Lieferung und Montage der Spinde / Garderobenständer / Umkleidebänke
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Neuer Markt 1
Ort: Ingelheim am Rhein
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55218
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 211 / 4307-7188
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ingelheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Montage der Spinde / Garderobenständer / Umkleidebänke
Lieferung und Montage der Spinde / Garderobenständer / Umkleidebänke gem. LV.
Feuerwehr Ingelheim
Am Großmarkt 6
55218 Ingelheim am Rhein
Lieferung und Montage der Spinde / Garderobenständer / Umkleidebänke gem. LV Lieferung, Montage aller im folgenden beschriebenen Ausstattungsgegenstände und Aufstellung an ihrem endgültigen Bestimmungsort. mit folgenden Segmenten:
Einsatzspinde Garderobenschrank Doppelspinde Wertfachanlage Umkleidebänke Sitzbänke Reihengarderobenständer Weitere Detais sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Montage der Spinde / Garderobenständer / Umkleidebänke für den Neubau des Feuerwehr
Postanschrift: Bregenzer Str. 39
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]