Grünflächenunterhalt an den Anlagen des EWL im Stadtgebiet Landau – Pflege und Unterhalt der Grünflächen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Georg-Friedrich-Dentzel-Straße 1
Ort: Landau in der Pfalz
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grünflächenunterhalt an den Anlagen des EWL im Stadtgebiet Landau – Pflege und Unterhalt der Grünflächen
Grünflächenunterhalt an den Anlagen des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes Landau im Stadtgebiet Landau-Pflege und Unterhalt der Grünflächen.
Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau AöR (EWL) schreibt aus:
Pflegearbeiten von Regenrückhaltebecken, Kläranlagen, Kanaltrassen, Deponien im Raum Landau; (1 Objekt liegt auf dem Taubensuhl).
Anzahl der Objekte: 26 Stück, Flächengröße von 800 m2 bis 43 000 m2.
Die Arbeiten umfassen:
— Mulch arbeiten insgesamt ca. 56 500 m2;
— Schilfbestände mähen, nasser Untergrund: ca. 30 000 m2;
— Grünland mähen: ca. 82 600 m2;
— Heckenschnitt ca. 5 000 m2.
Die Arbeiten werden für die Dauer von 3 Jahren vergeben mit der Option auf Verlängerung um ein Jahr.
Zu Punkt II 2.7) Die Option ist von beiden Seiten kündbar. Die Verlängerung jedoch nur duruch den AG möglich.
Zu Punkt II 2.5) Zuschlagskriterien:
Die Gewichtung der Zuschlagskriterien erfolgt folgendermaßen:
— Preis 80 %;
— Allgemeine Angaben zum Betrieb (Ausstattung mit entsprechenden Maschinen gem. Maschinenliste) 20 %.
Die Mindestanforderungen gem. Maschinenliste sind folgende:
— Schlepper (mind. 80 PS) mit Mulchgerät;
— Schlepper (mind. 80 PS) mit Trommelmähgerät;
— Einachsbalkenmäher mit Mähbalken.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bekanntmachung wurde versehentlich zweimal angestoßen und veröffentlicht.
Die aktuelle Auftragsbekanntmachung ist veröffentlicht unter der Nummer: 2020/S177- 426593.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 III des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Postanschrift: Waffenstraße 5
Ort: Landau
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland