1W/20 Planung der Bestandserneuerung einer Brücke über die DB-Anlagen in Trier-West Referenznummer der Bekanntmachung: 1W/20

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Am Augustinerhof
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: http://www.trier.de

I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

1W/20 Planung der Bestandserneuerung einer Brücke über die DB-Anlagen in Trier-West

Referenznummer der Bekanntmachung: 1W/20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Abstand von ca. 120 m zur Mosel verläuft die sogenannte Weststrecke der DB AG. In Nähe der Römerbrücke (Moselbrücke) befindet sich eine im Jahr 1951 erbaute Straßenüberführung der DB-Anlagen in Form einer Einfeldbrücke mit ca. 37 m Spannweite. Die Brücke ist eine wichtige Ost-West-Verbindung für MIV, ÖPNV-Buslinen sowie Fußgänger und Radfahrer.

Der bestehende Brückenüberbau, der eine Fahrbahnbreite von 6,60 m und beidseitig 2,25 m breite Gehwege aufweist, befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand und muss kurzfristig erneuert werden. Gleiches gilt für die Stützmauern an den Rampen zur Brücke.

Die neue Brücke soll inkl. Radfahrstreifen eine Fahrbahnbreite von 10,20 m und Gehwege von 2,50 m erhalten. Inwiefern die bestehenden Widerlager, die aus massiven Stahlbetonmauern mit vorgesetzter Mauerwerksschale aus Natursteinen ausgeführt sind, verwendet werden können, muss im Rahmen der Planung festgestellt werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71322300 Planungsleistungen für Brücken
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Büro des AN, Besprechungen in Trier, für DB-Themen ggf. DB-Regionaldienststellen

Optionaler Auftrag: Planung analog 1. Auftrag, bei baulicher Umsetzung Gewährleistung kurzfristiger Präsenz in Trier

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Planungsauftrag bezieht sich auf die Brücke und die an den Rampen zur Brücke erforderlichen Stützwände und umfasst die Lph 1 bis 3 der Objekt- und Tragwerksplanung gemäß §§ 41-44 und §§ 49-52 HOAI 2013.

Nach dem Baubeschluss steht optional die Beauftragung der nachfolgenden HOAI-Grundleistungen der Objekt- und Tragwerksplanung sowie die örtliche Bauüberwachung an. Optional können auch Besondere Leistungen im Zusammenhang mit DB-spezifischen Fragestellungen Teil der Aufgabe werden.

Wegen der Bestandsbebauung, die teilweise aus denkmalgeschützten Gebäuden besteht, soll die Lage der Brücke beibehalten werden und die Verbreiterung nach Süden erfolgen.

Aus anderen Infrastrukturmaßnahmen im Umfeld der Brücke (Neugestaltung Straßenknotenpunkt „Römerbrückenkopf“ östl. der Brücke und Ausbau Straßenknotenpunkt Eurener Straße/Hornstraße westl. der Brücke) resultieren durch geometrische Anpassungen an den Brückenrampen weitere Rahmenbedingungen für die Planung der Ingenieurbauwerke. Diesbezügliche Planungsgrundlagen werden seitens des AG bereitgestellt.

Eine weitere Infrastrukturmaßnahme ist der Neubau einer zusätzlichen Nord-Süd-Verbindungsstraße westl. der DB-Gleise. Diese soll auf Flächen rückgebauter DB-Anlagen entstehen. Inwiefern eine Mittelstütze zwischen den DB-Gleisen und der Verbindungsstraße, die von der Flächenverfügbarkeit her denkbar ist, realisiert werden kann, hängt von der Zustimmung der DB AG ab.

Bei der Weststrecke handelt es sich um eine elektrifizierte DB-Strecke, die derzeit nur von Güterzügen befahren wird, aber in den nächsten Jahren für den Personennahverkehr reaktiviert werden soll. Im Zusammenhang mit der Flächenfreisetzung der Trasse für die Verbindungsstraße von bahnbetrieblichen Anlagen wurde DB-seitig eine neue Oberleitungsanlage erstellt und bei deren Planung die Brückenverbreiterung berücksichtigt.

Die vorhandene Brücke hat keine ausreichende lichte Höhe über Schienenoberkante. Beim Brückenneubau muss die lichte Höhe vergrößert werden. Die Problematik liegt dabei aufgrund der nahegelegenen Straßenknotenpunkte und der nicht veränderbaren Lage der Brücke in den geringen Entwicklungslängen für die Rampen und in einzuhaltenden Parametern der DB AG und der Straßenplanung. Es ist somit eine statisch-konstruktive Lösung gefordert, die den Rahmenparametern entsprechen kann und aufgrund der Nähe zur UNESCO-Welterbestätte „Römerbrücke“ städtebaulich-architektonische Qualität hat.

Aus der Infrastrukturmaßnahme „Neugestaltung des Straßenknotenpunktes Römerbrückenkopf“ auf der Ostseite der Brücke liegt eine auf die bestehende Brücke bezogene Planung für die Stützwände an der Rampe zur Brücke über die DB-Gleise vor, die mit notwendigen Anpassungen in die Planung des Gesamtbauwerks integriert werden soll.

