Transport von unbegleiteten Reisgepäck im Haus zu Haus Verkehr weltweit Referenznummer der Bekanntmachung: Q/E3FL/R1839

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/

I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=352996
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.evergabe-online.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Transport von unbegleiteten Reisgepäck im Haus zu Haus Verkehr weltweit

Referenznummer der Bekanntmachung: Q/E3FL/R1839
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60440000 Dienstleistungen unter Einsatz von Luftfahrzeugen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Transport von unbegleiteten Reisgepäck auf dem kombinierten Luft- und Straßentransportweg anlässlich von Kommandierungen, Abordnungen und Versetzungen von Angehörigen der Bundeswehr sowie bei Hilfs- und Katastropheneinsätzen und Übungen der Bundeswehr im Haus zu Haus Verkehr weltweit.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60400000 Luftverkehr
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Hauptort der Ausführung:

Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Während der maximal möglichen Vertragslaufzeit erfolgen maximal 4 800 Abrufe.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Ende: 31/12/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber kann den Vertrag durch Ausübung von maximal 3 Optionen um jeweils ein Jahr verlängern.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es können seitens des Auftraggebers maximal 3 Verlängerungsoptionen gezogen werden.

II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bewerber muss einen aktuellen Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug vorlegen, der nicht älter als ein Jahr ist.

Die nachstehenden Nachweise der Eignungsanforderungen I.1, I.2 und I.3 sind von jedem Bewerber und jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Zusätzlich haben gemeinsame Bewerber (Bewerbergemeinschaft) den Nachweis für die Eignungsanforderung I. 4 zu erbringen.

Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlich-finanziellen bzw. technisch-beruflichen Leistungsfähigkeit im zugelassenen Rahmen auf Ressourcen von Unterauftragnehmern zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise für die Eignungsanforderungen I.1, I.2, I.3 ebenfalls in Bezug auf die Unterauftragnehmer vorzulegen.

Wird bei einem Bewerber bzw. einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Zuverlässigkeit hinsichtlich der persönlichen Lage nicht festgestellt, wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft insgesamt von der weiteren Bewertung ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn die Zuverlässigkeit hinsichtlich der persönlichen Lage für einen Nachunternehmer nicht festgestellt wird und der Nachweis seiner Ressourcen für den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft erforderlich wären, um die wirtschaftlich-finanziellen bzw. die technisch-beruflichen Eignungsanforderungen vollständig nachzuweisen.

I.1. Zuverlässigkeitsanforderungen gemäß § 42 VgV

Das beigefügte Formblatt B-V34/9.2017 muss vom Bieter/allen Mitgliedern der BG unterschrieben sein und dem Antrag beigefügt werden.

I.2. Bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft (BG)

Im Falle einer BG haben gemeinsame Bieter einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der die BG gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt.

Eine von allen Bietern der BG unterschriebene formlose Vollmachterklärung für den bevollmächtigten Vertreter muss beigefügt werden. Ersatzweise ist eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter beizufügen. Das Formular B-V047 muss ausgefüllt und unterschrieben und dem Angebot beigefügt werden.

I.3. Bereitschaftserklärung Unterauftragnehmer (UAN)

Für den Fall, dass UAN eingesetzt werden, wird zugesichert, dass diese die Forderungen gemäß der Anlage Eigenerklärungen (Anlage 12) erfüllen. Die entsprechende Eigenerklärung (Anlage 12) ist beigefügt. Eine Liste der UAN sowie entsprechende weitere Erklärungen sind beigefügt.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die nachstehenden Nachweise der Eignungsanforderungen Ziff. II.1 und II.2 sind von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft (BG) vorzulegen.

Ein Verweis auf frühere Angebote ist nicht zugelassen. Ausländischen Bietern bzw. Bietergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Ein Nachweis der Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot vorzulegen.

Wird bei einem Bieter oder einer Bietergemeinschaft die wirtschaftlich-finanzielle Leistungsfähigkeit nicht festgestellt, wird das Angebot des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft insgesamt von der Bewertung ausgeschlossen.

II.1. Eigenerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)

Hinsichtlich der nachfolgenden Erklärungen sind die Umsätze aller Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. aller Unternehmen zu addieren. Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat die Eignung betreffend der gegenständlichen Anforderung nachgewiesen, wenn ein mittlerer Jahresgesamtumsatz i. H. v. mindestens [Betrag gelöscht] EUR vorliegt. Der Umsatz für entsprechende Transportdienstleistungen ist zusätzlich anzugeben.

Der Umsatz des anbietenden Unternehmens/ der anbietenden Bietergemeinschaft muss tabellarisch für die letzten 3 Geschäftsjahre angegeben werden (2017,2018,2019). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Angaben zu machen. Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf Unterauftragnehmer verweisen will, sind die geforderten Angaben auch von den Unterauftragnehmern zu machen.

Soweit ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Eignungsanforderung auf einen Unterauftragnehmer verweisen will, sind die Umsätze aller Unternehmen ebenfalls zu addieren. Der Nachweis gem. II.1 ist dann ebenfalls für den Unterauftragnehmer vorzulegen.

Der Bewerber/die BG muss erklären, dass ein mittlerer Jahresgesamtumsatz i. H. v. mindestens [Betrag gelöscht] EUR vorliegt.

II.2. Berufshaftpflichtversicherung

Das anbietende Unternehmen/die BG muss erklären, dass eine branchenübliche Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckung i. H. v. mindestens 3 Mio. EUR/Jahr für Vermögens-, Sach- und Personenschäden abgeschlossen wurde.

Die Versicherungsurkunde (in amtlich beglaubigter Kopie) bzw. einer originalen, unterschriebenen Bestätigung des Versicherungsträgers über deren Bestehen ist dem Angebot beizufügen. Akzeptiert wird auch die schriftliche Zusage des Versicherungsträgers, im Falle einer Beauftragung seines Kunden (vorliegend Bieter), die Deckungssumme spätestens zum Zeitpunkt des Zuganges der Mitteilung über die beabsichtigte Zuschlagserteilung zu erhöhen, um die geforderte Mindestdeckung sicherzustellen. Ein anschließender Nachweis ist innerhalb einer Woche im Original der vertragschließenden Stelle BAAINBw-E3.6 vorzulegen.

Darüber hinaus muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamt vorgelegt werden, die im Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein darf. Des Weiteren ist ein Bonitätsnachweis der Bank dem Angebot beizufügen, im Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein darf (Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die Nachweise für die nachfolgenden Eignungsanforderungen sind von jedem Bieter bzw. von jeder Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zur Erfüllung der nachfolgenden Kriterien auf Mitarbeiterqualifikationen bzw. Referenzerfahrungen von Unterauftragnehmern verweisen will, sind die Nachweise bzw. Erklärungen auch für den Unterauftragnehmer vorzulegen.

Wird bei einem Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nicht festgestellt, das Angebot des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft insgesamt von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.

III.1. Referenzen

Der Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft hat gemäß der beigefügten Referenzliste mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, das störungsfrei durchgehalten wurde, nachzuweisen. Die entsprechenden Verträge dürfen nicht vor 2017 beendet gewesen sein.

III.2. Nachweis Zertifizierung DIN ISO 9001 oder eines vergleichbaren europäischen Güteprüfsystems

Der Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft muss erklären, dass eine Zertifizierung nach DIN ISO 9001 oder eines vergleichbaren europäischen Güteprüfsystems vorliegt bzw. dass das Zertifikat innerhalb einer Woche nach Zugang des Schreibens über die beabsichtigte Zuschlagserteilung der vertragschließenden Stelle BAAINBW-E3.6 vorliegen wird.

III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/10/2020
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 28/10/2020
Ortszeit: 13:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).

Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

§ 135 Unwirksamkeit

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/09/2020

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