Ex-post Rahmenvereinbarung Gefangenentelefonie Rheinland-Pfalz Referenznummer der Bekanntmachung: 850-000-004166
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEB
Postanschrift: Valenciaplatz 6
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB RHEINLAND-PFALZ
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ldi.rlp.de/de
Abschnitt II: Gegenstand
Ex-post Rahmenvereinbarung Gefangenentelefonie Rheinland-Pfalz
Gegenstand des Auftrages, dessen Auftraggeber das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz ist, ist die Ermöglichung der Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen durch Gefangene unter Verwendung einer Telekommunikationsanlage in den Liegenschaften von Justizvollzugseinrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz.
Gegenstand des Auftrages, dessen Auftraggeber das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz ist, ist die Ermöglichung der Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen durch Gefangene unter Verwendung einer Telekommunikationsanlage in den Liegenschaften von Justizvollzugseinrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz. Die Telekommunikationsdienstleistung erstreckt sich auf die Verwaltung des Telefonverkehrs der Gefangenen, die Abrechnung angefallener Telefonentgelte, die Einrichtung und Wartung der notwendigen Hardware und die Bereitstellung des Zugangs zum Telefonnetz einschließlich der erforderlichen Leitungskapazität, Verkabelungen sowie die Störungsbeseitigung an der Telekommunikationsanlage und den angeschlossenen Endgeräten.
Die Angabe des geschätzten Wertes nach Ziff. II.2.6) begründet keine Ansprüche und stellt einen geschätzten Maximalwert dar.
Die Angabe unter Ziff. I.1) gibt die Behörde an, welche das Beschaffungsverfahren durchführt. Vertragspartner des Rahmenvertrages des Auftragnehmers ist das Land Rheinland-Pfalz, vertr. d. das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Gefangenentelefonie Rheinland-Pfalz
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDY5S5
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.add.rlp.de
Gemäß §§ 160 ff GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise:
Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI), Valenciaplatz 6, 55118 Mainz, Telefax: 06131/605-146.
Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.