Bioabfallbehandlung im Westerwaldkreis

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Bodener Str. 15
Ort: Moschheim
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56424
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2602 / 6806-0
Fax: [gelöscht]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: www.wab.rlp.de

I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E74818788
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bioabfallbehandlung im Westerwaldkreis

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der im WW-Kreis anfallende und vom Auftraggeber selbst eingesammelte Bioabfall ist entweder auf einer geeigneten Umschlaganlage zum Weitertransport in Behandlungsanlagen oder alternativ direkt an einer Behandlungsanlage vom Auftraggeber zu übernehmen und einschließlich Erbringung erforderlicher Logistikleistungen fach- und normgerecht zu behandeln und zu entsorgen. Hierbei ist im Sinne einer ökologisch hochwertigen Kaskadennutzung ein Anteil von min. 50 Masseprozent der Bioabfälle einer anaeroben Behandlung (Vergärung) zuzuführen. Im Übrigen können mit Rücksicht auf den allgemein gültigen Vorrang der Verwertung vor der Beseitigung von Abfällen auch andere Behandlungsverfahren einbezogen werden.

Das schließt insbesondere die Verwertungsmöglichkeit der Bioabfälle mittels Kompostierung sowie mittels energetischer Verwertung ein.

Die zur Abfallübernahme vorgesehene Anlage darf maximal 40 Fahrtkilometer vom Auftraggeber-Betriebsstandort 56424 Moschheim, Bodener Straße 15, entfernt sein.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Hauptort der Ausführung:

Gesamter Westerwaldkreis

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschreibung der Beschaffung: Der WesterwaldkreisAbfallwirtschaftsBetrieb (WAB) – nachfolgend als Auftraggeber bezeichnet – ist ein Eigenbetrieb des Westerwaldkreises nach der Eigenbetriebsverordnung Rheinland-Pfalz.

Er ist zuständig für die kommunale Abfallwirtschaft im Westerwaldkreis (WW) mit ca. 200 000 Einwohnern und einer Fläche von ca. 1 000 km2. Dies schließt die Aufgabenübernahme und Verantwortung für die kommunale Bioabfallentsorgung ein.

Das entsprechende Entsorgungsgebiet ist überwiegend ländlich geprägt mit Verdichtungsgebieten vor allem im Süden und Norden des Landkreises. Die Erschließung mit Verkehrswegen ist insbesondere durch die Autobahn A3 und die Bundesstraßen B255, B49 und B8 als sehr günstig zu bezeichnen. Über diese Verkehrswege sind die abfallwirtschaftlichen Betriebsstandorte des Auftraggebers an den überörtlichen Verkehr angebunden und gut erreichbar. Hierzu zählt der Betriebshof in 56424 Moschheim genauso wie die Restabfalldeponiestandorte in 56414 Meudt und 56477 Rennerod mit Wertstoffhof und Umladestation.

Der Auftraggeber beabsichtigt, den Auftrag zur ordnungsgemäßen Behandlung des von ihm auf dem Gebiet des WW gesammelten Bioabfalls (AVV 20 03 01) ab dem 01. September 2021 erneut zu vergeben.

Der Auftragsgegenstand lässt sich zusammengefasst so beschreiben, dass der künftige Auftragnehmer den im WW anfallenden und vom Auftraggeber selbst eingesammelten Bioabfall entweder auf einer geeigneten Umschlaganlage zum Weitertransport in eine Behandlungsanlage oder alternativ direkt an einer Behandlungsanlage vom Auftraggeber zu übernehmen und anschließend fach- und normgerecht zu behandeln und zu entsorgen hat.

Hierbei ist im Sinne einer ökologisch hochwertigen Kaskadennutzung mindestens ein Anteil von 50 Masseprozent der Bioabfälle einer anaeroben Behandlung (Vergärung) zuzuführen.

Im Übrigen können mit Rücksicht auf den allgemein gültigen Vorrang der Verwertung vor der Beseitigung von Abfällen auch andere Behandlungsverfahren einbezogen werden. Das schließt insbesondere die Verwertungsmöglichkeit der Bioabfälle mittels Kompostierung sowie mittels energetischer Verwertung ein.

Die durch die Behandlung und Entsorgung der Bioabfälle des Auftraggebers in den Umschlag- oder Entsorgungsanlagen entstehenden Output-Stoffströme hat der künftige Auftragnehmer in eigener Verantwortung vollständig zu übernehmen. Dies gilt mit Ausnahme der Abtrennung nachgewiesener, enthaltener Störstoffe aus dem in einer eigenen Anlage des Auftragnehmers verarbeiteten Input-Bioabfall-Stoffstrom bis zu einem Anteil von max. 6,5 Gewichtsprozent im Jahr. Bis zu dieser maximalen Menge nimmt der Auftraggeber die Störstoffe frei geliefert zur Anlage in 56477 Rennerod, Vor Wetzelscheid 2, zur eigenen Entsorgung zurück. Darüber hinaus verbleibt auch für Störstoffe die Entsorgungsverantwortung beim Auftragnehmer.

Um die sichere Einhaltung der Abfuhrpläne des Auftraggebers für die Straßensammlung zu gewährleisten, darf weder die zur Übernahme der Bioabfälle angebotene Umschlaganlage (für den auftragsnehmerseitigen Weitertransport in eine Behandlungs-/Entsorgungsanlage) noch die für eine Direktanlieferung der Bioabfälle angebotene Behandlungs-/Entsorgungsanlage weiter als 40 Fahrtkilometer vom Betriebshof des Auftraggebers in 56424 Moschheim, Bodener Straße 15, entfernt liegen (einfache Fahrtstrecke gemäß Routenplaner Google Maps, LKW, kürzeste Entfernung).