Planungsumgriff (vgl. Plananlage): einseitige Stützwand Nordwest, einseitige Stützwand Südwest, Brückenüberbau, 2 Brückenwiderlager (neu oder Ergänzung), beidseitige Stützwände Rampe Ost (Anpassung vorliegende Planung)

Planungsgrundlagen des AG: digitale Bestandspläne (UTM-Koordinaten), Pläne/Bauwerksbuch vorh. Brücke inkl. Stütz- und Überhangbauwerke in digitaler Form, Straßenplanung, Leitungsbestand Versorgungsträger, Planung DB-Oberleitung und DB-Kabelkanäle, Baugrundgutachten, Untersuchungen, Bestandswiderlager, Angaben zu Denkmalpflege und Archäologie

Projektorganisation: Vom AG werden die erforderlichen Leistungen für Ämterumlauf und Baubeschluss erbracht. Wegen Abstimmungen mit der DB AG sind die Leistungsphasen 1 und 2 bis 09/2020 zu bearbeiten. Die Planungsleistung des AN wird durch das Tiefbauamt der Stadt Trier betreut. Bei Abstimmungen mit der DB AG wird Unterstützung seitens des AN in fachlicher Sicht erwartet. Die Maßnahme „Bestandserneuerung einer Brücke über die DB-Anlagen in Trier-West“ ist räumlich und terminlich (übergeordneter Rahmenterminplan) verbunden mit den zuvor benannten Infrastrukturmaßnahmen. Für alle Maßnahmen erfolgt die Projektsteuerung durch die Stadt Trier.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität/Erfahrung des Projektteams / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: Organisation der Projektbearbeitung / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Arbeitsweise und Methodik / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Bewerbungs-/Angebotsunterlagen und Präsentation durch das Projektteam / Gewichtung: 10 %
Kostenkriterium - Name: Honorar (Planungsleistungen/Nebenkosten) / Gewichtung: 30 %
Kostenkriterium - Name: Verrechnungssätze für Sonderleistungen / Gewichtung: 5 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Siehe II.2.4) „Nach dem Baubeschluss steht optional die Beauftragung der nachfolgenden HOAI-Grundleistungen der Objekt- und Tragwerksplanung sowie die örtliche Bauüberwachung an. Optional können auch Besondere Leistungen im Zusammenhang mit DB-spezifischen Fragestellungen Teil der Aufgabe werden.“

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Verfahrensablauf

1. Auswahl der Bewerber, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen werden auf Grundlage des Teilnahmeantrags und der geforderten Unterlagen,

2. Aufforderung der ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes,

3. Gespräch mit Vorstellung des Projektteams und Darstellung der methodischen Projektarbeit,

4. Beauftragung der Planungsleistung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

1W/20 Planung der Bestandserneuerung einer Brücke über die DB-Anlagen in Trier-West

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
16/07/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Im Litzelholz 57a
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54293
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Mit der Bewerbung sind der Teilnahmeantrag und die Eigenerklärung, vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben (Textform gem. § 126b BGB), einzureichen. Relevante Anlagen sind beizufügen.

Formlose Bewerbungen sowie nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen bleiben bei der Bewerberauswahl unberücksichtigt. Das Fehlen des Teilnahmeantrags oder der Eigenerklärung bzw. das Fehlen einer rechtskräftigen Unterschrift auf Teilnahmeantrag und Eigenerklärung führen ebenfalls zum Ausschluss der Bewerbung.

Außer den geforderten Erklärungen und Referenzen sollen keine weiteren Unterlagen bei der Bewerbung übermittelt werden.

Im Verfahrensablauf können vom Auftraggeber bei Bedarf Bescheinigungen über benannte Referenzprojekte und Nachweise zu den Erklärungen in den Bewerbungsunterlagen nachgefordert werden.

Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften:

Sowohl Einzelunternehmen als auch Bewerber-/Bietergemeinschaften können am Verhandlungsverfahren teilnehmen.

Mit dem Teilnahmeantrag haben Bewerbergemeinschaften, die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage „Bewerbergemeinschaftserklärung“) abzugeben und darin alle Mitglieder aufzuführen und den bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.

Die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.

Bewerber-/Bietergemeinschaften reichen einen gemeinsamen Teilnahmeantrag und eine gemeinsame Referenzprojektliste ein, aber jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft gibt eine eigene Eigenerklärung ab. Nachunternehmer und Nachunternehmer, die im Sinne einer Eignungsleihe fungieren, geben ebenfalls eine eigene Eigenerklärung ab.

Mehrfachbeteiligungen von Unternehmen an Bewerber-/Bietergemeinschaften (auch als Nachunternehmer bzw. im Sinne von Eignungsleihe) sind unzulässig und haben den Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerber-/Bietergemeinschaften zur Folge.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.

Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:

— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/08/2020

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