Elektrofachplanung: Anbau eines Aufzuges sowie die Erneuerung naturwissenschaftlicher Fach- und Vorbereitungsräume Carmen-Sylva Schule,Neuwied
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wilhelm-Leuschner-Str. 9
Ort: Neuwied
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 56564
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-neuwied.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektrofachplanung: Anbau eines Aufzuges sowie die Erneuerung naturwissenschaftlicher Fach- und Vorbereitungsräume Carmen-Sylva Schule,Neuwied
An der Carmen-Sylva-Schule, 56567 Neuwied ist der Anbau eines Aufzuges sowie die Erneuerung naturwissenschaftlicher Fach- und Vorbereitungsräume geplant. Im Zuge dieser Maßnahme sind Leistungen der Elektrofachplanung erforderlich.
Es ist geplant, zur vertikalen barrierefreien Erschließung der 2 Nutzungsebenen der Carmen-Sylva-Schule, 56567 Neuwied einen Plattformaufzug im Treppenhausbereich zu erstellen.
In unmittelbarer Nähe zu dem Aufzug ist die Errichtung einer barrierefreien WC-Anlage vorgesehen.
Des Weiteren ist der Umbau und die Sanierung von naturwissenschaftlichen Fach- und Vorbereitungsräumen geplant. Es handelt sich um 4 Fach- und 3 Vorbereitungsräume.
Hier werden komplett neue, den heutigen Anforderungen entsprechende Einrichtungen eingebaut. In diesem Zuge werden sowohl energetisch wirksame Bauteilverbesserung als auch raumakustisch notwendige Einbauten umgesetzt.
Dämmung der KG-Decke, der Fassade, neue Fenster sind ein Teil dieser Maßnahme. Daneben werden zu Verbesserung der Raumakustik schallabsorbierende Deckensysteme eingebaut.
Die Zielsetzung der vorliegend ausgeschriebenen Teilleistung der Elektrofachplanung ist die Erstellung einer bedarfsgerechten Planung der Elektroausstattung an naturwissenschaftlichen Räumen. Dazu zählt unter anderen die Planung von Verteilungen, Beleuchtung, Brandschutz, Potenzialausgleich, Kabel und Leitungen, Steuerung des Sonnenschutzes sowie die Demontage und Entsorgung der vorhandenen Verkabelung für die Teilleistung Elektroinstallation wurden aktuelle Kosten (KG 440/450) i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR, brutto ([Betrag gelöscht] EUR, netto) geschätzt.
Detaillierte Angaben siehe Auswahlkriterien:
Neben der Vollständigkeit der im Bewerbungsbogen abgefragten Angaben werden die nachfolgend aufgeführten Ausschluss -und Auswahlkriterien mit der angegebenen Gewichtung bewertet.
Ausschlusskriterien: (müssen erfüllt werden)
— Angaben zum Umsatz entsprechender. Dienstleistungen des Bewerbers gem. § 45 Abs. 4 VgV;
— Angaben zur Mitarbeiterzahl gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8. VgV;
— vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen;
— Erklärung zu Ausschlussgründen gem. § 123, § 124 und § 125 GWB;
— Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes;
— Nachweis zur Sozialversicherung;
— Erklärung zur Tariftreue;
— Bescheinigung Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV;
— Berufs- oder Handelsregisterauszug § 44 Abs. 1 VgV;
— Angaben zur Projektleitung;
— Einreichung von 2 Referenzen;
— Erklärung zu Ausschlussgründen gem. § 123, § 124 GWB;
— Angaben zum Bewerber / Bewerbergemeinschaften;
— Angaben zu möglichen Unteraufträgen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10. VgV und § 47 VgV;
— Erklärung zu Ausführungs- und Lieferinteressen § 73 Abs. 3 VgV;
— Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfung / Zusammenarbeit;
— Angaben zur Berufszulassung.
Auswahlkriterien:
— Umsatz entsprechender. Dienstleistungen des Bewerbers gem. § 45 Abs. 4 VgV (4 von 36 Punkten);
— Berufserfahrung Projektleiter/in gem. § 122 Abs. 2 GWB und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV (4 von 36 Punkten);
— Berufserfahrung stellv. Projektleiter/in gem. § 122 Abs. 2 GWB und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV (4 von 36 Punkten);
— Angaben zum Referenzprojekt 1 (12 von 36 Punkten);
— Angaben zum Referenzprojekt 2 (12 von 36 Punkten).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die geforderten Nachweise und Angaben gem. III.1.1 bis III. 1.3 sind in einem vom Bieter zwingend auszufüllenden Bewerbungsbogen (einschl. Anlagen A bis G) zusammengefasst.
