Ingenieur- und Planungsleistungen Erweiterung Zweckverband Industriepark Region Trier Referenznummer der Bekanntmachung: E-1/20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Europa-Allee 1
Ort: Föhren
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54343
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.i-r-t.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieur- und Planungsleistungen Erweiterung Zweckverband Industriepark Region Trier
Der Industriepark Region Trier (IRT) beabsichtigt die Planungs- und Ingenieurleistungen für die innere Erschließung der Erweiterung des Industrieparks auf der Gemarkung Hetzerath, sowie für die Verlegung der Landesstraße L141 zu vergeben.
Zu den zu beauftragenden Ingenieurleistungen zählen Verkehrsanlagen, Niederschlagswasserbewirtschaftungsanlagen, Abwasserbeseitigungsanlagen und Trinkwasserversorgungsanlagen sowie Löschwasserbevorratung.
Der Auftrag wird in 2 Fachlosen vergeben.
Ingenieur- und Planungsleistungen Ingenieurbauwerke innere Erschließung des Erweiterungsgebiets
Zweckverband Industriepark Region Trier
Europa-Allee 1
54343 Föhren
Der Sitz des Auftraggebers ist Föhren. Das Erweiterungsgebiet befindet sich auf der Gemarkung Hetzerath.
Die Aufgabe wird definiert durch Ingenieurleistungen für die Planung von Verkehrsanlagen gemäß Teil 3, Abschnitt 3 HOAI (2013).
1. Objektplanung Wasserversorgung: LPH 1-3, 5-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ II,
2. Objektplanung Löschwasserbevorratung: LPH 1-3, 5-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ II,
3. Objektplanung Abwasserentsorgung: LPH 1-3, 5-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ III,
4. Objektplanung Regenwasserbewirtschaftung LPH 1-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ III,
Zuzüglich besonderer Leistungen:
— Örtliche Bauüberwachung;
— Nebenkosten;
— Leitungskoordinierung;
— Bodenmanagement;
— Planungsbegleitende Vermessung;
— Bauausführungsvermessung;
— Bestandsdatenabgabe der Ing-Bauwerke;
— Sowie Zeithonorare.
Beauftragungen besonderer Leistungen nach HOAI gemäß des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vertragsentwurfs.
Ingenieur- und Planungsleistungen Verkehrsanlagen innere Erschließung und Verlegung L 141 sowie Ingenieurbauwerke hierzu
Zweckverband Industriepark Region Trier
Europa-Allee 1
54343 Föhren
Der Sitz des Auftraggebers ist Föhren. Das Erweiterungsgebiet befindet sich auf der Gemarkung Hetzerath.
Die Aufgabe wird definiert durch Ingenieurleistungen für die Planung von Verkehrsanlagen gemäß Teil 3, Abschnitt 4 HOAI (2013).
1. Objektplanung Verkehrsanlagen innere Erschließung: LPH 1, 3, 4-9; §§ 45 ff.HOAI; HZ III
2. Objektplanung Verkehrsanlagen Verlegung L141: LPH 1, 3, 4-9; §§ 45 ff.HOAI; HZ III
3. Objektplanung Regenwasserbewirtschaftung LPH 1-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ III
Zuzüglich besonderer Leistungen:
— Örtliche Bauüberwachung;
— Nebenkosten;
— Leitungskoordinierung;
— Bodenmanagement;
— Mastsicherung;
— Verkehrsleitplanung während der Bauausführung;
— Planungsbegleitende Vermessung;
— Bauausführungsvermessung;
— Bestandsdatenabgabe der Ing-Bauwerke;
— Sowie Zeithonorare.
Beauftragungen besonderer Leistungen nach HOAI gemäß des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vertragsentwurfs.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis durch Eigenerklärung:
— Nachweis der Planvorlageberechtigung, auch nach § 103 LWG Rheinland-Pfalz, ggf. Mitgliedschaft in der Architekten- und Ingenieurkammer. Ausländische Bewerber/Bieter müssen gleichwertige Bescheinigungen vorlegen;
— Bietergemeinschaften sind zugelassen, die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen. – Mehrfachbewerbungen (für mehrere Bieter) werden ausgeschlossen.
Nachweis durch Eigenerklärung:
— Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden je Schadensfall i.H.v. 3,0 Mio. EUR, für Sach- und Vermögensschäden i.H.v. 1,5 Mio. EUR.
Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird.
— Mittlerer jährlicher Gesamtumsatz, bezogen auf vergleichbare Tätigkeiten in den betreffenden Fachdisziplinen mindestens:
—— Verkehrsanlagen (Los 2): [Betrag gelöscht] EUR im Mittel der Jahre 2017-2019;
—— Ingenieurbauwerke Abwasser: [Betrag gelöscht] EUR im Mittel der Jahre 2017-2019;
—— Ingenieurbauwerke Regenwasser: [Betrag gelöscht] EUR im Mittel der Jahre 2017-2019;
—— Ingenieurbauwerke Wasserversorgung: [Betrag gelöscht] EUR im Mittel der Jahre 2017-2019.
Nachweis durch Eigenerklärung:
— Referenzen bereits erbrachter Planungsleistungen in den letzten 3 Jahren für realisiert Bauaufgaben im Sinne der Ausschreibung, je Los z. B. Verkehrsanlagen, Abwasser- und Trinkwasseranlagen und Regenwasserbewirtschaftung. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, die bis zu 5 Jahre zurückliegen;
— Erfahrung mit Planungen im klassifizierten Straßenbau (Los 2);
— Nachweis Grundkenntnisse im konstruktiven Ingenieurbau (Studium).
— Mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Planungsleistungen (je Los) in den vergangenen 3 Jahren. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, die bis zu 5 Jahre zurückliegen.
Grundlage der Auftragsausführung ist der in den Vergabeunterlagen enthaltene Entwurf eines Planungsvertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMDJBX
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablaut der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen. Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]