Audiometer Referenznummer der Bekanntmachung: Q U2EC LC015 GA612
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Audiometer
Los 1: Festbeauftragung: Herstellung und Lieferung von 172 SE Audiometer Truppenarzt mit Transport- und Lagerungsbehälter nebst Peripherieleistungen gem. Leistungsbeschreibung LB2020G002 vom 1.4.2020.
Optional: Herstellung und Lieferung von weiteren bis zu 200 SE Audiometer Truppenarzt in Transport und Lagerungsbehältern.
Los 2: Festbeauftragung: Herstellung und Lieferung von 46 SE Audiometer Betriebsarzt mit Transport- und Lagerungsbehältern nebst Peripherieleistungen gem. Leistungsbeschreibung LB2020G009 vom 1.4.2020.
Optional: Herstellung und Lieferung von weiteren bis zu 25 SE Audiometer Betriebsarzt in Transport und Lagerungsbehältern.
Los 1
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften.
Los 1: Festbeauftragung: Herstellung und Lieferung von 172 SE Audiometer Truppenarzt mit Transport- und Lagerungsbehälter nebst Peripherieleistungen gem. Leistungsbeschreibung LB2020G002 vom 1.4.2020.
Optional: Herstellung und Lieferung von weiteren bis zu 200 SE Audiometer Truppenarzt in Transport und Lagerungsbehältern.
Optional: Herstellung und Lieferung von weiteren bis zu 200 SE Audiometer Truppenarzt in Transport und Lagerungsbehältern.
Los 2
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Los 2: Festbeauftragung: Herstellung und Lieferung von 46 SE Audiometer Betriebsarzt mit Transport- und Lagerungsbehältern nebst Peripherieleistungen gem. Leistungsbeschreibung LB2020G009 vom 1.4.2020.
Optional: Herstellung und Lieferung von weiteren bis zu 25 SE Audiometer Betriebsarzt in Transport und Lagerungsbehältern.
Optional: Herstellung und Lieferung von weiteren bis zu 25 SE Audiometer Betriebsarzt in Transport und Lagerungsbehältern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1
Postanschrift: Dernauer Straße 12
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 HAMBURG
Postleitzahl: 22047
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2
Postanschrift: Dernauer Straße 12
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 HAMBURG
Postleitzahl: 22047
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit