1W/20 Planung der Bestandserneuerung einer Brücke über die DB-Anlagen in Trier-West Referenznummer der Bekanntmachung: 1W/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Augustinerhof
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.trier.de
Abschnitt II: Gegenstand
1W/20 Planung der Bestandserneuerung einer Brücke über die DB-Anlagen in Trier-West
Im Abstand von ca. 120 m zur Mosel verläuft die sogenannte Weststrecke der DB AG. In Nähe der Römerbrücke (Moselbrücke) befindet sich eine im Jahr 1951 erbaute Straßenüberführung der DB-Anlagen in Form einer Einfeldbrücke mit ca. 37 m Spannweite. Die Brücke ist eine wichtige Ost-West-Verbindung für MIV, ÖPNV-Buslinen sowie Fußgänger und Radfahrer.
Der bestehende Brückenüberbau, der eine Fahrbahnbreite von 6,60 m und beidseitig 2,25 m breite Gehwege aufweist, befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand und muss kurzfristig erneuert werden. Gleiches gilt für die Stützmauern an den Rampen zur Brücke.
Die neue Brücke soll inkl. Radfahrstreifen eine Fahrbahnbreite von 10,20 m und Gehwege von 2,50 m erhalten. Inwiefern die bestehenden Widerlager, die aus massiven Stahlbetonmauern mit vorgesetzter Mauerwerksschale aus Natursteinen ausgeführt sind, verwendet werden können, muss im Rahmen der Planung festgestellt werden.
Büro des AN, Besprechungen in Trier, für DB-Themen ggf. DB-Regionaldienststellen
Optionaler Auftrag: Planung analog 1. Auftrag, bei baulicher Umsetzung Gewährleistung kurzfristiger Präsenz in Trier
Der Planungsauftrag bezieht sich auf die Brücke und die an den Rampen zur Brücke erforderlichen Stützwände und umfasst die Lph 1 bis 3 der Objekt- und Tragwerksplanung gemäß §§ 41-44 und §§ 49-52 HOAI 2013.
Nach dem Baubeschluss steht optional die Beauftragung der nachfolgenden HOAI-Grundleistungen der Objekt- und Tragwerksplanung sowie die örtliche Bauüberwachung an. Optional können auch Besondere Leistungen im Zusammenhang mit DB-spezifischen Fragestellungen Teil der Aufgabe werden.
Wegen der Bestandsbebauung, die teilweise aus denkmalgeschützten Gebäuden besteht, soll die Lage der Brücke beibehalten werden und die Verbreiterung nach Süden erfolgen.
Aus anderen Infrastrukturmaßnahmen im Umfeld der Brücke (Neugestaltung Straßenknotenpunkt „Römerbrückenkopf“ östl. der Brücke und Ausbau Straßenknotenpunkt Eurener Straße/Hornstraße westl. der Brücke) resultieren durch geometrische Anpassungen an den Brückenrampen weitere Rahmenbedingungen für die Planung der Ingenieurbauwerke. Diesbezügliche Planungsgrundlagen werden seitens des AG bereitgestellt.
Eine weitere Infrastrukturmaßnahme ist der Neubau einer zusätzlichen Nord-Süd-Verbindungsstraße westl. der DB-Gleise. Diese soll auf Flächen rückgebauter DB-Anlagen entstehen. Inwiefern eine Mittelstütze zwischen den DB-Gleisen und der Verbindungsstraße, die von der Flächenverfügbarkeit her denkbar ist, realisiert werden kann, hängt von der Zustimmung der DB AG ab.
Bei der Weststrecke handelt es sich um eine elektrifizierte DB-Strecke, die derzeit nur von Güterzügen befahren wird, aber in den nächsten Jahren für den Personennahverkehr reaktiviert werden soll. Im Zusammenhang mit der Flächenfreisetzung der Trasse für die Verbindungsstraße von bahnbetrieblichen Anlagen wurde DB-seitig eine neue Oberleitungsanlage erstellt und bei deren Planung die Brückenverbreiterung berücksichtigt.
Die vorhandene Brücke hat keine ausreichende lichte Höhe über Schienenoberkante. Beim Brückenneubau muss die lichte Höhe vergrößert werden. Die Problematik liegt dabei aufgrund der nahegelegenen Straßenknotenpunkte und der nicht veränderbaren Lage der Brücke in den geringen Entwicklungslängen für die Rampen und in einzuhaltenden Parametern der DB AG und der Straßenplanung. Es ist somit eine statisch-konstruktive Lösung gefordert, die den Rahmenparametern entsprechen kann und aufgrund der Nähe zur UNESCO-Welterbestätte „Römerbrücke“ städtebaulich-architektonische Qualität hat.
