Reinigung in Schulen 2021-2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 07/2020 VgV GML
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Langstraße 9a
Ort: Landau in der Pfalz
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigung in Schulen 2021-2022
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in 18 Schulen und Sporthallen in Landau.
Unterhalts- und Grundreinigung in 7 Schulen und Sporthallen
Landau in der Pfalz
Los 1: Reinigung von 7 Schulen und Sporthallen:
— ca. 3,9 Mio. m2 Reinigungsfläche Unterhaltsreinigung pro Jahr;
— ca. 30 Tsd. m2 Grundreinigung pro Jahr.
Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Endgültiges Vertragsende 31.12.2024.
Unterhalts- und Grundreinigung in 11 Schulen und Sporthallen
Landau in der Pfalz
Los 2: Unterhalts- und Grundreinigung in 11 Schulen mit Sporthallen:
— ca. 4,5 Mio. m2 Reinigungsfläche Unterhaltsreinigung pro Jahr;
— ca. 35 Tsd. m2 Grundreinigung pro Jahr.
Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Endgültiges Vertragsende 31.12.2024.
Glasreinigung in 18 Schulen und Sporthallen
Landau in der Pfalz
Los 3: Glasreinigung in 18 Schulen und Sporthallen
Ca. 33 Tsd. m2 Glasreinigung pro Jahr.
Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Endgültiges Vertragsende 31.12.2024.
—.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt EU-Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)):
— Angaben zu der Eintragung in das Berufs-, Handelsregister oder die Handwerksrolle des Gebäudereiniger-Handwerks;
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
— Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle des Gebäudereiniger-Handwerks oder im Handelsregister;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind (jeweils mit gültiger Befristung oder, falls die Bescheinigung unbefristet erstellt wurde, nicht älter als 12 Monate).
Vor der Auftragsvergabe wird für den Bestbieter eine Auskunft nach § 150a GewO vom AG beim Gewerbezentralregister eingeholt.
Die in diesem Abschnitt lll.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen.
Diese Erklärungen und Nachweise zur Eignung werden auch von evtl. Nachunternehmer gefordert. Beabsichtigt der Bieter Nachunternehmer einzusetzen, müssen auch diese, die genannten Erklärungen und Nachweise auf gesondertes Verlangen vorlegen. Andernfalls kann das Angebot ausgeschlossen werden.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt EU-Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)):
— Angaben zum Gesamtumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre soweit er vergleichbare Leistungen betrifft.
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
— Vorliegen bzw. Abschluss einer Haftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (mit gültiger Befristung oder, falls die Bescheinigung unbefristet erstellt wurde, nicht älter als 12 Monate);
— bestehen einer entsprechenden Haftpflichtversicherung.
Vor Auftragserteilung wird vom erfolgreichen Bieter ein Nachweis über folgende Haftpflichtversicherungssummen verlangt:
— Haftpflichtversicherung: Unterhalts- und Grundreinigung: 5,0 Mio. EUR für Personenschäden, 3 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden, 3 Mio. EUR für Obhut und Bearbeitungsschäden, einschließlich Schäden durch Abhandenkommen anderer Sachen, 3 Mio. EUR für Allmählichkeitsschäden, 3 Mio. für Umweltschäden, 0,15 Mio. EUR für das Schlüsselverlustrisiko.
— Glasreinigung: 3 Mio. EUR für Personenschäden, 3 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden, 3 Mio. EUR für Obhut und Bearbeitungsschäden, einschließlich Schäden durch Abhandenkommen anderer Sachen, 3 Mio. EUR für Allmählichkeitsschäden, 3 Mio. für Umweltschäden, 0,15 Mio. EUR für das Schlüsselverlustrisiko.
Die in diesem Abschnitt lll.1.2 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen.
Diese Erklärungen und Nachweise zur Eignung werden auch von evtl. Nachunternehmer gefordert. Beabsichtigt der Bieter Nachunternehmer einzusetzen, müssen auch diese, die genannten Erklärungen und Nachweise auf gesondertes Verlangen vorlegen. Andernfalls kann das Angebot ausgeschlossen werden.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
—.
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt EU-Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)):
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte;
— 3 geeignete Referenzerklärungen über früher ausgeführte vergleichbare Aufträge in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
Die in diesem Abschnitt lll.1.3 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen.
Diese Erklärungen und Nachweise zur Eignung werden auch von evtl. Nachunternehmer gefordert. Beabsichtigt der Bieter Nachunternehmer einzusetzen, müssen auch diese, die genannten Erklärungen und Nachweise auf gesondertes Verlangen vorlegen. Andernfalls kann das Angebot ausgeschlossen werden.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
—
— Vorlage einer Erklärung nach dem Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz.
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt EU-Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)):
— dass keine Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
— dass das Unternehmen in den letzten 2 Jahren nicht:
—— gemäß § 21 abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz;
—— gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
—— gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz.
Mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurde/worden ist.
Dass,
— dem Angebot nur eigene Preisermittlungen zu Grunde liegen;
— keine verbotenen Preisabsprachen getroffen wurden;
— im Gewerbezentralregister keine die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder.
Des Unternehmers in Frage stellenden Eintragungen enthalten sind:
— Im Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen bezüglich der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben wurden.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Die in diesem Abschnitt lll.2.2 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter Nachunternehmer einzusetzen, müssen auch diese Erklärungen auf gesondertes Verlangen vorlegen. Andernfalls kann das Angebot ausgeschlossen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot sind weiter vorzulegen:
— Kalkulation der Stundenverrechnungssätze, möglichst nach Schema des BIV, für:
Reinigungspersonal Unterhalts-, Grund-, Bauend- und Glasreinigung, hier sind die Kosten für OL und, falls eingesetzt, freigestellte VA gesondert auszuweisen; Objektleitung; freigestellte Vorarbeiter/innen, falls eingesetzt;
— Erklärung zum Zuschlagskriterium Qualitätssicherungsmaßnahmen (nur bei Los 1 und 2).
— Preisblätter, Raumverzeichnisse und Aufstellungen:
—— für Los 1 und 2: ausgefüllte Raumverzeichnisse je abgegebenes Los;
——für Los 3: ausgefüllte Aufstellungen Glasflächen;
——für Los 1, 2 und 3: Preisblätter für jedes abgegebene Los.
Jeweils im Excel-Format hochladen, bitte nicht die Raumverzeichnisse ausdrucken und eingescannt hochladen:
— Erklärung zum Zuschlagskriterium Qualitätssicherungsmaßnahmen (nur bei Los 1 und 2);
— Eine Ortsbesichtigung ist nach telefonischer Voranmeldung bis zum 21.9.2020 möglich. Die Teilnahme an einer Ortsbegehung ist für Bieter/Bewerber freiwillig und keine Voraussetzung zur Abgabe eines Angebotes.
Bevorzugte Bewerber
Werkstätten für behinderte Menschen, Blindenwerkstätten und Integrationsprojekte nach der Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz" des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur, des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 24. April 2014) legen zum Nachweis ihrer Bevorzugteneigenschaft einen entsprechenden Nachweis vor.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Entsprechend den Regelungen in § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
§ 160 GWB lautet wie folgt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift: Waffenstraße 5
Ort: Landau
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.landau.de