Übernahme und Verwertung von Bioabfällen des Landkreises Ahrweiler
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wilhelmstr. 24-30
Ort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Postleitzahl: 53474
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2641 / 975-231
Fax: +49 2641 / 975-329
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.meinawb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Bioabfällen des Landkreises Ahrweiler
Die Gesamtleistung wird in insgesamt 3 Losen vergeben:
— Los 1: Übernahme und Verwertung von ca. 5 500 Mg Bioabfall;
— Los 2: Übernahme und Verwertung von ca. 5 500 Mg Bioabfall;
— Los 3: Übernahme und Verwertung von ca. 5 500 Mg Bioabfall mit technischer Vorgabe (Vergärung).
Übernahme und Verwertung von Bioabfällen
Landkreis Ahrweiler (Niederzissen)
— Übernahme von 5 000–6 000 Mg/a Bioabfall an der Umschlagstelle des AWB. Soweit im letzten Vertragsjahr die Maximalmenge nicht bis zum 31.12. übernommen wird, sind bis zu 1 000 Mg auch im Folgejahr zu übernehmen;
— die Übernahme des Bioabfalls kann mittels Schubbodenfahrzeugen, Kippsattelfahrzeugen oder als Containertransport (inkl. Containergestellung) erfolgen;
— Transport des Bioabfalls zu der/den Verwertungsanlage/-n;
— Verwertung des übernommenen Bioabfalls (inkl. Entsorgung der Störstoffe). Für die Verwertung des Bioabfalls wird keine spezielle Technik vorgegeben. Die Verwertung in einer offenen Mietenkompostierung ist jedoch nicht zulässig. Die erzeugten Kompostprodukte sind in allen Losen stofflich und unter Berücksichtigung der Bioabfallverordnung und der Düngemittelverordnung zu verwerten.
Vgl. Ziffer II.2.11.
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von Bioabfällen
Landkreis Ahrweiler (Niederzissen)
— Übernahme von 5 000 – 6 000 Mg/a Bioabfall an der Umschlagstelle des AWB. Soweit im letzten Vertragsjahr die Maximalmenge nicht bis zum 31.12. übernommen wird, sind bis zu 1 000 Mg auch im Folgejahr zu übernehmen;
— die Übernahme des Bioabfalls kann mittels Schubbodenfahrzeugen, Kippsattelfahrzeugen oder als Containertransport (inkl. Containergestellung) erfolgen;
— Transport des Bioabfalls zu der/den Verwertungsanlage/-n;
— Verwertung des übernommenen Bioabfalls (inkl. Entsorgung der Störstoffe). Für die Verwertung des Bioabfalls wird keine spezielle Technik vorgegeben. Die Verwertung in einer offenen Mietenkompostierung ist jedoch nicht zulässig. Die erzeugten Kompostprodukte sind in allen Losen stofflich und unter Berücksichtigung der Bioabfallverordnung und der Düngemittelverordnung zu verwerten.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von Bioabfällen (Vergärung)
Landkreis Ahrweiler (Niederzissen)
— Übernahme von 5 000 – 6 000 Mg/a Bioabfall an der Umschlagstelle des AWB. Soweit im letzten Vertragsjahr die Maximalmenge nicht bis zum 31.12. übernommen wird, sind bis zu 1 000 Mg auch im Folgejahr zu übernehmen;
— die Übernahme des Bioabfalls kann mittels Schubbodenfahrzeugen, Kippsattel-fahrzeugen oder als Containertransport (inkl. Containergestellung) erfolgen;
— Transport des Bioabfalls zu der/den Verwertungsanlage/-n;
— Behandlung des übernommenen Bioabfalls in einer Vergärungsanlage (inkl. Entsorgung der Störstoffe). Die erzeugten Kompostprodukte sind stofflich und unter Berücksichtigung der Bioabfallverordnung und der Düngemittelverordnung zu verwerten.
Vgl. Ziffer II.2.11)
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2017 bis 2019 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern;
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden.
Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
— Referenz/-en (als Eigenerklärung in Listenform) über die Verwertung von getrennt gesammeltem Bioabfall aus der kommunalen Sammlung.
Bei einer Abgabe eines Angebots zu mehreren Losen ist die Referenz nur einmal vorzulegen.
— Nutzungsnachweis für die angebotene/-n Verwertungsanlage/-n für die zu übernehmenden Abfälle.
— Referenz/-en (als Eigenerklärung in Listenform) über die Verwertung von jährlich mindestens 5 000 Mg getrennt gesammeltem Bioabfall aus der kommunalen Sammlung durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe des Ansprechpartners und Telefonnummer und der jeweiligen Liefermengen. Die Referenzen müssen über mindestens 3 Jahre erbracht worden sein und aus den letzten 5 Jahren stammen, wobei einzelne Referenzen in Summe betrachtet werden können, um die geforderte Mindestmenge zu erreichen.
Bei einer Abgabe eines Angebots zu mehreren Losen ist die Referenz nur einmal vorzulegen.
— Nutzungsnachweis für die angebotene/-n Verwertungsanlage/-n für die zu übernehmenden Abfälle. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in Anlage C der Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung) beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
— Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz — LTTG).
— Verpflichtungserklärung nach § 3 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bewerber/Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bietermitteilungen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) selbst zu registrieren. Zudem ist zu beachten, dass unter Hinweis auf § 126 b BGB das Angebot nur durch den jeweiligen Bieter selbst oder einen rechtswirksam bevollmächtigten Vertreter eingereicht/hochgeladen werden kann. Vor diesem Hintergrund regt der AG ebenfalls die Registrierung des Bieters selbst auf dem vorgenannten Vergabeportal an.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer stellen. Wir weisen darauf hin, dass ein solcher Antrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit:
– der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.