Auftragsvergabe — Externer Datenschutzbeauftragter der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz. Referenznummer der Bekanntmachung: LAG EU 3/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Moltkestraße 19
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54292
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auftragsvergabe — Externer Datenschutzbeauftragter der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz.
Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter für die Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz und die zugehörigen Pflegestützpunkte.
Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte Rheinland-Pfalz c/o Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Moltkestraße 19
54292 Trier
In Rheinland-Pfalz gibt es 135 Pflegestützpunkte. Diese werden mit 0,5 Mitarbeiterkapazitäten durch die Kranken- und Pflegekassen besetzt und mit 1,0 Mitarbeiterkapazitäten von den Trägern der Fachkräfte der Beratung und Koordinierung. Bei den Pflegestützpunkten handelt es sich um ein kostenloses Beratungsangebot, welches sich an behinderte, ältere und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige wendet. Die Mitarbeiter/innen in den Pflegestützpunkten dokumentieren ihre Arbeit gegliedert nach Information, Beratung, Pflegeberatung, Fallmanagement, Netzwerkarbeit und Öffentlichkeitsarbeit in einem landesweit einheitlichen Dokumentationssystem. Dieses wird derzeit eingerichtet und von einem externen IT-Dienstleister betrieben.
Träger der Pflegestützpunkte sind nach § 7 c Absatz 2 Satz 5 SGB XI die beteiligten Kosten- und Leistungsträger. Dies sind die gesetzlichen Pflege- und Krankenkassen sowie das Land Rheinland-Pfalz und die Kommunen. Zur Sicherstellung einer landesweit einheitlichen Verfahrensweise haben die Kranken- und Pflegekassen, das Land Rheinland-Pfalz sowie die kommunalen Spitzenverbände die Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte gegründet. Eine Geschäftsführung vertritt die Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte nach außen und stellt die Umsetzung ihrer Beschlüsse sicher. Alle Träger der Pflegestützpunkte verfügen über einen eigenen Datenschützer. Außerdem wird der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz als Kontrollinstanz tätig.
Da die Mitarbeiter/innen der Pflegestützpunkte sowie der externe Dienstleister des Dokumentationssystems Zugang zu hochsensiblen personenbezogenen Daten haben und auf Grund der strengen Regelungen der Datenschutzgrundverordnung und der einschlägigen Datenschutzregelungen der Sozialgesetzbücher, möchte die Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte zusätzlich auf die Dienste eines externen Datenschutzbeauftragten für die Landesarbeitsgemeinschaft zurückgreifen.
Zu den Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten gehören u. a.:
— Beratung, Schulung, Betreuung und Unterstützung der MitarbeiterInnen in den Pflegestützpunkten sowie bei Bedarf die Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte in Fragen des Datenschutzes,
— Auskunfts- und Registeraufgaben,
— Prüfung und Überwachung der Datenverarbeitung,
— Erstellung, Überarbeitung und Pflege aller erforderlichen Dokumente.
Details zu den Aufgaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage ANG 1).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Externer Datenschutzbeauftragter für die Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Am Mittelhafen 14
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0UDJQS
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://mwvlp.rlp.de
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bewerber/Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europaäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.