Zugelassen sind alle Bewerberinnen und Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „IngenieurIn“ zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 43 Abs. 1 VgV. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Mit der Bewerbung zwingend abzugeben sind:
— Nachweis (Kopie) der Eintragung in die Ingenieurkammer bzw.;
— Ausbildungsnachweis, oder entsprechender EU-Nachweis gem. §46 Abs. 3 Nr. 6 VgV.
Weitere Eignungskriterien entnehmen Sie bitte den Bewerberunterlagen.
Mit der Bewerbung zwingend abzugeben sind (gemäß Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen):
— Erklärung nach § 73 Abs. 3 VgV für die abgefragten Dienstleistungen, dass diese Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen;
— Auskunft, ob /auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen;
— Angabe zu Bietergemeinschaften;
— Der Nachweis der Unterschriftsberechtigung ist bei juristischen Personen durch die Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister zu führen bzw. durch Vorlage einer Handlungsvollmacht (nicht älter als 6 Monate);
— aktueller Auszug der Eintragung des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate);
— Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gem. §§ 123 und 124 GWB vorliegen, Erklärung zum Verpflichtungsgesetz;
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung gem. Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz;
— Nachweis gem. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 6 Monate) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer, mindestnötige Deckungssumme für jeden Versicherungsfall für Personenschäden 1,5 Mio. EUR und für Sach- und Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR. Die Versicherungspolice hat eine Nachhaftung von mindestens 5 Jahren vorzusehen. Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssumme nicht ausreicht: Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall auf eigene Kosten die Deckungssumme auf die vorgegebenen Beträge erhöht wird. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung muss vor Zuschlagserteilung zwingend vorliegen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss sich der Versicherungsschutz in voller Höhe auf alle Mitglieder erstrecken. Der Nachweis zur Haftpflichtversicherung ist bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied in voller Höhe getrennt zu führen (als Anlage zwingend beizufügen);
— Soweit sich der Bewerber Kapazitäten Dritter gem. § 36 Abs. 1 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV bedient, ist eine Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmer, soweit sie bereits bei Abgabe des Angebots bekannt sind, unter Verwendung der Anlage C zum Bewerbungsformular vorzulegen;
— Alle o.g. Nachweise sind bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt zu führen;
— Erklärung über den Netto-Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— Erklärung über den Netto-Honorarumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für die entsprechende Dienstleistung Planung Elektroinstallation. Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze addiert und anschließend gewertet;
— Bei Unterschreitung von [Betrag gelöscht] EUR netto Honorarumsatz im Mittel der letzten 3 Jahre erfolgt der Ausschluss (Mindestkriterium);
— Weitere Eignungskriterien entnehmen Sie bitte den Bewerberunterlagen.
Mit der Bewerbung zwingend abzugeben sind (gemäß Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen):
Nachweise gem. § 46 VgV:
a.) gem. § 46 Abs. 3 VgV Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers / der Führungskräfte des Unternehmens /der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen (Berufszulassung, Diplomurkunden bzw. Kammereintragungsbescheinigungen), Nachweise sind zwingend (Kopie) dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Angabe des Namens und beruflichen Qualifikation (Berufsabschluss, Berufserfahrung unter Angabe und Kurzbeschreibung von Referenzobjekten und eigenen Leistungen etc.) der Person, die die Leistung erbringen wird (Projektleiter). Die Berufserfahrung sowie die persönlichen Referenzprojekte und die hierbei verantwortlich geleiteten Leistungsphasen werden gemäß Bewertungsmatrix Anlage 3 des Bewerbungsbogens als Zusatzpunkte in die Bewertung der Eignung einbezogen.
b.) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV sind 2 Referenzen des Bewerbers (Büros) über in den letzten 5 Kalenderjahren erbrachten Leistungen gefordert, dazu sind je Referenz folgende Mindestkriterien zu erfüllen (siehe Ziff. 4.5.4. des Bewerbungsbogens):
— Planungsaufgabe mit vergleichbaren Anforderungen und Größenordnung;
— Bearbeitung der Leistungsphasen mindestens LP 2-8 erfolgt;
— Baufertigstellung und Abschluss der LPH 8 HOAI zwischen 2015 bis 2020;
— Bei mind. 1 Referenzprojekt öffentlicher Auftraggeber;
— Betreuung von mind. 1 Referenzprojekt durch den benannten Projektleiter;
— vollständige Darstellung der Referenzen
Bei Nichterfüllung der Mindestkriterien erfolgt der Ausschluss. Für die Erfüllung weiterer Kriterien werden Zusatzpunkte vergeben (siehe Bewerbungsbogen mit Anlage 3). Die Angaben zur Erfüllung der Mindestkriterien und der Zusatzpunkte werden vom Bewerber selbst und eigenverantwortlich im Bewerbungsformular vorgenommen. Bei Erkennen einer falschen Einstufung oder unwahrer Angaben erfolgt zwingend der Ausschluss aus dem Verfahren.
