Entsorgung von Restabfällen aus anderen Herkunftsbereichen Referenznummer der Bekanntmachung: 2017/S 080-154292

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Wilhelmstraße 24-30
Ort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Postleitzahl: 53474
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: http://www.meinawb.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Entsorgung von Restabfällen aus anderen Herkunftsbereichen

Referenznummer der Bekanntmachung: 2017/S [removed]
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfabfällen aus anderen Herkunftsbereichen des Landkreises Ahrweiler

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90512000 Transport von Haushaltsabfällen
90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Ahrweiler

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Übernahme, Transport und Entsorgung von 3 000 — 4 000 Mg/a Restabfall an der Umschlagstelle des AWB.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/01/2018
Ende: 31/12/2020
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 2017/ S [removed]
Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:

Entsorgung von Restabfällen aus anderen Herkunftsbereichen des Landkreises Ahrweiler

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
28/06/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Schöninger Straße 2-3
Ort: Helmstedt
NUTS-Code: DE917 Helmstedt
Postleitzahl: 38350
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse: http://mwvlwl.rlp.de

VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Die Unwirksamkeit des Auftrages kann nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/08/2020

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90512000 Transport von Haushaltsabfällen
90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Ahrweiler

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfällen aus anderen Herkunftsbereichen des Landkreises Ahrweiler.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/01/2018
Ende: 31/12/2021
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Schöninger Straße 2-3
Ort: Helmstedt
NUTS-Code: DE917 Helmstedt
Postleitzahl: 38350
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Verlängerung des bestehenden Entsorgungsvertrages um ein Jahr, d. h. bis zum 31.12.2021.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Angesichts der aktuellen Sachlage zur Entwicklung der Corona-Pandemie ist weder die dynamische Entwicklung der Ausbreitung des COVID-19-Erregers noch die daraus resultierenden konkreten Bedarfe in ihrem Umfang und der Kurzfristigkeit ihrer Erforderlichkeit auch bei Beachtung aller Sorgfaltspflichten vorhersehbar gewesen. Es konnte nicht vorhergesehen werden, dass mit Blick auf einen teilweise besonderen Entsorgungsbedarf unter Beachtung der ökonomischen sowie tatsächlichen Folgen der COVID-19-Bekämpfung ein besonderes Maß an Schaffung der Entsorgungssicherheit zu gewährleisten ist. Von dem verlängerten Vertrag sind auch konkret medizinische Abfälle aus Arztpraxen erfasst, welche nicht nur im Jahr 2021 im Umfang zunehmen können, sondern auch eine schnelle Reaktion des Entsorgers erfordern. Zudem kann nicht sichergestellt werden, dass bei der bestehenden Sondersituation eine neue Auftragsvergabe zu der notwendigen Entsorgungssicherheit und dem reibungslosen Entsorgungsablauf führt.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR

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