Aus der Infrastrukturmaßnahme „Neugestaltung des Straßenknotenpunktes Römerbrückenkopf“ auf der Ostseite der Brücke liegt eine auf die bestehende Brücke bezogene Planung für die Stützwände an der Rampe zur Brücke über die DB-Gleise vor, die mit notwendigen Anpassungen in die Planung des Gesamtbauwerks integriert werden soll.
Planungsumgriff (vgl. Plananlage): einseitige Stützwand Nordwest, einseitige Stützwand Südwest, Brückenüberbau, 2 Brückenwiderlager (neu oder Ergänzung), beidseitige Stützwände Rampe Ost (Anpassung vorliegende Planung)
Planungsgrundlagen des AG: digitale Bestandspläne (UTM-Koordinaten), Pläne/Bauwerksbuch vorh. Brücke inkl. Stütz- und Überhangbauwerke in digitaler Form, Straßenplanung, Leitungsbestand Versorgungsträger, Planung DB-Oberleitung und DB-Kabelkanäle, Baugrundgutachten, Untersuchungen, Bestandswiderlager, Angaben zu Denkmalpflege und Archäologie
Projektorganisation: Vom AG werden die erforderlichen Leistungen für Ämterumlauf und Baubeschluss erbracht. Wegen Abstimmungen mit der DB AG sind die Leistungsphasen 1 und 2 bis 09/2020 zu bearbeiten. Die Planungsleistung des AN wird durch das Tiefbauamt der Stadt Trier betreut. Bei Abstimmungen mit der DB AG wird Unterstützung seitens des AN in fachlicher Sicht erwartet. Die Maßnahme „Bestandserneuerung einer Brücke über die DB-Anlagen in Trier-West“ ist räumlich und terminlich (übergeordneter Rahmenterminplan) verbunden mit den zuvor benannten Infrastrukturmaßnahmen. Für alle Maßnahmen erfolgt die Projektsteuerung durch die Stadt Trier.
Siehe II.2.4) „Nach dem Baubeschluss steht optional die Beauftragung der nachfolgenden HOAI-Grundleistungen der Objekt- und Tragwerksplanung sowie die örtliche Bauüberwachung an. Optional können auch Besondere Leistungen im Zusammenhang mit DB-spezifischen Fragestellungen Teil der Aufgabe werden.“
Verfahrensablauf
1. Auswahl der Bewerber, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen werden auf Grundlage des Teilnahmeantrags und der geforderten Unterlagen,
2. Aufforderung der ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes,
3. Gespräch mit Vorstellung des Projektteams und Darstellung der methodischen Projektarbeit,
4. Beauftragung der Planungsleistung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1W/20 Planung der Bestandserneuerung einer Brücke über die DB-Anlagen in Trier-West
Postanschrift: Im Litzelholz 57a
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54293
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit der Bewerbung sind der Teilnahmeantrag und die Eigenerklärung, vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben (Textform gem. § 126b BGB), einzureichen. Relevante Anlagen sind beizufügen.
Formlose Bewerbungen sowie nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen bleiben bei der Bewerberauswahl unberücksichtigt. Das Fehlen des Teilnahmeantrags oder der Eigenerklärung bzw. das Fehlen einer rechtskräftigen Unterschrift auf Teilnahmeantrag und Eigenerklärung führen ebenfalls zum Ausschluss der Bewerbung.
Außer den geforderten Erklärungen und Referenzen sollen keine weiteren Unterlagen bei der Bewerbung übermittelt werden.
Im Verfahrensablauf können vom Auftraggeber bei Bedarf Bescheinigungen über benannte Referenzprojekte und Nachweise zu den Erklärungen in den Bewerbungsunterlagen nachgefordert werden.
Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Sowohl Einzelunternehmen als auch Bewerber-/Bietergemeinschaften können am Verhandlungsverfahren teilnehmen.
Mit dem Teilnahmeantrag haben Bewerbergemeinschaften, die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage „Bewerbergemeinschaftserklärung“) abzugeben und darin alle Mitglieder aufzuführen und den bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
Bewerber-/Bietergemeinschaften reichen einen gemeinsamen Teilnahmeantrag und eine gemeinsame Referenzprojektliste ein, aber jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft gibt eine eigene Eigenerklärung ab. Nachunternehmer und Nachunternehmer, die im Sinne einer Eignungsleihe fungieren, geben ebenfalls eine eigene Eigenerklärung ab.
Mehrfachbeteiligungen von Unternehmen an Bewerber-/Bietergemeinschaften (auch als Nachunternehmer bzw. im Sinne von Eignungsleihe) sind unzulässig und haben den Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerber-/Bietergemeinschaften zur Folge.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.