Ergänzend zu den im Bewerbungsbogen angeforderten Angaben der Referenzobjekte sind weitere objektspezifische Informationen zu diesen aufgeführten Objekten auf Zusatzseiten (genau 1 DIN A4 Seite je Referenz) beizulegen.
Weitere, über die geforderten 2 Referenzen hinaus, nicht geforderte zusätzliche Referenzen, Nachweise und Angaben sind unerwünscht und fließen nicht in die Bewertung ein.
c.) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV Erklärung aus der das jährliche Mittel, der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren (Gesamtbüro) Beschäftigten und die Anzahl seiner Beschäftigten für die entsprechende Leistung Elektrofachplanung in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (siehe Bewerbungsbogen).
Mindestkriterium: Nachweis, dass mind. 2 festangestellte Mitarbeiter, davon mind. 1 mind. 1 Elektroingenieur; 1 Elektrotechniker beschäftigt sind. Bei Nichterfüllung des Mindestkriteriums erfolgt der Ausschluss.
d.) gem. § 36 Abs. 1 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV über die Auftragsanteile, die nicht durch das eigene Büro erbracht werden. Es besteht das Erfordernis, alle Bewerbungsunterlagen vollständig ausgefüllt für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft separat einzureichen.
Soweit sich der Bewerber Kapazitäten Dritter bedient, ist eine Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmer unter Verwendung der Anlage C1 zum Bewerbungsformular vorzulegen. Eine Referenzliste (max. 1 DINA4 Seite) des Nachunternehmers ist erwünscht.
Zugelassen sind alle Bewerberinnen und Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen (vgl. § 75 abs. 1,2 VgV). Für juristische Personen gilt § 43 Abs. 1 VgV. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Es werden Bietergemeinschaften zugelassen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter. Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform zugelassen. Die Bietergemeinschaft muss bis zum Zeitpunkt der möglichen Zuschlagserteilung insbesondere die Zuverlässigkeit und Eignung aller Bieter erfüllen, anderenfalls kann sie aus dem Verfahren ausgeschlossen werden. Die Bietergemeinschaften dürfen nur aus 2 Teilnehmerbüros zusammengesetzt sein. Ein Wechsel der Konstellation der Bietergemeinschaft ist nach dem Teilnahmewettbewerb nicht mehr möglich und führt zum Ausschluss der Bietergemeinschaft. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig und können zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter haben die Vergabeunterlagen und den Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsbogen) unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen und der Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsbogen) nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die benannte Kontaktstelle schriftlich (per E-Mail oder Fax) darauf hinzuweisen. Fragen sind spätestens 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen.
Der Bewerber muss sich selbst durch regelmäßige Einsichtnahme in die unter I.3) „Kommunikation“ verzeichnete Adresse (URL) über die etwaige Beantwortung von Bewerberfragen, Anpassungen des Verfahrens oder der Vergabeunterlagen sowie mögliche Terminänderungen informiert halten.
Alle geforderten Erklärungen und Angaben sind in deutscher Sprache abzugeben und zu unterzeichnen. Geforderte Nachweise sind im Original oder ausnahmsweise in Fotokopie vorzulegen. Sofern Fotokopien vorgelegt werden, kann die Auswahl als Bieter von der Vorlage der Originaldokumente abhängig gemacht werden.
Fremdsprachigen Nachweisen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
Alle Unterlagen sind – sofern nicht anders angegeben – zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, im Einzelfall weitere Unterlagen zur Beurteilung der Eignung anzufordern; er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Die Abgabe der Teilnahmeanträge erfolgt nur in elektronischer Form. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln auszufüllen und zusammengeführt, durch den bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft einzureichen.
Eine fristwahrende Annahme der Sendung an anderer Stelle der Kreisverwaltung Neuwied kann nicht erfolgen.
Grundsätzlich werden keine Bewerbungsunterlagen zurückgegeben. Kosten für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen werden nicht erstattet. Formlose Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Fehlende Erklärungen und Nachweise können bis zu einer bestimmten Nachfrist gem. § 56 Abs. 4 VgV nachgefordert werden. Der Bewerber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Regelung Gebrauch macht.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.