Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Druckdienstleistungen für die Stiftung Lesen Referenznummer der Bekanntmachung: 140

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Römerwall 40
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55131
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stiftunglesen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLNDXQ1/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLNDXQ1
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Stiftung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Druckdienstleistungen für die Stiftung Lesen

Referenznummer der Bekanntmachung: 140
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
22000000 Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Druckdienstleistungen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stiftung Lesen

Römerwall 40

55131 Mainz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Datenübernahme, die Druckformerstellung, den Druck, die Verarbeitung und die Lieferung von Printprodukten.

Beschreibung der Leistungen:

Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass die in der Anlage Produkt- und Preisliste aufgeführten Printprodukte produziert werden können.

Druckvorlage:

Die Stiftung Lesen liefert dem Auftragnehmer belichtungsfähige Daten, i. d. R. auf elektronischem Weg. Die Daten sind vom Auftragnehmer standardmäßig zu prüfen.

Druckfreigabe:

Der Auftragnehmer übermittelt der Stiftung Lesen innerhalb von 2 Tagen nach Eingang der Daten einen farbverbindlichen Proof. Die Freigabe des Proofs bzw. Korrekturangaben erfolgen von der Auftraggeberin zeitnah per E-Mail. Korrekturarbeiten sind ebenfalls innerhalb von maximal 2 Tagen auszuführen und der Auftraggeberin als Proof zuzuleiten. I. d. R. ist eine digitale Freigabedatei ausreichend. Sofern ein Hart-Proof erforderlich ist, teilt die Auftraggeberin dies dem Auftragnehmer bei Auftragserteilung mit. Entstehende Mehrkosten werden in einem zusätzlichen Angebot veranschlagt und von der Auftraggeberin getragen.

Einmalige kleinere Korrekturen sind im Angebotspreis enthalten und werden nicht gesondert berechnet.

Produktion:

Eine nachhaltige Produktion von Druckerzeugnisse wird angestrebt, wie zum Bespiel die Verwendung von vorrangig chlorfrei gebleichtem und umweltfreundlichen Papieren. Es kann vorkommen, dass Projektpartner, wie öffentliche Institutionen, die Produktion auf FSC-zertifizierten (oder vergleichbaren) Materialien verlangen. Somit ist eine FSC-Zertifizierung oder das Blaue-Engel-Gütesiegel des Anbieters Voraussetzung zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Auftragnehmer können die Auftragnehmerin zu umweltfreundlichen Alternativen beraten und diese anbieten.

Lieferung:

Zu jedem Auftrag hat der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung mit der konkreten Terminplanung an die Auftraggeberin per E-Mail zu übermitteln.

Damit die Auftraggeberin Planungssicherheit hat, wird die maximale Lieferzeit bis zum Eintreffen der beauftragten Printprodukte bei der Auftraggeberin dem Auftragnehmer vorgeschrieben.

Folgende Lieferzeiten gelten ab Druckfreigabe als vereinbart:

Broschüren: maximal 10 Arbeitstage

Plakate: maximal 6 Arbeitstage

Folder/Flyer: maximal 6 Arbeitstage

Briefbogen: maximal 5 Arbeitstage

Verschiedene Printprodukte: maximal 10 Arbeitstage

Unverhältnismäßige Mehrlieferungen sind zu vermeiden.

Die Lieferungen erfolgen frei Haus Mainz und Umgebung (Mainz + 50 km Luftlinie). Sofern es sich um eine externe Lieferadresse handelt, erhält die Stiftung Lesen 10 Musterexemplare. Diese sind zusätzlich zur Auflage einzuplanen. Bei großen Mengen erfolgt der Versand auf Euro-Tauschpaletten. Die Anlieferung ist vom Auftragnehmer bei der Auftraggeberin oder der angegebenen externen Lieferanschrift (externen Partner) zu avisieren. Dabei sind die jeweiligen Lieferbedingungen der externen Partner zu beachten. Lieferungen an die Hausadresse der Stiftung Lesen können nicht als Palettenversand erfolgen.

Die Liefertermine liegen im Zeitraum 1.1.2021 bis 31.12.2022. Verlängert die Auftraggeberin die Rahmenvereinbarung (siehe IV.), erstrecken sich die Liefertermine bis zum 31.12.2024.

Sollte der Auftragnehmer Lieferfristen nicht halten können, ist dies unverzüglich der Auftraggeberin anzuzeigen. Bei auflagen- oder volumenintensiven Projekten erfolgt eine frühzeitige Projektplanung seitens der Auftraggeberin und wird mit einer angemessenen Vorlaufzeit dem Auftragnehmer angekündigt. Teillieferungen sollten grundsätzlich vermieden werden, sind jedoch bei auflagenintensiven Produktionen nach Rücksprache möglich.

Projektansprechpartner: Der Auftragnehmer benennt einen verantwortlichen Projektansprechpartner.

Angebotspreis: Die Leistungen werden gemäß der in der Produkt- und Preisliste (140 04 RV Print 2021 — Produkt- und Preisliste) aufgeführten Preisen angeboten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertragszeitraum beginnt am 1.1.2021 und endet am 31.12.2022. Darüber hinaus hat die Auftraggeberin die Option, den Rahmenvertrag um zwei weitere Jahre (24 Monate) zu verlängern. Diese Option muss bis spätestens 30.9.2022 ausgeübt werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Der Bieter reicht einen aktuellen Handelsregisterauszug oder Kopie desselben ein.

Der Bieter gibt an, bei welchem Versicherungsunternehmen und mit welcher Deckungssumme in Euro eine Berufshaftpflicht- / Betriebshaftpflichtversicherung besteht.

2. Der Bieter erklärt sich bereit, den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mehr als 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie mehr als 1 Mio. EUR für Vermögensschäden auf Nachfrage des Auftraggebers sofort, ansonsten spätestens bei Vertragsbeginn vorzulegen.

3. Der Bieter reicht einen Nachweis über die DIN ISO Zertifizierung 9001 oder vergleichbare EN ISO-Zertifizierung des Bieters ein.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Der Bieter füllt das Formular: „Bietererklärung 1: Eignungsangaben“ aus, das von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt wird.

2. Erklärung zur Bankauskunft:

Der Bieter erklärt, dass er auf Verlangen der Auftraggeberin eine schriftliche Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung / Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein) vorlegt.

3. Erklärung zum Umsatz des Unternehmens:

Der Bieter gibt jeweils den Gesamtumsatz (netto) der letzten 3 Geschäftsjahre sowie den mittleren Umsatz in Euro an.

4. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft auf die Ressourcen eines Dritten/ Unterauftragnehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/ Unterauftragnehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser / diese bereit ist / sind, Leistungen für den Bieter / die Bietergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung). Hierfür stellt die Kontaktstelle eine entsprechende „Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer“ (Bietererklärung 3) zur Verfügung, die von den Bietern / Bietergemeinschaften möglichst genutzt werden soll.

Die Auftraggeberin behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Der Bieter reicht eine Unternehmensdarstellung auf maximal 5 DIN-A4-Seiten ein.

2. Der Bieter füllt das mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellte Formblatt „Bietererklärung 1: Eignungsangaben“ vollständig aus und gibt darin die geforderten je 3 Referenzprojekte an.

3. DIN EN ISO Zertifizierung 9001, vergleichbare Zertifizierung des Bieters bzw. ein Nachweis, dass die DIN ISO Zertifizierung bis zum Vertragsbeginn vorliegt oder Qualitätssicherungskonzept.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

— FSC-Zertifizierung oder das Blaue-Engel-Gütesiegel,

— Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass die in der Anlage Produkt- und Preisliste aufgeführten Printprodukte produziert werden können.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/11/2020
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 18/12/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12/11/2020
Ortszeit: 10:00
Ort:

Stiftung Lesen, Römerwall 40, 55131 Mainz

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Es findet keine öffentliche Submission statt.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

Voraussichtlich Oktober 2024

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YLNDXQ1

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die zuständige Vergabekammer zu richten.

1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden;

2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;

3) Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;

4) Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen;

5) Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/10/2020

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