Auftragsvergabe — Externer Datenschutzbeauftragter der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz. Referenznummer der Bekanntmachung: LAG EU 3/20

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Moltkestraße 19
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54292
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: www.dtvp.de

I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe — Externer Datenschutzbeauftragter der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz.

Referenznummer der Bekanntmachung: LAG EU 3/20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter für die Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz und die zugehörigen Pflegestützpunkte.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72510000 Mit der Datenverarbeitung verbundene Verwaltungsdienste
79140000 Rechtsberatung und -auskunft
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte Rheinland-Pfalz c/o Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Moltkestraße 19

54292 Trier

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In Rheinland-Pfalz gibt es 135 Pflegestützpunkte. Diese werden mit 0,5 Mitarbeiterkapazitäten durch die Kranken- und Pflegekassen besetzt und mit 1,0 Mitarbeiterkapazitäten von den Trägern der Fachkräfte der Beratung und Koordinierung. Bei den Pflegestützpunkten handelt es sich um ein kostenloses Beratungsangebot, welches sich an behinderte, ältere und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige wendet. Die Mitarbeiter/innen in den Pflegestützpunkten dokumentieren ihre Arbeit gegliedert nach Information, Beratung, Pflegeberatung, Fallmanagement, Netzwerkarbeit und Öffentlichkeitsarbeit in einem landesweit einheitlichen Dokumentationssystem. Dieses wird derzeit eingerichtet und von einem externen IT-Dienstleister betrieben.

Träger der Pflegestützpunkte sind nach § 7 c Absatz 2 Satz 5 SGB XI die beteiligten Kosten- und Leistungsträger. Dies sind die gesetzlichen Pflege- und Krankenkassen sowie das Land Rheinland-Pfalz und die Kommunen. Zur Sicherstellung einer landesweit einheitlichen Verfahrensweise haben die Kranken- und Pflegekassen, das Land Rheinland-Pfalz sowie die kommunalen Spitzenverbände die Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte gegründet. Eine Geschäftsführung vertritt die Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte nach außen und stellt die Umsetzung ihrer Beschlüsse sicher. Alle Träger der Pflegestützpunkte verfügen über einen eigenen Datenschützer. Außerdem wird der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz als Kontrollinstanz tätig.

Da die Mitarbeiter/innen der Pflegestützpunkte sowie der externe Dienstleister des Dokumentationssystems Zugang zu hochsensiblen personenbezogenen Daten haben und auf Grund der strengen Regelungen der Datenschutzgrundverordnung und der einschlägigen Datenschutzregelungen der Sozialgesetzbücher, möchte die Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte zusätzlich auf die Dienste eines externen Datenschutzbeauftragten für die Landesarbeitsgemeinschaft zurückgreifen.

Zu den Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten gehören u. a.:

— Beratung, Schulung, Betreuung und Unterstützung der MitarbeiterInnen in den Pflegestützpunkten sowie bei Bedarf die Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte in Fragen des Datenschutzes,

— Auskunfts- und Registeraufgaben,

— Prüfung und Überwachung der Datenverarbeitung,

— Erstellung, Überarbeitung und Pflege aller erforderlichen Dokumente.

Details zu den Aufgaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage ANG 1).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Leistung / Gewichtung: 50
Kostenkriterium - Name: Preis der angebotenen Leistung / Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: LAG EU 3/20
Bezeichnung des Auftrags:

Externer Datenschutzbeauftragter für die Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
04/09/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Am Mittelhafen 14
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0UDJQS

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse: http://mwvlp.rlp.de

VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).

Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bewerber/Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.

Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europaäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/10/2020

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