Entsorgung von Restabfällen aus anderen Herkunftsbereichen Referenznummer der Bekanntmachung: 2017/S 080-154292
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Wilhelmstraße 24-30
Ort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Postleitzahl: 53474
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.meinawb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung von Restabfällen aus anderen Herkunftsbereichen
Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfabfällen aus anderen Herkunftsbereichen des Landkreises Ahrweiler
Landkreis Ahrweiler
Übernahme, Transport und Entsorgung von 3 000 — 4 000 Mg/a Restabfall an der Umschlagstelle des AWB.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Entsorgung von Restabfällen aus anderen Herkunftsbereichen des Landkreises Ahrweiler
Postanschrift: Schöninger Straße 2-3
Ort: Helmstedt
NUTS-Code: DE917 Helmstedt
Postleitzahl: 38350
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://mwvlwl.rlp.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit des Auftrages kann nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Landkreis Ahrweiler
Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfällen aus anderen Herkunftsbereichen des Landkreises Ahrweiler.
Postanschrift: Schöninger Straße 2-3
Ort: Helmstedt
NUTS-Code: DE917 Helmstedt
Postleitzahl: 38350
Land: Deutschland
Verlängerung des bestehenden Entsorgungsvertrages um ein Jahr, d. h. bis zum 31.12.2021.
Angesichts der aktuellen Sachlage zur Entwicklung der Corona-Pandemie ist weder die dynamische Entwicklung der Ausbreitung des COVID-19-Erregers noch die daraus resultierenden konkreten Bedarfe in ihrem Umfang und der Kurzfristigkeit ihrer Erforderlichkeit auch bei Beachtung aller Sorgfaltspflichten vorhersehbar gewesen. Es konnte nicht vorhergesehen werden, dass mit Blick auf einen teilweise besonderen Entsorgungsbedarf unter Beachtung der ökonomischen sowie tatsächlichen Folgen der COVID-19-Bekämpfung ein besonderes Maß an Schaffung der Entsorgungssicherheit zu gewährleisten ist. Von dem verlängerten Vertrag sind auch konkret medizinische Abfälle aus Arztpraxen erfasst, welche nicht nur im Jahr 2021 im Umfang zunehmen können, sondern auch eine schnelle Reaktion des Entsorgers erfordern. Zudem kann nicht sichergestellt werden, dass bei der bestehenden Sondersituation eine neue Auftragsvergabe zu der notwendigen Entsorgungssicherheit und dem reibungslosen Entsorgungsablauf führt.