Sanierung Schulhallenbad Puderbach – TGA

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Hauptstr. 13
Ort: Puderbach
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 56305
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2684 / 858-0

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: http://www.puderbach.de

I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E84288524
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sanierung Schulhallenbad Puderbach – TGA

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI zur Sanierung des Schulhallenbads in der Verbandsgemeinde Puderbach.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Hauptort der Ausführung:

Puderbach

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes TGA gemäß §§ 53 ff. HOAI zur Sanierung des Schulhallenbads Puderbach auf dem Grundstück Schulstraße 27, 56305 Puderbach bzw. Gemarkung Puderbach, Flur 5, Flurstück 127/14.

Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:

A. Raumprogramm Das Raumprogramm ergibt sich aus der bestehenden Kubatur des Gebäudes. Die 2017 erstellte Sanierungsplanung sieht kleinere Verbesserungen der Raumanordnungen vor. Insgesamt sind alle aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zur Errichtung und zum Betrieb eines Schulhallenbads zu beachten und in der Planung zu berücksichtigen. Die Anzahl der Toiletten ist beispielsweise nicht mehr zulässig und daher ist ein Umbau, verbunden mit weiteren internen Anpassungen, in der Planung unumgänglich. Details zum Raumprogramm sind dem Bestandplan sowie dem Entwurfsplan EG der Planung der monte-mare Gruppe aus dem Jahr 2017 zu entnehmen. Verbesserungen dieser Planung die zur Reduzierung von Kosten führen sind vordringlich zu prüfen.

B. Technische Aspekte:

Das Schulhallenbad wurde 2004 umfassend saniert. Infolge dieser Sanierung sind Feuchtigkeitsschäden an diversen Stellen des Gebäudes aufgetreten, die zur Schließung im Jahr 2011 geführt haben. Der Prozess konnte 2020 mit einem Vergleich beendet werden, um nun die Sanierung des Schulhallenbads umzusetzen. Im Zuge der Beweisaufnahme im Prozess wurden massive Schäden im Bereich des Pult- und Flachdaches festgestellt. Weiterhin sind alle Bauteile mit bauphysikalischem Belang zu überplanen, da nicht gesichert festgestellt werden konnte, dass alle Bauteile den bauphysikalischen Ansprüchen Genüge tragen. Bei der Planung wird die bauphysikalische Betrachtung folglich den wichtigsten Aspekt darstellen. Die Gebäudeplanung hat im engen Austausch mit dem Bauphysiker zu erfolgen. Als Orientierung dient auch hier das Sanierungskonzept der monte-mare-Gruppe, dass in Leistungsphase 1-3 weiter verfolgt werden kann.

Das Konzept der monte-mare-Gruppe geht vom Rückbau aller innenliegenden Dämmung zur Verlagerung auf die Außenseite aus. Dabei sollen allerdings alle Flachdächer erhalten und das Pultdach neu aufgesetzt bzw. neu konzipiert werden. Die Aktualisierung der Planung soll jedoch die Vermeidung aller Flachdächer zum Ziel haben und möglichst keine Dachdurchdringungen vorsehen. In Bezug auf die TGA-Planung sind hier ebenfalls alle Dachdurchführungen kritisch zu hinterfragen und Wanddurchführungen zu prüfen.

Der Eingriff in die vorhandene Bausubstanz ist aufgrund der zu erwartenden Sanierungskosten möglichst gering zu halten. Kostenintensivere Anpassungen sind nur geboten, wenn sie der Haltbarkeit des Gebäudes bzw. geringerem Unterhaltungsaufwand dienlich sind. In wie weit die Anlagen der TGA, insbesondere die Lüftungsanlage und die Schwimmbadtechnik zu reinigen und weiter zu betreiben sind, ist mithilfe der jeweiligen Hersteller und Fachfirmen zu prüfen. Anpassungen und Erneuerungen der Bauteile können die wirtschaftlich sinnvollere Variante darstellen, was ebenfalls zu prüfen ist.

Bei den Wasser- und Heizungsleitungen ist davon auszugehen, dass diese weiterhin verwendet werden können. Die Beheizung erfolgt über ein BHKW im Gebäude der benachbarten Realschule und auch dieses System sollte weiterhin nutzbar sein. In wie weit eine Ertüchtigung bzw. Erneuerung der Elektroanlage, insbesondere der für die Sanierung zurückzubauenden Elemente an den Decken, sinnvoll und wirtschaftlich darstellbar erscheint, stellt neben der Lüftungsanlage eine der Hauptaufgaben der TGA-Planung dar. Hierzu gehören auch die Kassenanlagen, die Gebäudeautomation sowie die Wasseraufbereitung.

