Bewachung Kaserne Grafschaft-Gelsdorf
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift: Hollerpfad 6
Ort: Mayen
Postleitzahl: 56727
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 3: Verteidigung, militärische Verteidigung und zivile Verteidigung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Philipp-Freiherr-von-Boeselager-Kaserne
Max-Planck-Str. 17
53501 Grafschaft-Gelsdorf
NUTS-Code DEB12 Ahrweiler
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 479713000 Bewachungsdienste
Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit beträgt grundsätlzich 4 Jahre. Er kann einmalig um 3 Jahre einseitig durch den Auftraggeber verlängert werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ab 27.11.2020 sind auf Grund der EU-Richtlinie 2014/55/EU Rechnungen von Unternehmen an Bundesbehörden nur noch über die E-Plattform ZRE einzureichen. Siehe dazu die Lieferanteninformation bei den Vergabeunterlagen.
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Sachkundenachweis gem. § 34a GewO bzw. § 25 VSVgV; Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 3 Monate zum Ende der Teilnahmefrist); Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate zum Ende der Teilnahmefrist); Eigenerklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 23 u. 24 VSVgV i. V. m §§ 123, 124, 147 GWB (vgl. BAAINBw-B- V 034/04.16)Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Versicherungsnachweis Berufshaftpflicht (VSVgV § 26) bzw. Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Falle der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.(bei nichtausreichender Deckungssumme ist die Deckungszusage des Versicherers erforderlich).
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Formlose Eigenerklärung, dass § 28 Waffengesetz beachtet wird;
Eigenverpflichtungserklärung über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades „VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)“
(vgl. Merkblatt BAAINBw-B 096a/04.2015);
Eigenverpflichtungserklärung über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) durch Bewerber/ Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB
(vgl. Erklärung BAAINBw-B-V 031/04.2016);
Eigenerklärung, dass die Anforderungen gem. Ziffer 2.2 des Geheimschutzhandbuches des BMWi akzeptiert und eingehalten werden;
Eigenerklärung, dass:
— ausschließlich Personal eingesetzt wird.
—— das körperlich, geistig und sprachlich zur Erfüllung der vertraglichen Bewachungsleistungen geeignet ist, wobei sprachlich geeignet bedeutet, dass das Personal sich in Wort und Schrift in deutscher Sprache verständigen kann;
—— für das ein Führungszeugnis vorliegt;
—— das eine Unterrichtung nach § 34a GewO durch die Industrie-und Handelskammer erhalten hat;
—— das eine entsprechende Erste-Hilfe-Ausbildung erhalten hat und
—— das über eine fundierte Waffen- und Schießausbildung entsprechend den vertraglichen Vorgaben verfügt.- der Teilnehmer im Auftragsfall;
—— auf Verlangen des Auftraggebers die vorstehenden Einzelnachweise vor Leistungsbeginn bzw. vor dem ersten Einsatz des betreffenden Mitarbeiters vorlegen wird und
—— als Aufsichtführende Wachperson nur solche Mitarbeiter einsetzen wird, die im Hinblick auf die dabei erforderlichen besonderen Aufgaben hinreichend ausgebildet und geschult sind
—— als Wachbegleithundeführer nur solche Mitarbeiter einsetzen wird, die im Hinblick auf die dabei erforderlichen besonderen Aufgaben hinreichend ausgebildet und geschult sind.
Referenzen der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen gem. Vordruck „Referenzen für den Teilnahmewettbewerb“
Insgesamt sind genau drei5 erfolgreiche Referenzen des Dienstleistungsempfängers vorzulegen. Sind mehrere Liegenschaften in einem Vertrag zusammengefasst, gilt dies als eine Referenz.
Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber ist eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung vorzulegen.
Bei Leistungen in militärischen Liegenschaften ist die zuständige Stelle mindestens der Kasernenkommandant/ Standortälteste
Bei Leistungen an private Auftraggeber ist eine von diesen ausgestellte Bescheinigung oder, falls eine solche Bescheinigung nicht erhältlich ist, eine einfache Erklärung vorzulegen. Bei der Einreichung von mehr oder weniger als 3 Referenzen wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Abschnitt IV: Verfahren
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Bewertung und Reihung der Referenzen gem. Bewertungsmatrix
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit