne des auszuführenden Betreuungsprojektes „Soziale Betreuung und Beratung“ beinhaltet und einen in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweist,
4. die medizinische Betreuung von Asylsuchenden in einer Krankenstation oder Erste-Hilfe-Station oder ähnliches beinhaltet,
5. mindestens mit der Hälfte an Gesamt-Vollzeiteinheiten (VZE) zur geforderten Personalgestellung des anzubietenden Loses erbracht wurde.
Teile der zu erbringenden Leistungen erfordern eine Approbation gemäß der Bundesärzteordnung (BÄO). Die Einzelheiten sind den elektronisch bereit gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage „Teil A – Tariftreueerklärung“ vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz – LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z. B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß § 65 Abs. 2 VgV darf bei sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung maximal sechs Jahre betragen. Bei der Vergabe der Sozialdienstleistungen liegt dieser Sonderfall vor.
Koblenz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u. a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und – ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
— Textform („einfache“ elektronische Signatur);
— Fortgeschrittene elektronische Signatur;
— Qualifizierte elektronische Signatur.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage „Teil A – Liste beizufügender Unterlagen“.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YY0B
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.add.rlp.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.add.rlp.de