(LBB NL Trier) Neubau Amtsgericht Bitburg – Fachplanung Technische Ausüstung (Anlagengruppen 1, 2, 3, 6 und 8) Referenznummer der Bekanntmachung: 20D0154
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: LBB Niederlassung Trier, Paulinstraße 58
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54292
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbb.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
(LBB NL Trier) Neubau Amtsgericht Bitburg – Fachplanung Technische Ausüstung (Anlagengruppen 1, 2, 3, 6 und 8)
Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfassen die Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen (Anl.Gr.) 1, 2, 3, 6, 8 gem. §§ 53 ff. HOAI für den Neubau des Amtsgerichts Bitburg. Es sind die Leistungsphasen (LPH) 2, 3, 5, 6, 8 u. 9 zu erbringen
(aufgr. von Eigenleistungen in Teilbereichen auch Wegfall von Grundleistungen bzw. Teilleistungen hiervon).
Ergänzend werden insbes. folgende Bes. Leistungen optional beauftragt u. nach Erfordernis abgerufen:
— Mitwirken bei der Erstellung eines Energetisches Pflichtenhefts;
— Erstellen bzw. Mitwirkung beim Erstellen der Konzepte, Beschreibungen, Bewertungen u. Nachweise einzelner Kriterien des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) (insbes. Energie-, Lüftungs-, Wasser-, Mess- u. Monitoringkonzept, thermische Simulation und weitere Nachweise zum thermischen Komfort, systematische Inbetriebnahme), Fortschreiben u. Dokumentieren, Überprüfung, Nachregulierung in der Gebäudenutzungsphase;
— Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen.
Bitburg
Das Amtsgericht Bitburg ist als eines von acht Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk Trier mit ca. 50 Mitarbeiter/innen für die Bearbeitung von Betreuungs-, Familien-, Grundbuch-, Insolvenz-, Nachlass-, Straf-, Zivil- und Zwangsvollstreckungssachen zuständig.
Das bestehende Gebäude in der Gerichtsstraße soll nun durch einen zeitgemäßen Neubau in Innenstadtnähe ersetzt werden. Das neue Gebäude soll der Funktion entsprechend Würde und Tradition mit Moderne vereinen und attraktive Arbeitsplätze für die Mitarbeiter/innen bieten. Aufgrund der besonderen Anforderungen ist das Thema der Sicherheit besonders hervorzuheben.
Das Planungsgrundstück liegt in der Brodenheckstraße im Südwesten des Zentrums der Stadt Bitburg. Das Grundstück ist zurzeit noch bebaut. Der Bestand soll abgerissen werden. Die hierzu notwendigen Arbeiten sind vorbereitet, so dass das Grundstück zeitnah baureif gemacht werden kann.
Das Land Rheinland-Pfalz hat für dieses Bauvorhaben einen architektonischen Planungswettbewerb ausgelobt, an den sich ein Verhandlungsverfahren nach VgV anschließt. Die Preisgerichtssitzung findet Ende September 2020 statt.
Angesichts des großen Einflusses von Gebäuden auf den Klima- und Ressourcenschutz soll der Neubau des Amtsgerichtes besondere Anforderungen an nachhaltiges und ressourceneffizientes Bauen erfüllen. Über die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen an das nachhaltige Bauen und Betreiben hinaus soll ein Gebäude entwickelt werden, das in der höchsten Qualitätsstufe „Gold" nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB), Modul Büro- und Verwaltungsgebäude (BN 2015) vorbildlich und zukunftsorientiert umsetzt sowie zertifiziert werden soll.
Der Leitfaden Nachhaltiges Bauen des BMI ist grundsätzlich zu beachten. Darüber hinaus sind im Projekt konkret die in der BNB Zielvereinbarung festgeschriebenen Ziele zu erreichen. Es wird ein BNB Koordinator eingeschaltet, der den Planungsbeteiligten beratend und koordinierend zur Seite steht.
Es ist besonderes Augenmerk auf folgende Aspekte des Nachhaltigen Bauens zu legen:
— Erstellen von schriftlich ausgearbeiteten Planungskonzepten mit Darstellung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bezogen auf den Lebenszyklus;
— Vorzug passiver Strategien vor technischen Lösungen zur Erreichung der angestrebten Qualitäten;
— hohe Energieeffizienz des Gebäudes und der Technischen Ausrüstung;
— CO2 neutrale Energieversorgung;
— robuste, wartungsarme sowie bedienungs- und instandhaltungsfreundliche Technische Ausrüstung;
— besondere Berücksichtigung der Behaglichkeitskriterien im Gebäude;
— systematische Inbetriebnahme mit anschließender Einregulierung der Technischen Ausrüstung.
Das Gesamtbudget für die KG 300 + 400 nach DIN 276 beträgt ca. 7,70 Mio. EUR brutto, davon ca. 1,6 Mio. EUR brutto KG 410, 420, 430, 460 u. 480. Die Kosten wurden auf Basis des genehmigten Raumprogramms vom Auftraggeber ermittelt.
Das Raumprogramm umfasst 1.961 qm Nutzfläche (NUF 1-6 nach DIN 277).
Vorgesehene Termine:
Bausbeginn: 1.3.2023
Baufertigstellung: 28.2.2025.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach Prüfung der Vollständigkeit der nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix, welche in den Vergabeunterlagen („Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb") aufgeführt und näher erläutert ist. Folgende Eignungskriterien werden gewertet: Jahresumsatz (Fachplanung Technische Ausrüstung) und Beschäftigtenzahl gesamt, Zahl der Führungskräfte der Fachrichtung Technische Ausrüstung, AnlGr. 1, 2, 3, 6 u. 8, Anzahl und Qualität der Referenzen.
Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Verhandlung aufgefordert. Bei Punktgleichheit von mehr als 5 Bewerbern entscheidet das Los über die Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren.
Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen entsprechend RBBau-Vertragsmuster vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen nach § 55 HOAI gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe 1 (LPH 2 und 3), Leistungsstufe 2 (LPH 5 und 6), Leistungsstufe 4 (LPH 8) und Leistungsstufe 5 (LPH 9).
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag aufgrund der mit dem Honoarangebot in Textform eingereichten Präsentationen zu vergeben ohne Verhandlungsgespräche durchzuführen.
Zu Ziffer II.2.7) Laufzeit des Vertrags:
Die genannte Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Ausführungszeit für die Leistungen der Leistungsphase 9.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
Erklärung, ob die in den §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 19 des Mindestlohngesetzes).
Als Nachweis ist mit dem Bewerbungsbogen vorzulegen: Eine aktuelle Versicherungspolice einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine aktuelle, schriftliche Bestätigung der Versicherung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit dem geforderten Versicherungsschutz (s. unten angegebene Mindeststandards) oder alternativ eine schriftliche Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als 2 Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Projekt mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Erklärungen des Bewerbers (Einzelunternehmen bzw. Bewerbergemeinschaft) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV über den allgemeinen Jahresumsatz (Fachplanung Technische Ausrüstung). Die Jahresumsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. der benannten Nachunternehmer, welche die Leistungen tatsächlich erbringen, werden aufaddiert.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der Arbeitsgemeinschaft mit einer Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und von mind. [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden, mit einer Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Objekt um mindestens das Zweifache bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Kreditversicherer.
Der allgemeine Jahresumsatz brutto (Fachplanung Technische Ausrüstung) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Durchschnitt mind. [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen.
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Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber Nachweise und Erklärungen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1, 2, 3, 6, 8, 9, 10 VGV einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte sind gem. § 46 Abs. 3 Nrn. 2 und 6 VGV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben:
— der Projektleiter (PL);
— der Bauleiter (BL).
Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind nachzuweisen.
Für den Bewerber/das Unternehmen, den Projektleiter und den Bauleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, die die geforderten Mindeststandards erfüllen und im zugelassenen Referenzzeitraum liegen.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben über ein Projektdatenblatt abzugeben:
— Bezeichnung der Baumaßnahme;
— Kurze und aussagekräftige Beschreibung der Baumaßnahme und der durchgeführten Maßnahmen;
— Auftraggeber mit Namen, Anschrift und Ansprechpartner;
— Nutzfläche der Maßnahme (NUF nach DIN 277);
— Rechnungswert;
— Erbrachte Leistungsphasen;
— Zeitraum der Leistungserbringung (von/bis);
— Zeitpunkt des Beginns und des Abschlusses der LPH 8 sowie der Inbetriebnahme des Gebäudes;
— Bearbeitete Anlagengruppen;
— Nutzungsart des Gebäudes.
Der Bewerber hat des Weiteren eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers sowie die durchschnittliche Zahl seiner Führungskräfte der Fachrichtung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 6 u. 8 in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VGV).
Der Bewerber hat eine Erklärung beizufügen aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung er verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VGV).
Der Bewerber hat die Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beschreiben (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VGV) und anzugeben, welche Teile des Auftrages er unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu nennen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 10, 36 VGV).
Als Mindeststandards werden gefordert:
Der Projektleiter muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung und eine Berufserfahrung in der genannten Fachrichtung von mind. 5 Jahren nachweisen.
Der Bauleiter muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung und eine Berufserfahrung in der Bauleitung (Baustellenpraxis) in der genannten Fachrichtung von mind. 5 Jahren nachweisen.
Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen:
1. Bewerber/Unternehmen:
Wertungskriterium 1 (WK 1):
Mindestens eine Referenz über die Erbringung von Leistungen der LPH 2, 3, 5, 6 u. 8 gem. § 55 HOAI für Anlagen der AnlGr. 1 und 2 in einem Verwaltungs- oder Bürogebäude mit mind. 600 m2 Nutzungsfläche (NUF nach DIN 277).
Wertungskriterium 2 (WK 2):
Referenz aus dem Bereich des nachhaltigen oder energieeffizienten Bauens über die Erbringung von Planungsleistungen für versorgungstechnische Anlagen mit Anwendung von Kriterien nach BNB, DGNB, Leed oder vergleichbarer Qualität.
2. Projektleiter (PL)
Wertungskriterium 1 (WK 1):
Mindestens eine Referenz über die Erbringung von Leistungen der LPH 2, 3, 5, 6 u. 8 gem. § 55 HOAI für Anlagen der AnlGr.n 1 und 2 in einem Verwaltungs- oder Bürogebäude mit mind. 600 m2 Nutzungsfläche (NUF nach DIN 277).
Wertungskriterium 2 (WK 2):
Referenz aus dem Bereich des nachhaltigen oder energieeffizienten Bauens über die Erbringung von Planungsleistungen für versorgungstechnische Anlagen mit Anwendung von Kriterien nach BNB, DGNB, Leed oder vergleichbarer Qualität.
3. Bauleiter (BL)
Wertungskriterium (WK):
Mindestens eine Referenz über die Erbringung von Leistungen der LPH 8 gem. § 55 HOAI für Anlagen der AnlGr. 1 und 2 in einem Verwaltungs- oder Bürogebäude mit mind. 600 m2 Nutzungsfläche (NUF nach DIN 277).
Zugelassener Referenzzeitraum:
Referenzprojekte des Bewerbers, des PLs und des BLs finden bei allen Wertungskriterien nur insoweit Berücksichtigung als mit der LPH 8 nach dem 1.1.2014 begonnen wurde und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (s. Ziff. IV.2.2)) die LPH 8 abgeschlossen ist oder die Inbetriebnahme des Gebäudes stattgefunden hat.
Für WK 1 des Bewerbers und des PLs sowie für das WK des BLs gilt:
Wenn nicht jeweils mind. eine Referenz eingereicht wird, die alle genannten Mindestanforderungen erfüllt und im zugelassenen Referenzzeitraum erbracht wurde, erfolgt ein Ausschluss.
Für WK 2 des Bewerbers und des PLs gilt:
Wenn keine Referenz eingereicht wird, die die genannten Mindestanforderungen erfüllt, erfolgt kein Ausschluss, gewertet werden jedoch nur Referenzen, die jeweils alle genannten Mindestanforderungen erfüllen und im zugelassenen Referenzzeitraum erbracht wurden.
Die Referenzen des Bewerbers/Unternehmens, des PLs sowie des BLs dürfen identisch sein.
Referenzprojekte, die mehrere Wertungskriterien erfüllen, dürfen bei allen zutreffenden Wertungskriterien aufgeführt werden.
Die durchschnittl. jährl. Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten 3 Jahren muss mind. 3 Beschäftigten betragen.
Die durchschnittl. jährl. Zahl seiner Führungskräfte der Fachrichtung Technische Ausrüstung, Anl. Gr. 1, 2, 3, 6 u. 8 in den letzten 3 Jahren muss mind. 2 Beschäftigte betragen.
Für die Ausführung des Auftrags sind EDV-Schnittstellen zum Datenaustausch von CAD-Zeichnungen (mind. DXF u. DWG) und Leistungsverzeichnissen (mind. GAEB 1990) erforderlich.
Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (siehe Bewerbungsbogen zum Teilnahmewettbewerb).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bewerbergemeinschaften (BGen):
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.
Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
Bei BGen sind nur ein Projektleiter und ein Bauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen.
2. Eignungsleihe (§ 47 VgV):
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
3. Unteraufträge (§ 36 VgV):
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
4. Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag:
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu verwenden u. bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle vollständig ausgefüllt, elektronisch in Textform (§ 126b BGB) u. in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) einzureichen. Die Unterlagen sind im Projektraum im Bereich „Teilnahmeanträge" hochzuladen.
Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an der dafür vorgesehenen Stelle der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bewerber die Eigenerklärung abgibt.
Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Teilnahmeanträge/ Bewerbungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
5. Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb:
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem VMP RLP zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote od. Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2) heruntergeladen u. Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP.
6. Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den VMP RLP.
Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDYEW9.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Verstöße gegen Vergabevorschriften,
1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
2. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.