Insgesamt handelt es sich um einen Zweckbau, der dem zweckentsprechenden Dienst dringend wieder zur Verfügung gestellt werden muss. Daher sind bei dem technischen Aspekt der Planung die Zweckdienlichkeit sowie die einfache Unterhaltung des Gebäudes vordringlich zu beachten.

An dieser Stelle sei erwähnt, dass die Planung der monte-mare-Gruppe im Bereich der Objektplanung mit kleinen Verbesserungen grundsätzlich zur Umsetzung geführt werden könnte. Im Bereich der TGA gibt es jedoch einige Daten, die zunächst erhoben werden müssen, bevor die Planung konkreter werden kann. Dennoch sind kreative Ansätze zu den genannten Punkten zu suchen und die gesamte bisherige Planung ist vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit zu hinterfragen.

Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Objektpla-nung Gebäude (§ 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu §§ 55 Abs. 3, 55 Abs. 4 HOAI) zuzuordnen sind.

Dabei sind wesentliche Teile der Leistungsphase 1, 2 und 3 bereits erfüllt.

Die Vergabestelle bewertet die erbrachten Leistungen und honoriert die ausstehenden Leistungsbestandteile wie folgt:

— Leistungsphase 1: erbracht 1 %; noch ausstehend 1 %;

— Leistungsphase 2: erbracht 5 %; noch ausstehend 2 %;

— Leistungsphase 3: erbracht 1 %; noch ausstehend 16 %.

Die Ergebnisse der Planung werden allen Bietern zur Verfügung gestellt.

Daneben können Bieter als Nebenangebote eine neue Konzeptionierung vorschlagen und alle Bestandteile in den Leistungsphasen 1 bis 9 anbieten.

Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.

Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.3.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i. S. v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Architektenleistungen der Objektplanung. Die Leistungen der Bauphysik werden freihändig entsprechend dem Vorschlag des Objektplaners vergeben.

Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:

— die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 müssen 5 Monate nach Auftragsvergabe vollständig erbracht werden;

— mit der Ausführung zur Sanierung erforderlichen Bauleistungen ist spätestens im 5 Monat nach Abschluss der Leistungsphase 4 zu beginnen (Baubeginn);

— die zur Sanierung erforderlichen Bauleistungen sind spätestens 1 Jahr nach Baubeginn fertigzustellen (Bauende).

Die sanierten Räumlichkeiten sind unmittelbar nach Fertigstellung in Betrieb zu nehmen.

Der Auftragnehmer hat spätestens 3 Wochen nach Auftragsvergabe mit der Ausführung der geschuldeten Planungsleistungen zu beginnen (Beginntermin). Er hat die gesamten im Rahmen der Leistungsphasen 1 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI vertraglich geschuldeten Leistungen bis spätestens 5 Monate nach Auftragsvergabe fertig zu stellen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Wertung vollzieht sich gemäß Kapitel III. Höchste Anzahl der unter Ziff. III.1.3) der Bekanntmachung geforderten und in Anlage 7 des Anlagenverzeichnisses zum Teilnahmewettbewerb angeführten vergleichbaren Referenzprojekte. Liegen mehrere Bewerber auf dem 3. bzw. 5. Platz, entscheidet das Los.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild TGA (§ 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu §§ 55 Abs. 3, 56 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.

a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt,

b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen/Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu §§ 55 Abs. 3, 56 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/ Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann bzw. wird.

II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgeheftet abgegeben werden. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sollte auf eine entsprechende Bezeichnung der Unterlagen geachtet werden (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.).

1. Auszug aus dem Handels-oder Berufsregister, nicht älter als 3 Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist nach Ziffer IV.2.2). Bei ausländischen Bewerbern ist ein vergleichbarer Nachweis einer zuständigen Stelle vorzulegen,

2. Eigenerklärung zur Eignung, u.a. Angaben zum Unternehmen und Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage 1),

3. Erklärung Antikorruption (Anlage 8),

4. Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 2), falls erforderlich,

5. Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Anlage 3), falls erforderlich.

Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmern, auf die sich der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit beruft (Eignungsleihe), haben auch die Nachunternehmer alle vorgenannten Erklärungen/Nachweise abzugeben.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgeheftet abgegeben werden.

1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung; nicht älter als 12 Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist gemäß Ziffer IV.2.2). Alternativ kann eine Erklärung des Versicherungsgebers abgegeben werden, dass eine den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. In diesem Falle ist spätestens vor Zuschlagserteilung ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die unter Ziffer I.1) angegebene Kontaktstelle zu übergeben.

2. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anlage 4). Vergleichbar sind Planungsleistungen des hier betroffenen Leistungsbildes der TGA. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/ Nachweise eines Dritten/ Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/ Nachunternehmers (Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu übersetzen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1.: Mindestdeckungssumme von 3,0 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden, wobei der Betrag je Versicherungsjahr 2-fach maximiert sein muss. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert. In diesem Fall ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherungsgebers abzugeben, dass eine den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die unter Ziffer I.1) angegebene Kontaktstelle zu übergeben.

Zu 2: Mindestens ein durchschnittlicher Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen von [Betrag gelöscht] EUR netto in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbar sind Planungsleistungen des hier betroffenen Leistungsbildes der TGA.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgeheftet abgegeben werden.

1. Aussagekräftige Darstellung von den Mindeststandards entsprechenden Referenzen zu Planungsleistungen betreffend die Sanierung von öffentlich zugängigen Bädern in geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere aber Schwimm- oder Freizeitbäder gemäß Anlage 7. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/ Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers (Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu übersetzen.

2. Erklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Zeitraum von 2017 bis zum Ende der Teilnahmefrist gem. Ziffer IV.2.2) gemäß Anlage 9.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1.

Inhaltliche Anforderungen an die Referenzen: Es muss mindestens eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenz vorgelegt werden. Als vergleichbar gilt eine Referenz, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllt:

— Inhalt des Referenzprojektes ist die Sanierung von öffentlich zugängigen Bädern in geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere aber Schwimm- oder Freizeitbäder;

— Die Leistungen umfassten die Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 55 Abs. 3 HO-AI, wobei die Leistungsphasen nicht zwingend alle in einem Referenzprojekt verwirklicht sein müssen;

— Das Projekt wurde nach dem 1.1.2012 abgeschlossen. Ein Projekt gilt als ab-geschlossen, wenn die Leistungsphase 8 bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht wurde.

III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome bzw. Bachelor und Master berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als (beratender) Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn ihnen für die Durchführung der Aufgabe ein entsprechender Ingenieur zur Verfügung steht. Zudem muss der satzungsmäßige Zweck der juristischen Person auf Planungsleitungen ausgerichtet sein und der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllen. Der Bewerber muss nach § 64 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) bauvorlageberechtigt sein oder einen bauvorlageberechtigten Architekten bzw. Ingenieur als Nachunternehmer hinzuziehen.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Bewerber haben die Erklärungen zur Mindestentlohnung nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Anlage 5) und zur Tariftreue nach § 3 LTTG (Anlage 6) abzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied beide Erklärungen abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmern im Wege der Eignungsleihe haben auch die Nachunternehmen diese beiden Erklärungen abzugeben.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/10/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 15/09/2020
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Formelles:

a) Sämtliche Formblätter können unter https://subreport.de/E84288524 heruntergeladen werden,

b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden,

c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig,

d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Schriftform gem. § 126b BGB (nicht mit elektronischer Signatur)über das Portal Subreport einzureichen,

e) Fragen sind ausschließlich über das Portal Subreport zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.

2. Bewerbergemeinschaften:

a) Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften,

b) Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III. 2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise beizubringen,

c) Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden,

d) Es ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaft ist darzustellen.

3. Eignungsleihe, § 47 VgV:

a) Beabsichtigen Bewerber auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden,

b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziff.III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen,

c) Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 3 mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

4. Unteraufträge, § 36 VgV:

a) Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrages, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen,

b) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 1), die Erklärung Antikorruption (Anlage 8) und die Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue (Anlagen 5 und 6) vorzulegen,

c) Vor Zuschlagserteilung hat der Bieter unaufgefordert die Verpflichtungserklärung (Anlage 3) vorzulegen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/

VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/09/2020

Wähle einen Ort aus Rheinland-Pfalz

Adenau
Albig
Alsenz
Altenahr
Altenkirchen (Westerwald)
Altrip
Alzey
Andernach
Annweiler am Trifels
Antweiler
Argenthal
Arzfeld
Asbach (Westerwald)
Bad Bergzabern
Bad Breisig
Bad Dürkheim
Bad Ems
Bad Hönningen
Bad Kreuznach
Bad Marienberg
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Bad Sobernheim
Badem
Bann
Baumholder
Beckum
Bellheim
Bendorf
Bernkastel-Kues
Betzdorf
Beuren (Hochwald)
Bingen am Rhein
Birkenfeld
Bitburg
Bobenheim-Roxheim
Bodenheim
Böhl-Iggelheim
Bolanden
Boppard
Bornheim (Pfalz)
Bruchmühlbach-Miesau
Budenheim
Burgbrohl
Cochem
Daaden
Dahn
Dannstadt-Schauernheim
Daubach (Westerwald)
Daun
Deidesheim
Dernbach
Dhronecken
Dierdorf
Diez
Dudeldorf
Dudenhofen
Duppach
Edenkoben
Eich
Eisenberg
Elmstein
Emmelshausen
Enkenbach-Alsenborn
Erpolzheim
Faid
Flomborn
Föhren
Frankenthal
Freckenfeld
Freinsheim
Gau-Algesheim
Gau-Bickelheim
Gebhardshain
Germersheim
Gerolsheim
Gerolstein
Grafschaft
Großmaischeid
Grünstadt
Hachenburg
Hagenbach
Hahn-Flughafen
Hahnstätten
Halsenbach
Haßloch
Hatzenbühl
Hauenstein
Heidesheim am Rhein
Hermeskeil
Herrstein
Herxheim bei Landau
Heßheim
Hinterweidenthal
Hochspeyer
Höhr-Grenzhausen
Holzerath
Idar-Oberstein
Ingelheim am Rhein
Insheim
Irrel
Jockgrim
Johanniskreuz
Kaisersesch
Kaiserslautern
Kandel
Kanzem
Kappel
Kastellaun
Katzenelnbogen
Kelberg
Kell am See
Kempenich
Kempfeld
Kettig
Kirchberg
Kirchen
Kirchheimbolanden
Kirn
Klingenmünster
Kobern-Gondorf
Koblenz
Konz
Kröv
Kruft
Kusel
Lahnstein
Lambrecht
Lambsheim
Landau in der Pfalz
Landstuhl
Langenlonsheim
Lauterecken
Limburgerhof
Lingenfeld
Linz am Rhein
Ludwigshafen am Rhein
Lustadt
Maikammer
Mainz
Mastershausen
Maxdorf
Mayen
Mendig
Mertloch
Meudt
Monsheim
Montabaur
Morbach
Mörsdorf
Moschheim
Mülheim-Kärlich
Münster-Sarmsheim
Mutterstadt
Nassau
Nastätten
Nentershausen
Neuerburg
Neustadt an der Weinstraße
Neuwied
Nickenich
Nieder-Olm
Niederwerth
Niederzissen
Oberwesel
Ochtendung
Odernheim am Glan
Offenbach an der Queich
Oppenheim
Osthofen
Otterberg
Pellingen
Pirmasens
Plaidt
Polch
Prüm
Puderbach
Ramstein-Miesenbach
Ransbach-Baumbach
Reinsfeld
Remagen
Rengsdorf
Rennerod
Rhaunen
Rheinböllen
Rockenhausen
Rodalben
Rodder
Roßbach (Wied)
Rüdesheim (Nahe)
Rülzheim
Saarburg
Sankt Goar
Sankt Goarshausen
Schifferstadt
Schönenberg-Kübelberg
Schwabenheim an der Selz
Schweich
Selters
Serrig
Simmern Hunsrück
Sinzig
Speicher (Eifel)
Speyer
Sprendlingen
Steinebach/Sieg
Stromberg
Thaleischweiler-Fröschen
Traben-Trarbach
Trier
Trierweiler
Ulmen
Unkel
Vallendar
Wachenheim an der Weinstraße
Waldbreitbach
Waldrach
Waldsee
Wallhausen (bei Bad Kreuznach)
Weiler bei Bingen
Weilerbach
Weißenthurm
Westerburg
Wiesbaum
Windesheim
Winnweiler
Wintrich
Wirges
Wissen
Wittlich
Wolfstein
Wöllstein
Worms
Wörrstadt
Wörth am Rhein
Zell
Zweibrücken