Sofern die Bioabfälle unter den genannten Bedingungen durch den Auftraggeber nicht direkt bei einer Bioabfallbehandlungs-/Entsorgungsanlage angeliefert werden, hat der künftige Auftragnehmer die vorausgehende Verladung der Bioabfälle auf einer Umschlaganlage zum Weitertransport in eine Behandlungs-/Entsorgungsanlage mittels flüssigkeitsdichter Transporteinheiten sicherzustellen. Diese Umlade- und Transportleistungen hat der Bieter/Auftragnehmer in eigener Verantwortung zu erbringen und in den Angebotspreis einzukalkulieren.

Die Jahresmenge von eingesammeltem Bioabfall beträgt im Durchschnitt der letzten Jahre rund 26 000 Mg.

Der Leistungszeitraum beginnt am 1.9.2021 und läuft bis zum 31.8.2023 mit einer ersten Verlängerungsoption von 2 Jahren bis zum 31.8.2025 und einer zweiten Verlängerungsoption von 2 Jahren bis zum 31.8.2027.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2021
Ende: 31/08/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Erste Verlängerungsoption von 2 Jahren bis zum 31.8.2025 und einer zweiten Verlängerungsoption von 2 Jahren bis zum 31.8.2027.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Ausschreibung enthält eine Verlängerungsoption von 2 Jahren bis zum 31.8.2025 und eine zweite Verlängerungsoption von 2 Jahren bis zum 31.8.2027.

II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Angebot sind vorzulegen:

A1 Formblatt Nr. 124 VHB Bund – auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft – auch für Nachunternehmer

Es ist den Vergabeunterlagen beigefügt und alternativ dazu auch über den Link http://www.bbr.bund.de/BBR/DE/BaufachlicherService/Vergaben/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=4 abrufbar.

A2 Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder dem Mindestlohngesetz mit einer Freiheits- oder Geldstrafe oder einem Bußgeld belegt wurden und dass ein solches Verfahren nicht anhängig ist.

— auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft;

— auch für Nachunternehmer.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot sind vorzulegen:

B1. Eigenerklärung, dass keine steuer- und/oder abgabenrechtlichen Straf- oder Vollstreckungsverfahren anhängig sind.

— auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft;

— auch für Nachunternehmer.

B2. Schriftliche Zusage eines Kreditinstitutes/Kreditversicherers für die erforderliche Vertragserfüllungsbürgschaft nach Ziffer 1.14.

B3. Eigenerklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetztes LTTG Rheinland-Pfalz (sog.Mustererklärung 1). Diese ist als Formblatt den Vergabeunterlagen beigefügt und alternativ dazu auch über den Link https://lsjv.rlp.de/fileadmin/lsjv/Dateien/Aufgaben/Arbeit/LTTG/Mustererklaerungen/Mustererklaerung_1_AEntG_Mai2016.pdf abrufbar.

— auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft;

— auch für Nachunternehmer.

B4. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5. Mio. EUR für die in § 8 Nr. 2 des beigefügten Dienstleistungsvertrages genannten Risiken.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot sind vorzulegen:

C1. Benennung und Beschreibung der für die Ausführung der zu vergebenden Leistung vorgesehenen Anlage(n) und technische(n) Ausrüstung(en), der rechtlich und tatsächlich frei verfügbaren Behandlungskapazitäten sowie der Entsorgungs- und Verwertungswege für die Behandlungs-/Entsorgungsanlage verlassenden Stoffströme.

Für den Fall, dass die Anlage(n) nicht im Eigentum des Bieters steht (stehen):

Erklärung zum rechtlichen und tatsächlichen Zugriff darauf sowie geeignete Unterlagen, welche die Verfügbarkeit belegen.

Zur Vergleichbarkeit dieser Angaben ist der beigefügte „WAB-Formularsatz Bioabfall" zu verwenden.

— auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft;

— auch für Nachunternehmer.

C2. Benennung und Nachweis der fachlichen Qualifikation der verantwortlichen Personen des die abfallwirtschaftliche Leistung (Bioabfallbehandlung) ausführenden Unternehmens gemäß der Entsorgungsfachbetriebeverordnung oder mittels eines vergleichbaren Qualifikationsstandards.

— auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft;

— auch für Nachunternehmer.

C3. Eigenerklärung des die abfallwirtschaftliche Leistung ausführenden Unternehmens, dass die für die Leistungserbringung vorgesehene(n) Anlage(n) öffentlich rechtlich genehmigt sind. Der AG behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl die Vorlage sämtlicher Anlagengenehmigungen nachzufordern.

— auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft;

— auch für Nachunternehmer.

C4. Nachweis des die abfallwirtschaftliche Leistung ausführenden Unternehmens über die aktuelle Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrW-/AbfG oder über ein vergleichbares Qualitätsmanagementsystem für das ausschreibungsgegenständliche Leistungsspektrum.

— auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft;

— auch für Nachunternehmer.

D. Dienstleistungsvertrag:

Der als Teil 5. „Dienstleistungsvertrag für die Bioabfallbehandlung im Westerwaldkreis“ den Vergabeunterlagen beigefügte Vertrag ist unterschrieben zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Er ist für die Leistungsausführung bzw. das Angebot bindend.

E. Ggf. Bietergemeinschaftserklärung / F Ggf. Unterauftragnehmererklärung / Für alle Eigenerklärungen bleibt die Nachforderung von Original-Bestätigungen vorbehalten.

III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/10/2020
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 04/12/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 06/10/2020
Ortszeit: 14:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Bodener Straße 15
Ort: Moschheim
Postleitzahl: 56424
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse: www.wab.rlp.de

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/08/2020

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